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Wasserschutzgebiet, Mittelzentrum und Wohnungsbau in Erkner



Presseinformation:
Zu den Konfliktpotenzialen, die Bürgermeister Kirsch für Erkner sieht, wenn die „brisante neue Schutzzone fürs Trinkwasser“ kommt (MOZ vom 2. Dezember 2011, Spree-Journal, Seite 11) erklärt Lothar Kober:




Nicht die Pläne der Wasserbehörde des Landkreises zur Neufassung des Wasserschutzgebietes Erkner/Neu Zittau, sondern die des Bürgermeisters sind brisant. Annähernd vierzig Hektar Wald und Landwirtschaftsfläche im Süden von Erkner, Wasser- und Landschaftsschutzgebiet zugleich, will er für den Wohnungsbau verwenden. Halbwahrheiten, sogar Märchen werden zur Begründung bemüht. Die Pläne des Bürgermeisters behindern eine harmonische, dialogorientierte Stadtentwicklung. Sie spalten die Bürgerschaft. Die Tatsachen:

  1. Die im Entwurf der Verordnung über die Neufassung des Wasserschutzgebietes im Erkneraner Süden vorgeschlagenen Schutzbestimmungen in der Schutzzone III verbieten ausnahmslos eine Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart, die Festsetzung von neuen Baugebieten im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplanung), wenn diese Gebiete nicht im zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung gültigen Flächennutzungsplan als Bauflächen oder Baugebiete dargestellt sind und die Darstellung von neuen Bauflächen oder Baugebieten im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung), wenn darin eine Neubebauung bisher unbebauter Gebiete vorgesehen wird. Das war dem Grunde nach bereits nach der alten Verordnung aus den achtziger Jahren ausgeschlossen. Damals galt DDR-Recht. Bereits die in der alten Schutzbestimmung verwendeten Begriffe und Begriffsinhalte lassen sich nicht adäquat in aktuelles bundesdeutsches Wasser- und Baurecht „übersetzen“. Verweise auf geltendes Fachrecht gehen ins Leere. Im Streitfall droht Rechtsunsicherheit. Die will man ausschließen.


  2. Der Schutz der Grundwasservorräte, die Verfügbarkeit von Trinkwasser in Qualität und Menge zu jeder Zeit in Erkner und Umgebung, interessiert Herrn Kirsch, derzeit amtierender Vorsitzender des Wasserverbands Strausberg-Erkner offensichtlich nur wenig. 40 Hektar Verlust an Wald und Feld würden ein merkliches Nachlassen der Grundwasserneubildung bedingen. Dabei wird die derzeitige Kapazität der Wasserwerke im Verbandsgebiet für nicht ausreichend befunden. 2012/2013 soll ein neues Wasserwerk Spitzmühle entstehen, um in heißen Sommermonaten mehr Versorgungssicherheit zu schaffen; eine Vorkehrung für drohende längere Trockenzeiten durch den Klimawandel.


  3. Von der Aufgabenstellung an das Planungsbüro Hoffmann/Horstmann im Rahmen der „grundlegenden Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Erkner“, neue Wohnbaugebiete auszuweisen, wussten nicht einmal die Stadtverordneten, als sie im Frühjahr den Beschluss zur Neuaufstellung fassten. Später ließ der Bürgermeister die Katze aus dem Sack. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind seitdem verpflichtet, das Nachdenken einzustellen und ins gleiche Horn zu blasen.


  4. Der Status als Mittelzentrum (sogenannte Zentralortfunktion) würde für Erkner auf dem Spiel stehen, wenn nicht dutzende Hektar Wald gerodet und für Wohngebiete verwendet werden, lamentiert der Bürgermeister.
    Der Status steht aus anderen Gründen auf dem Spiel. Aus seiner Abneigung, sich mit Bürgermeister Jüttner aus Schöneiche und Bürgermeister Vogel aus Woltersdorf endlich an einen Tisch zu setzen und den Auftrag des Landesentwicklungsplanes Berlin-Brandenburg (LEP B-B) von 2009 mit Leben zu erfüllen. Der Plan verlangt, den mittelzentralen Bereich Erkner-Schöneiche-Woltersdorf weiter harmonisch und abgestimmt auszugestalten. Ein Zitat aus dem LEP B-B als Beweis für diesen Auftrag: „Durch die Zentralortfunktion tragenden Gemeinden und die anderen Gemeinden im Mittelbereich sollen gemeinsam Projekte zur Gestaltung der zentralitätsrelevanten Funktionen entwickelt und umgesetzt, also eine gemeinsame Verantwortungsübernahme für die Entwicklung des Mittelbereiches angestrebt werden.“


