Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Einteilung der Straßen zu Lasten der Anlieger geändert


In der Sitzung des Ausschusses Stadtentwicklung, Bauplanung, Natur- und Umweltschutz, Verkehr am 17. Januar 2012 wurde von Dr. Lothar Kober (Fraktion DIE LINKE) kritisiertt, dass die Verwaltung klammheimlich – ohne Beschluss der Stadtverordneten – im Erkneraner Straßenverzeichnis Änderungen vorgenommen hat. Im Anhang an das Protokoll der vorherigen Sitzung des Ausschusses befanden sich eine Auflistung des überarbeiteten Straßenverzeichnisses (siehe unten) sowie <media 31197 - download>Straßenkarten</media>, aus denen die veränderte Einteilung der Straßen hervorgeht. Von wem im Rathaus diese Anlage stammt, bleibt im Dunkeln …

Haupterschließungsstraßen wurden in <media 31197 - download>Anliegerstraßen</media> umgewandelt. Die Anliegerstraßen wurden insgesamt in

  • nach 1990 ausgebaut (grün markiert),
  • Beitragserhebung nach Straßenbaubeitragsrecht (blau markiert),
  • Beitragserhebung nach Erschließungsbeitragsrecht (rot markiert)

eingeteilt. Erhebliche Auswirkungen hat diese Einteilung besonders für die Anwohner der rot gekennzeichneten Straßen: Beim Ausbau dieser Straßen trägt die Stadt nur 10 Prozent, die Anwohner dagegen zahlen 90 Prozent der Kosten … Bisher galt die Regelung 50/50.

Die regionale Presse reagierte postwendend mit der Überschrift "Straßenbau in Erkner wird für Anwohner teurer".


Die Fraktion DIE LINKE wird darauf bestehen, dass eine Neufestlegungen nur durch Beschluss der  Stadtverordneten erfolgen kann.



Hier die Abschrift der Anlage zum Protokoll:

Überarbeitung der Übersicht zum Straßenverzeichnis
Das Straßenverzeichnis der Stadt Erkner wurde im Jahr 2000 erstmalig aufgestellt.
Im Zusammenhang mit der Neufassung der Straßenbaubeitragsatzung und der Erarbeitung der Prioritätenliste für die Straßen der Stadt Erkner wurden die Straßenarten überprüft.

Es wurden neu aufgenommen:

  • Holzflößerweg
  • Leo-Hendrik-Beakeland-Straße
  • Strandschlossweg
  • Theodor-Fontane-Weg


Die Straßenart wurde bei nachfolgenden Straßen von Haupterschließungsstraße in Anliegerstraße geändert:

  • Ahornallee
  • Am Kurpark
  • Fichtenauer Weg
  • Flakenseeweg
  • Flakenstraße
  • Gartenstraße
  • Gewerbegebiet zum Wasserwerk
  • Hafenstraße
  • Heinrich-Heine-Straße
  • Hessenwinklerstraße
  • Jägerbude
  • Julius-Rütgers-Straße vom Flakensteg bis Woltersdorfer Landstraße
  • Karl-Tietz-Straße
  • Ladestraße
  • Lange Straße
  • Rudolf-Breitscheid-Straße von L.-H.-Beakeland-Straße bis Flakenstraße
  • Scharnweberstraße
  • Walter-Smolka-Straße

Für die Qualifizierung einer Straße als Anlieger- oder Haupterschließungsstraße kommt es darauf an, ob die Straße dem Anliegerverkehr und dem sonstigen innerörtlichen Verkehr zu dienen bestimmt ist.

Als Anliegerverkehr ist derjenige Verkehr anzusehen, der zu den angrenzenden Grundstücken hinführt und von ihnen ausgeht, der Ziel und Quellverkehr der angrenzenden Grundstücke ist das kennzeichnende Moment für den Anliegerverkehr.
Anliegerverkehr ist auch der Verkehr zu Einrichtungen öffentlicher Art wie: Schulen, Sparkassen, Einrichtungen von Gemeinden, Verbrauchermärkte.

Dient eine Straße in erheblichen Maße dem Verkehr innerhalb der Baugebiete oder Ortslagen, sammelt sie also den Verkehr von Anliegerstraße und führt diesen den Hauptverkehrsadern der Gemeinde zu, ist sie als Straße mit starkem innerörtlichen Verkehr einzustufen, sie ist als Haupterschließungsstraße zu qualifizieren.

Maßgeblich für die Zuordnung einer Straße zu einem bestimmten Straßentyp sind die Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens der schlichen Beitragspflicht.


Kontakt zum Stadtverband

Termine

Keine Nachrichten verfügbar.