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Steuergeschenk für Elon Musk ist rechtswidrig
Auf Wunsch von Tesla-Chef Elon Musk will die Brandenburger Landesregierung den Bahnhof Fangschleuse verlegen und großangelegt ausbauen. Das Vorhaben wird mindestens 50 Millionen Euro kosten. Wie ein Rechtsgutachten im Auftrag der Brandenburger Landtagsfraktion der LINKEN belegt, muss Tesla an der Finanzierung dieses Projekts beteiligt werden. Christian Görke, Sprecher der Fraktion für Infrastruktur und Verkehr und Spitzenkandidat der Brandenburger LINKEN für die Bundestagswahl am 26. September: „Die Verlegung des Bahnhofes Fangschleuse dient ausschließlich dem direkten Anschluss des Tesla-Werks an den Schienenverkehr. Damit ist der Automobilhersteller alleiniger Profiteur der Infrastrukturmaßnahme.“
DIE LINKE verweist auf die Schlussfolgerung im Rechtsgutachten, dass es sich somit um eine direkte Form der Wirtschaftsförderung handelt. Im Wortlaut steht: “Die Förderung der gewidmeten Infrastruktur durch das Land Brandenburg in Form der Verlegung des Regionalbahnhofs Fangschleuse mit entsprechender Straßen- und Radweganbindung stellt demnach grundsätzlich eine Beihilfe dar, soweit die Firma Tesla als Begünstigte den dadurch entstehenden wirtschaftlichen Vorteil finanziell nicht vollumfänglich ausgleicht.”
Umgangssprachlich heißt das: Tesla erhält einen wirtschaftlichen Vorteil – und müsste diesen bezahlen. Das ist bisher aber nicht geplant. „Insofern handelt es sich bei der geplanten Bahnhofsverlegung auf Kosten der Steuerzahler offensichtlich um eine versteckte Subvention für Tesla“, resümiert Christian Görke das Rechtsgutachen. „Das ist ein klarer Verstoß gegen das EU-Recht, nachdem solche Beihilfen für Unternehmen nur ausnahmsweise zulässig sind. Schon die Anmeldung bei der EU-Kommission wurde von der Landesregierung versäumt.“
Görke gibt weiter zu bedenken: „Elon Musk als einem der weltweit reichsten Menschen einen neuen Bahnhof in Fangschleuse zu schenken, ist aber nicht nur rechtlich höchst bedenklich. Es ist auch ein Schlag ins Gesicht unzähliger mittelständischer Unternehmen in Brandenburg, die keine derartigen Subventionen erhalten. Dass die Landesregierung das weder erkennt, noch einsieht, zeigt deutlich ihre Hörigkeit gegenüber dem vermeintlichen Trauminvestor.“
Deshalb sei für DIE LINkE ganz klar: Tesla muss angemessen an der Finanzierung des neuen Bahnhofs beteiligt werden!
Quelle: pm/ow, 12. Oktober 2021
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Steuergeschenk für Elon Musk ist rechtswidrig
Rechtsgutachten der LINKEN im Brandenburger Landtag: Tesla muss sich an Finanzierung der Bahnhofsverlegung in Fangschleuse beteiligen!
Auf Wunsch von Tesla-Chef Elon Musk will die Brandenburger Landesregierung den Bahnhof Fangschleuse verlegen und großangelegt ausbauen. Das Vorhaben wird mindestens 50 Millionen Euro kosten. Wie ein Rechtsgutachten im Auftrag der Brandenburger Landtagsfraktion der LINKEN belegt, muss Tesla an der Finanzierung dieses Projekts beteiligt werden. Christian Görke, Sprecher der Fraktion für Infrastruktur und Verkehr und Spitzenkandidat der Brandenburger LINKEN für die Bundestagswahl am 26. September: „Die Verlegung des Bahnhofes Fangschleuse dient ausschließlich dem direkten Anschluss des Tesla-Werks an den Schienenverkehr. Damit ist der Automobilhersteller alleiniger Profiteur der Infrastrukturmaßnahme.“
DIE LINKE verweist auf die Schlussfolgerung im Rechtsgutachten, dass es sich somit um eine direkte Form der Wirtschaftsförderung handelt. Im Wortlaut steht: “Die Förderung der gewidmeten Infrastruktur durch das Land Brandenburg in Form der Verlegung des Regionalbahnhofs Fangschleuse mit entsprechender Straßen- und Radweganbindung stellt demnach grundsätzlich eine Beihilfe dar, soweit die Firma Tesla als Begünstigte den dadurch entstehenden wirtschaftlichen Vorteil finanziell nicht vollumfänglich ausgleicht.”
Umgangssprachlich heißt das: Tesla erhält einen wirtschaftlichen Vorteil – und müsste diesen bezahlen. Das ist bisher aber nicht geplant. „Insofern handelt es sich bei der geplanten Bahnhofsverlegung auf Kosten der Steuerzahler offensichtlich um eine versteckte Subvention für Tesla“, resümiert Christian Görke das Rechtsgutachen. „Das ist ein klarer Verstoß gegen das EU-Recht, nachdem solche Beihilfen für Unternehmen nur ausnahmsweise zulässig sind. Schon die Anmeldung bei der EU-Kommission wurde von der Landesregierung versäumt.“
Görke gibt weiter zu bedenken: „Elon Musk als einem der weltweit reichsten Menschen einen neuen Bahnhof in Fangschleuse zu schenken, ist aber nicht nur rechtlich höchst bedenklich. Es ist auch ein Schlag ins Gesicht unzähliger mittelständischer Unternehmen in Brandenburg, die keine derartigen Subventionen erhalten. Dass die Landesregierung das weder erkennt, noch einsieht, zeigt deutlich ihre Hörigkeit gegenüber dem vermeintlichen Trauminvestor.“
Deshalb sei für DIE LINkE ganz klar: Tesla muss angemessen an der Finanzierung des neuen Bahnhofs beteiligt werden!
Quelle: pm/ow, 12. Oktober 2021
Termine Linksjugend
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