  5. Diesem Mittelbereich am Rande von Berlin mit mehr als 30.000 Einwohnern verdankt Erkner seinen Status als Mittelzentrum und den jährlichen „Bakschisch“ des Finanzministers in Höhe von 800.000 Euro. Als Mehrbelastungsausgleich zur Verfügung gestellt und in diesem Sinne zu verwenden. Ein weiterer glücklicher Umstand für die Wahl Erkners als Mittelzentrum kommt hinzu. Schöneiche, die bevölkerungsreichste Gemeinde, der dieser Status in der Regel zusteht, liegt in infrastruktureller Hinsicht ungünstig am nördlichen Ende des Mittelbereiches und im nordwestlichen Zipfel des Landkreises Oder-Spree.


  6. Der rechtsgültige Flächennutzungsplan für Erkner weist seit etwa 15 Jahren südlich von Karutzhöhe eine Waldfläche von etwa 9 Hektar als potenziellen Standort für Wohnungsbau aus. Bürgermeister und Stadtverwaltung haben seitdem nichts Messbares zustande gebracht, um diese Wohnbaulandreserve zu entwickeln. Könnten da nicht die zuständigen Landes- und Kreisbehörden zu dem Schluss kommen, dass daran gar kein Interesse besteht? Ein weiteres Beispiel für das widersinnige Agieren sei hier angeführt.Vor kurzem wurde der unter der Gerhart-Hauptmann-Straße zwischen Karutzhöhe und Neu-Buchhorst verlaufende Krötentunnel aufwändig erweitert. Die Kröten, streng geschützt, können nun sicher aus den Wäldern zum Karutzsee und zurück wandern. Die Mittel für die Baumaßnahme stammen übrigens aus dem Naturschutzfonds Brandenburg. Zu gleicher Zeit wird vorgeschlagen, die Waldflächen rechts und links der Straße künftig für eine Wohnbebauung zu verwenden. Das Aus für die Kröten.


  7. Das GVZ Freienbrink feiert bald sein 20-jähriges Bestehen. Dem Bürgermeister dürfte bekannt sein, dass auf etwa der Hälfte der Fläche des GVZ auch 2011 nur Gras gewachsen ist. Entgegen anders lautenden Äußerungen kann auf der Fläche des GVZ nach Herzenslust geschaltet und gewaltet werden. Warum soll Erkner, das mit dem Slogan „Stadt zwischen Wäldern und Seen“ wirbt, Wohnbauflächen für den Zuzug von Arbeitskräften für Freienbrink bereitstellen? In Erkner wohnen aktuell rund 400 und in Grünheide etwa 230 Arbeit Suchende. An diese Menschen wäre doch in erster Linie zu denken, wenn es im GVZ freie Arbeitsplätzen gäbe. Grünheide verfügt in unmittelbarer Nähe zum GVZ über viel, viel mehr Wald- und Landwirtschaftsflächen, zudem außerhalb des geplanten Wasserschutzgebietes, die für den Wohnungsbau genauso geeignet wären.



Dr. Lothar Kober
Fraktion DIE LINKE
Mitglied der Ausschüsse Stadtentwicklung, Bauplanung, Natur- und Umweltschutz, Verkehr sowie Finanzen, Haushaltplanung, Wirtschaftsförderung, Tourismus, Mitglied des Aufsichtsrates der Wohnungsgesellschaft Erkner mbH
Telefon (0 33 62) 48 16




Anmerkung:

Weitere Informationen über den Entwurf einer neuen Verordnung der Unteren Wasserbehörde LOS zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Erkner/ Neu Zittau


Auszug aus der Begründung für das Verordnungsvorhaben


Die alte Verordnung aus den achtziger Jahren reiche für den Schutz der öffentlichen Trinkwasserversorgung in fachlicher und rechtlicher Hinsicht nicht aus. Schutzwürdigkeit und -bedürftigkeit sei in qualitativer und quantitativer Hinsicht in hohem Maße gegeben.

