Die Gesamtmitgliederversammlung/Kreismitgliederversammlung ist das höchste beschließende Organ des Kreisverbandes. Ihr obliegt zum Beispiel die Wahl des Kreisvorstandes, der Delegierten zu Landes-, Bundes- und Europaparteitagen der Partei und anderer Organe der Landes-, Bundes- und Europaebene der Partei.
Seit 2018 sind alle im Kreisverband organisierten Parteimitglieder bei den früheren Kreisparteitagen stimmberechtigt. Bis Ende 2017 wurden von jedem Ortsverband Delegierte zur sogenannten Kreisdelegiertenkonferenz (KDK) entsendet.