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Fluglärmdebatte in Erkner ohne Ende


Die Fluglärmdebatte in den Gemeinden und Städten im Umfeld des zukünftigen BBI reißt nicht ab. Ganz im Gegenteil, nach jeder Sitzung der Fluglärmkommission (FLK) wird diese hitziger geführt. Auf der Tagung dieser Kommission am 28. März 2011 wurde angeblich ein Kompromiss gefunden. Die Tinte unter diesem Kompromiss war noch nicht trocken und schon gab es lautstarken Protest gegen die Festlegungen vor allem aus Erkner, Woltersdorf und Schöneiche.


Ich hatte mich zu diesem Thema beteits im "Widerspruch 10/2010" (Zeitung der LINKEN in Oder-Spree) geäußert. Grundsätzlich hat sich seitdem nicht viel geändert. In der Fluglärmkommission, die im Übrigen keine Befugnisse für die endgültige Festlegung der An- und Abflugrouten hat, ist das seinerzeit von mir prognostizierte Hauen und Stechen zwischen den Kommunen entbrannt. Dazu bedurfte es keiner prophetischen Gabe.


Ich wiederhole mich auch dahingehend, dass der heutige Protest schon viel eher, in der Phase des Planfeststellungsverfahrens hätte organisiert werden müssen.


Heute steht fest: Sollten die von der FLK vorgeschlagenen Routen von der Deutschen Flugsicherung in Kraft gesetzt werden, gehören Erkner und Woltersdorf zu den großen Verlierern. Auch Grünheide wäre betroffen.
Es ist geradezu grotesk, dass die bisher glühenden Befürworter des BBI am Standort Schönefeld, in Erkner repräsentiert durch Bürgermeister Kirsch, auf einmal begriffen haben wollen, was auf unsere Stadt zukommen wird. Auf der außerordentlichen Stadtverordnetenversammlung am 31. Januar 2011, in der Bürgern Rederecht eingeräumt war, ist von vielen Rednern, die sich zu Wort meldeten, eben dieses Szenario vorausgesagt worden, welches sich nun über Erkner zusammenbraut: Bei Westwindlagen Anflüge im Zweiminutentakt über den nördlich Teil der Stadt zur nördlichen und über den südlichen Teil der Stadt zur südlichen Start- und Landebahn des BBI, bei Ostwindlagen werden die von der Nordbahn startenden Flugzeuge Erkner in Abhängigkeit von Typ, Startmasse und Windstärke in 1 500 m bis 1 800 m überfliegen. Die SVV am 31. Januar hätte Gelegenheit geboten, einen gemeinsamen Protest der Stadtverordneten, der Stadtverwaltung und der Bürgerschaft zu organisieren. Aber Fehlanzeige, es wurde über die regionalen Entwicklungschancen für die Region, die der BBI biete, schwadroniert. Nachdem Herr Kirsch nun bei sich selbst „ein Stück Sinneswandel“ eingeräumt hat (MOZ 2./3. 4. 2011), initiierte er eine Unterschriftensammlung gegen den Fluglärm. Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Zum Pferdefuß dieser Aktion später.


Die Lage des Flugplatzes in Schönefeld mit seinen beiden Start- und Landebahnen ist seit dem Planfeststellungsverfahren bekannt. Bekannt ist auch, dass seit Jahrzehnten die Flugzeuge zur Landung auf der (zukünftigen) nördlichen Start- und Landebahn (SLB) über Erkner einfliegen. Wenn die südliche SLB in Betrieb geht, beginnt auch für diese Flugzeuge der Endanflug über Erkner. Wer nicht erkannt hat, was das für Erkner bedeutet, muss doch förmlich mit Blindheit geschlagen sein.


Es ist kaum vorstellbar, dass die Deutsche Flugsicherung aus diesen objektiven Gegebenheiten Anflugrouten festlegen kann, die eine Entlastung für Erkner und Woltersdorf bringen könnte, sie ist an internationale Standards, festgelegt von der Internationalen Zivilluftfahrt-organisation (ICAO) gebunden. Beim Flugbetrieb unter Bedingungen des Instrumenten-landeanflugs (IFR) beginnt der Endanflug zur Landung 10 Meilen vor dem Aufsetzpunkt, d. h. anfliegende Flugzeuge haben sich ab diesem Punkt exakt auf dem elektronischem Kurs- und dem elektronischen Gleitweg zu bewegen. Abweichungen sind nicht zulässig. Und dieser Punkt befindet sich für beide SLB etwa über Erkner und nicht über dem Müggelsee oder irgendwo dazwischen. Der Endanflug und die Landung sind für die Flugzeugbesatzung eine Phase höchster Konzentration. Die Flugsicherheit gebietet, dass ihr ein Zeitlimit eingeräumt werden muss, ein dem alle erforderlichen Handlungen zur Herstellung der Landekonfiguration des Flugzeuges, der ständigen Überwachung aller Flug- und Triebwerkparameter und des Funkverkehrs fehlerfrei erfolgen können. Bei einer angenommenen mittleren Geschwindigkeit von 240 km/h beträgt diese Zeit etwa vierundeinhalb Minuten.


Bei den Startrouten sehe ich eher eine Möglichkeit, Erkner und Woltersdorf zu schonen. Meine Meinung ist aber nicht maßgebend, genauso wenig wie die der Bürgermeister von Erkner, Schöneiche und Woltersdorf.

Szenenwechsel. Stadtverordnetenversammlung Erkner am 12. April 2011. Einwohnerfragestunde. Eine Bürgerin fragt an, warum in der Bürgermeister-Unterschriftensammlung „Weniger Fluglärm über Erkner“ zwar „… die strikte Umsetzung des Nachtflugverbotes“ gefordert, aber keine verbindlichen Zeiten genannt werden, innerhalb deren dieses Verbot gelten soll. Sie fordert auf, den Aufruf um den Zusatz „von 22 bis 6 Uhr“ zu ergänzen.
Ablehnung durch den Bürgermeister mit der Begründung, er hätte schon immer für diese Zeit (22–6 Uhr) plädiert, das müsse nicht extra noch einmal betont werden. Im Übrigen sei Erkner Mitglied in der Schutzgemeinschaft der umliegenden Gemeinden, auch in dieser Gemeinschaft sei diese Zeit allgemeiner Konsens.
Ich stellte dieselbe Frage meiner Vorrednerin noch einmal. Begründung: Es sind verschiedene „Nachtflugzeiten“ im Umlauf. Auch ich fordere eine Präzisierung des Aufrufs. Der Bürger hat ein Recht zu wissen, wofür er unterschreibt. Wieder Ablehnung. Der Vorsitzende der SVV Erkner, Herr Eysser (SPD), gibt nebenbei seine Auffassung kund, dass unser Fragen Ausdruck bestimmter „Unterstellungen“ seien.
Übrigens. Ein gleichlautender Antrag der Fraktion DIE LINKE. wird später genauso im Papierkorb der Ablehnung landen.

Mein Fazit zu dieser PR-Aktion des Bürgermeisters:

Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass!


Gottfried Walther


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