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Aktuell


Privatisierung eines Gemeindegrundstücks verhindert

Immer wieder hat die Gemeinde Schöneiche in den vergangenen Jahren öffentlichen Grund und Boden verkauft. Meist erfolgte diese Privatisierung unseres kommunalen Eigentums pauschal zum Höchstpreis. Was die Käuferinnen oder Käufer damit anstellen wollten, interessierte die Gemeinde nicht. Traurige Beispiele dafür sind die alte Schule in der Käthe-Kollwitz-Straße 6 oder das Grundstück der ehemaligen Wäscherei in der Dorfstraße 6. In beiden Fällen entstanden auf den vormaligen Gemeindeflächen überteuerte Eigentumswohnungen. Wir LINKEN haben uns diesem Ausverkauf öffentlichen Grund und Bodens immer widersetzt. Lange waren wir damit in der Gemeindevertretung eine Minderheit.

Der Wind dreht sich

Doch langsam dreht sich der Wind. Immer mehr Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter begreifen, dass uns diese Form der Privatisierung öffentlichen Eigentums nicht weiterbringt. Am 5. Juli 2022 konnten wir die Veräußerung eines größeren Gemeindegrundstücks (ca. 1.500 qm) verhindern. Eine Mehrheit der Gemeindevertretung (9 Ja, 7 Nein, 1 Enthaltung) stimmte dem Änderungsantrag der Linksfraktion zu, das Grundstück in der Schöneicher Straße 65 (in der Übersicht rot markiert) nicht bedingungslos zu verkaufen, wie es Bürgemeister Ralf Steinbrück (SPD) vorschlug. Stattdessen soll die Fläche in Erbbaurecht vergeben werden.

Vorteile des Erbbaurechts

Das bedeutet, dass das Grundstück gegen eine jährliche Pacht an private Nutzerinnen und Nutzer "vermietet" wird. Grundlage dafür wird eine sogenannte Konzeptvergabe sein. Als Rahmen für die Nutzungskonzepte wurden eine Wohnnutzung (Mehrfamilienhaus mit mindestens vier Wohnungen) oder eine gemeinwohlorentierte Nutzung (z.B. eine Arztpraxis o.ä.) beschlossen.

Dieses Modell hat mehrere entscheidende Vorteile:

  1. Der Grund und Boden bleibt in Gemeindehand. Spätere Generationen können die Flächen für kommunale Aufgaben nutzen, ohne sie teuer zurückkaufen zu müssen.
  2. Die Gemeinde bestimmt, was auf dem Areal gebaut werden darf und was nicht. Halten sich die privaten Bauherrinnen oder Bauherren nicht daran, kann ihnen das Nutzungsrecht gekündigt werden.
  3. Wer den Zuschlag für das Erbbaurecht bekommt, wird mit der Konzeptvergabe entschieden. Es zählen also die besten Ideen und nicht das dickste Portemonnaie.
  4. Der Grund und Boden bleibt im öffentlichen Eigentum und damit dauerhaft dem spekulationsgetriebenen Immobilienmarkt entzogen.
  5. Die Gemeinde erhält statt einer Einmalzahlung eine dauerhafte Einnahme aus den Pachtzahlungen.
Sozialen Wohnungsbau als Pflichtaufgabe ernstnehmen

Der Bürgermeister argumentierte, die Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf würden für die Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus benötigt. Doch damit springt er zu kurz. Denn der soziale Wohnungsbau ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Gemeinde, ebenso wie z.B. die Sanierung von Straßen oder die Bereitstellung von Kita-Plätzen. Wer diese Aufgabe ernst nimmt, muss den Eigenanteil aus den jährlichen Investitionsmitteln finanzieren. Den Löwenanteil gibt dann das Land über Fördermittel dazu.