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Fakten und Standpunkte in "Erkner ungefiltert" 3/2011


Trinkwasser - unser Lebensmittel Nummer 1

Das Wasserwerk Erkner versorgt zur Zeit mit einer Kapazität von 20000 Kubikmeter pro Tag über 62000 Einwohner in Erkner, Gosen, Neu-Zittau, Grünheide, Alt-Buchhorst, Neu Finkenstein, Münchehofe, Rüdersdorf, Grünerlinde, Tasdorf, Schöneiche, Freienbrink, Woltersdorf sowie geringfügig Berlin-Rahnsdorf. Das Handels- und Logistikzentrum Freienbrink und das Gewerbegebiet Tasdorf erhalten ebenso wie das Krankenhaus Rüdersdorf Trinkwasser aus Erkner. Nach Ansicht der Fraktion kann es nur sachdienlich sein, den Schutz der öffentlichen Trinkwasserversorgung – wie im Entwurf der Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Erkner-Neu Zittau beschrieben – in fachlicher und rechtlicher Hinsicht auf den neuesten Stand zu bringen.


Erkner schrumpft langsam, altert merklich

2001 lebten in Erkner 12060 Einwohner. Seither ging es mit der Einwohnerzahl stetig zurück:

  • Ende 2005 11829 Einwohner
  • Ende 2009 11641 Einwohner
  • Ende 2010 11580 Einwohner.

Nach der Vorausschätzung der Landesregierung über die Bevölkerungsentwicklung von 2009 bis 2030 soll in Erkner die Bevölkerung mindestens um 1160 und höchstens um 2320 Personen (20 Prozent) abnehmen. Für Schöneiche und Wolterdorf wird bis 2030 ein Bevökerungsrückgang in einem Korridor zwischen 0 und 10 Prozent vorausgesagt.

2009 waren 11,1 Prozent der Erkneranerinnen und Erkneraner jünger als 18 Jahre (das ist fast ein Drittel weniger als 2000). In der Altersgruppe der 30- bis 50-Jährigen ging der Anteil von 33,6 auf 25,3 Prozent zurück. Die über 65-Jährigen nahmen von 2000 bis 2009 rasant zu (um 56,5 Prozent). Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung beträgt nunmehr 26,2 Prozent. Das sind 3050 Personen. Zwischen den nach allen Regeln der Kunst ermittelten Daten und Prognosen der Landesregierung und den Träumereien an Erkneraner Kaminen liegen Welten.


Die Legende vom Wachsen

Bürgermeister Kirsch beschwört derzeit, Erkner müsse und könne auf Kosten von 42 Hektar Wald und Feld wachsen, möglichst auf 14000 Einwohner. Ansonsten gehe der Status als Mittelzentrum verloren. Falsch! Ausgangspunkt und entscheidend für die Festsetzung als Mittelzentrum war der sich seit etwa 1994 herausbildende räumliche Verflechtungs- oder Mittelbereich, zu dem neben Erkner die Gemeinden Schöneiche und Woltersdorf gehören. Im Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg, seit Mai 2009 in Kraft, heißt es dazu auf Seite 27 der gedruckten Fassung: „Die Schwelle einer mittel­zentralen Tragfähigkeit (Mindesttragfähigkeit) ist erreicht, wenn – einschließlich des zentralen Ortes selbst – mindestens etwa 30000 Einwohner versorgt werden.“ Das ist die magische Zahl, die entscheidet, ob Erkner auch nach 2019 ein Mittelzentrum bleibt. Aus derzeitiger Sicht ist nicht zu erwarten, dass diese unterschritten wird.

Die Fraktion meint: Ob wir wollen oder nicht, wir sitzen mit Schöneiche und Woltersdorf in einem Boot. Von Nöten ist eine engere Zusammenarbeit und abgestimmte Infrastrukturpolitik der drei Bürgermeister, der drei Gemeindevertretungen und Gemeindeverwaltungen – wobei die Initiative von Erkner ausgehen sollte. Gelingt das nicht, doht Erkner Ungemach. Der Mittelbereich könnte auseinanderfallen.


Kommt Kaufland ins „Kirsch“-Land?

Im Prinzip ja. Nur wann? Es kann noch Jahre dauern. Wir wissen es nicht. Seit fast zwanzig Jahren versuchten zwei Bürgermeister vergebens, den Bau zu einem guten Ende zu bringen. Rekordverdächtig.