Das Wasserwerk Erkner versorgt derzeit mit einer Kapazität von 20.000 Kubikmeter pro Tag über 62.000 Einwohner in Erkner, Gosen/Neu Zittau, Grünheide, Altbuchhorst, Neu Fínkenstein, Münchehofe, Rüdersdorf einschließlich Krankenhaus, Grünerlinde, Tasdorf, Schöneiche, Freienbrink, Woltersdorf, geringfügig Berlin-Rahnsdorf, sowie dort befindliche Industrie- und Gewerbeansiedlungen, darunter das Güterverkehrszentrum Freienbrink (GVZ).

Da das Einzugsgebiet des Wasserwerkes bereits industriell, gewerblich, landwirtschaftlich und zum Wohnen genutzt wird, müsse von einer Gefährdung des Grundwasservorkommens durch gegenwärtige und künftige denkbare Nutzungen ausgegangen werden. Ohne Unterschutzstellung sei eine Beeinträchtigung des Grundwasservorkommens insbesondere infolge des hohen Ansiedlungsdruckes zu befürchten.

Geplante flächenmäßige Erweiterung der Schutzzone

Die Stadtteile Karutzhöhe und Neu-Buchhorst sollen künftig in die Trinkwasserschutzzone III eingegliedert werden. Die Grenze nach Norden verläuft entlang des Gottesbrücker Weges, dann zwischen den Wohngebäuden am Försterweg und Am Walde, weiter unübersichtlich zur Buchhorster Straße, dort bis zum Bretterschen Graben, der die Grenze nach Westen hin bildet (siehe Internetseite, Amtsblatt für den Kreis LOS vom 13. Oktober 2011, S. 6). Es kann erwartet werden, dass die Grenze der Schutzzone innerstädtisch begradigt bzw. zurückgenommen wird.

Geplante Schutzbestimmungen im Innenbereich

Für Karutzhöhe und Neu-Buchhorst, bauplanerisch als Innenbereich oder geschlossene Ortslage bezeichnet, ändert sich dennoch wenig. Das ist in erster Linie dadurch begründet, dass beide Stadtteile vollständig an die zentrale Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung angeschlossen sind. Die geplanten Schutzbestimmungen (Verbote) dürften den Grundstückseigentümern bzw. -nutzern kaum Probleme bereiten.

Im Innenbereich darf weiter gebaut werden. Die Instandhaltung oder Erweiterung vorhandener Bauwerke und baulichen Anlagen wird nicht verboten. Was alles zu „Bauwerken und baulichen Anlagen“ gehört, geht aus der Brandenburgischen Bauordnung hervor. Bereits erteilte Genehmigungen behalten ihre Gültigkeit, auch wenn mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde.

Verboten wird:

  • das Errichten und Erweitern von vertikalen Anlagen zur Gewinnung von Erdwärme,
  • das Errichten, Erweitern, Aufstellen oder Verwenden von Trockentoiletten oder Chemietoiletten, ausgenommen Anlagen mit dichten Behältern. Letzteres betrifft die Nutzer von Erholungsgrundstücken und war bereits Pflicht.
  • die Anwendung von Auftaumitteln auf Straßen, Wegen oder sonstigen Verkehrsflächen, ausgenommen bei Extremwetterlagen wie Eisregen.
  • die Erneuerung und Erweiterung von Straßen oder Wegen, wenn hierbei nicht die allgemein anerkannten Regeln der Technik für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten eingehalten werden (RiSTWag, Ausgabe 2002). Diese Schutzbestimmung gilt für die Stadt und die Grundstückseigentümer gleichermaßen.
  • das Verwenden wassergefährdender, auslaug- oder auswaschbarer Materialien (Schlacke, Bauschutt, Teer, Imprägniermittel) zum Wege- und Wasserbau.


Eine Stilllegung oder gar Beseitigung vorhandener legaler Anlagen (z.B. Brunnen, Abwasseranlagen, Lager für Stalldung, Jauche und Gülle) soll in aller Regel nicht erforderlich sein. Entsprechen vorhandene Anlagen nicht den Anforderungen, müssen sie nicht mit Inkrafttreten der Verordnung still gelegt oder beseitigt werden. Ob und wann eine Nachrüstung zu erfolgen hat, entscheidet die zuständige Wasserbehörde.


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