Die Stadt kann Federn lassen, denn sie steckt zwischen den Fronten. Die Eigentümer des Büro- und Geschäftshauses Ecke Seestraße/Friedrichstraße klagen seit zwei Jahren gegen den Bebauungsplan für das City-Center, d.h. gegen die Stadt. Der Investor, Herr Schenk, beendete sein Engagement in Erkner auf unbestimmte Zeit. Die Stadt sei für den Baustopp verantwortlich und müsse für den ihm entstehenden Schaden einstehen. Wahrlich keine prickelnde Situation für einen Bürgermeister.

Die Stadtverordneten erfahren ab und an aus der MOZ, „was Sache ist“. Erst daraufhin und nur auf Forderung von Stadtverordneten der LINKEN informiert der Bürgermeister mehr schlecht als recht in geheimer Sitzung. Dabei hat er nach der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (§ 54 Abs.2) „die Gemeindevertretung beziehungsweise den Hauptausschuss über alle wichtigen Angelegenheiten rechtzeitig zu unterrichten.“

Nach jahrelangem hilflosen Aussitzen kommt unter dem Zwang der Ereignisse Bewegung in die Sache. 2012 soll der Bebauungsplan für das City-Center geändert werden. Das betrifft insbesondere Festlegungen zur Bewältigung des zusätzlich entstehenden PKW-verkehrs und des Lärms. Im alten Verkehrsgutachten war der kleingerechnet worden.


Antworten aus der Steinzeit

Die nachfolgenden Anfragen an den Bürgermeister beantwortete Frau Knape in der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung:

  1. Wann werden zu den auf der Internetseite der Stadt endlich öffentlich gemachten Bebauungsplänen der Stadt auch jeweils die Planbegründungen und die Umweltberichte nebst Grünordnungsplänen eingestellt?
  2. Wann werden umfassende Informationen über die beschlossenen Bebauungspläne auf der Internetseite eingestellt, zu denen bisher jedwede Information fehlt?
  3. Wann werden die ausgelegten Entwürfe von Bebauungsplänen bzw. deren Änderung gleichzeitig auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht?

Antwort zu allen drei Fragen: Nicht beabsichtigt. Tenor: Die großen Datenmengen würden die Bürgerinnen und Bürger überfordern oder verwirren.


Das geltende Haushaltsrecht und was in Erkner daraus wird

Das Gesetz: Die Haushaltswirtschaft ist spätestens ab dem 1. Januar 2011 nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung zu führen (nach § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung Brandenburg in Verbindung mit Artikel 4 Abs. 2 des Kommunalrechtsreformgesetzes vom 17. Dezember 2007). Für das erste Haushaltsjahr, in dem nach doppelter Buchführung gearbeitet wird, ist eine Eröffnungsbilanz aufzustellen.

Der Verstoß: Dieser Termin wurde zwar notdürftig eingehalten, jedoch durch Weglassen einiger im Haushaltsrecht vorgeschriebener Aussagen. Die Eröffnungsbilanz fehlt bis heute. Sie hätte der SVV so rechtzeitig zugeleitet werden müssen, damit sie nach dem Gesetz (§ 85, Abs. 3) bis spätestens zum 30. Juni 2011 hätte beschlossen werden können.


Das Gesetz: Die von der Stadtverordnetenversammlung (SVV) Erkner beschlossene Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan ist der Kommunalaufsichtsbehörde, dem Landratsamt in Beeskow, spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres vorzulegen (nach § 67, Abs. 5).

Der Verstoß: Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 beschloss die SVV im April 2011. Den Haushalt für 2012 will der Bürgermeister frühestens im Februar 2012 der SVV zur Beschlussfassung vorlegen.


Das Gesetz: Die SVV beschließt über den für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres aufzustellenden und geprüften Jahresabschluss bis spätestens zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres (nach § 82 Abs. 4).

Der Verstoß: Der Bürgermeister hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 der SVV Erkner nicht rechtzeitig zur Beschlussfassung vorgelegt, so dass der Termin – 31. Dezember 2011 – nicht eingehalten werden kann.


Weder Bürgermeister Kirsch noch Kämmerin Schindelasch hielten es bis dato für notwendig, die Stadtverordneten wenigstens über die Ursachen für diese Gesetzesverstöße zu informieren.


Dr. Lothar Kober
Fraktion DIE LINKE
Mitglied der Ausschüsse Stadtentwicklung, Bauplanung, Natur- und Umweltschutz, Verkehr sowie Finanzen, Haushaltplanung, Wirtschaftsförderung, Tourismus, Mitglied des Aufsichtsrates der Wohnungsgesellschaft Erkner mbH,

Telefon (03362) 4816


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