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Die Stadtoberen unterschätzten den Umstellungsaufwand und waren von der Aufgabe überfordert



Die Umstellung auf das neu doppische Haushalts- und Rechnungswesen erfordert viel Zeit- und Arbeitsaufwand. Es ist schwierig, bereits im Jahr der Umstellung die in der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg und in der Verordnung des Brandenburgischen Innenministers über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden, kurz KomHKV, aufgeführten Anforderungen an den Umfang und den Inhalt der Haushaltsunterlagen vollständig zu erfüllen. Dies zu kritisieren, wäre falsch. Hingegen bemängelt werden muss, dass die KomHKV in der Beschlussvorlage des Bürgermeisters gar nicht als Rechtsgrundlage aufgeführt ist.

Seit Ende 2007 war der Termin 1. Januar 2011 für den spätestens zulässigen Übergang von der kameralen zur doppischen Haushaltsführung bekannt. Für den Bürgermeister gab es deshalb ein „Muss“, der Stadtverordnetenversammlung (SVV) für 2011 einen doppischen Haushaltsplanentwurf zur Beschlussfassung vorzulegen. Dass er entgegen dem geltenden Recht mit fast vier Monaten Verspätung in die SVV kommt, rundet das Bild ab. Erschwerend kommt hinzu, dass die Kämmerin ohne Grund im Vorbericht zum Haushaltplan andere Begriffe und Bezeichnungen verwendet, als die Rechtsvorschriften verlangen.

Für das erste Haushaltsjahr, in dem die Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung geführt werden soll, ist eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Die Eröffnungsbilanz fehlt bis heute. Dieser Umstand setzt Grenzen in der Verständlichkeit der einzelnen Ansätze im Haushaltsplanentwurf für 2011. Denn die Daten der Eröffnungsbilanz stellen eine wesentliche Grundlage für die ordnungsgemäße Veranschlagung bestimmter Ertrags- und Aufwandspositionen dar, wie zum Beispiel der Aufwendungen für Abschreibungen und der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Haushaltsplanentwurf, so lautet die Empfehlung des Brandenburgischen Innenministeriums, sollte der SVV zumindest der Entwurf der Eröffnungsbilanz vorliegen. Fehlanzeige. Schenkt man den Ausführungen unter Nr. 4.1.3. des Vorberichts zum Entwurf des Haushaltsplans 2011 Glauben, war bis März 2011 noch nicht einmal die Bewertung des Anlagevermögens abgeschlossen.

Den vom Rechnungsprüfungsamt in Beeskow vorab zu prüfenden Entwurf der Eröffnungsbilanz hat der Bürgermeister zusammen mit den Anlagen der SVV so rechtzeitig zuzuleiten, dass diese spätestens bis zum 30. Juni 2011 beschlossen werden kann. Zehn Wochen verbleiben. Ob die Eröffnungsbilanz in Beeskow zur obligatorischen Prüfung bereits vorlegt worden ist und ob der Termin der Beschlussfassung in der SVV eingehalten werden kann, darüber schweigen sich bis dato Bürgermeister Kirsch bzw. die Kämmerin aus.

Jedenfalls vermitteln die vorgelegten Entwürfe des Ergebnis- und Finanzhaushalts 2011 keinen Überblick, inwieweit tatsächlich ein ausgeglichener Haushalt vorliegt. Der Ergebnishaushalt soll einen Überschuss erbringen (primäre Ausgleichsverpflichtung) schließt aber mit einem Minus von 48.700 Euro ab. Dabei sind unter den Aufwendungen aus laufender Verwaltung noch nicht einmal die Aufwendungen für Abschreibungen des unbeweglichen Anlagevermögens (jährlicher Werteverzehr für Gebäude, Straßen usw.) ausgewiesen.

Im Vorbericht (ohne Seitennummerierung an die Stadtverordneten ausgegeben) heißt es: „Trotz sparsamsten Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel konnte der Fehlbetrag nicht ohne Entnahme aus der Rücklage ausgeglichen werden.“ Eine Seite weiter erfahren die Stadtverordneten, dass in den Haushaltsjahren 2011 und 2012, trotz sparsamer Verwendung der verfügbaren Mittel, mit geringen Fehlbeträgen zu rechnen ist. Der Entwurf erweist sich nach näherer Prüfung weder als „sparsamst“ noch „sparsam“, sondern teilweise mit „heißer Nadel genäht“.


Die Kita am Flakensee

Das DRK erhielt 2009 ohne öffentliche Ausschreibung den Millionenauftrag. Im Oktober 2010 übertrug die Stadt nach Beschlussfassung in der SVV bereits rund 78.000 Euro als Eigenanteil für den Erhalt von Fördermitteln des Landes an das DRK. Vertragslos. Diese Kita soll sich im Bau befinden. Davon ist nichts zu bemerken. Ab 2012 will die Stadt dem DRK Kreisverband Märkisch-Oder-Spree e.V. jährlich 144.000 Euro für die Investition und den Betrieb der Kita zahlen (sogenannte Transferleistungen). Demnach müsste die Kita bereits am 1. Januar 2012 in Betrieb gehen. Nach § 21 Nr. 4 der KomHKV sind Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen zur Erfüllung von Verträgen, die die Gemeinde über ein Jahr hinaus zu erheblichen Zahlungen verpflichtet, besonders zu erläutern. Erläuterungen der Ansätze im Haushalt fehlen. Den Vertrag gibt es wohl nicht (oder er wird vor den Stadtverordneten geheim gehalten). Eine Untersuchung der Wirtschaftlichkeit der Investition hat die Stadtverwaltung nie angestellt. Die Kommunalaufsicht wäre verpflichtet, die Wirtschaftlichkeit zu durchleuchten, nur fehlt dazu die Grundlage. Wie all das in die Bestimmung des jährlichen Entgeltes für den DRK-Betreiber einfließen soll, bleibt derzeit ein Rätsel.


Das neue Sportplatzgebäude

Ende 2011 soll der 2. Bauabschnitt fertig gestellt sein: Kegelbahn, Gaststätte und Fitnessraum. So freigiebig, wie sich der Bürgermeister und die Kämmerin gegenüber dem DRK zeigen, so zögerlich verhalten sie sich, wenn es um Einnahmen für das Stadtsäckel geht. Ganze 1.200 Euro sind pro Jahr bis 2014 unter dem Produkt „Erich-Ring-Stadion“ an Einnahmen aus privatrechtlichen Leistungsentgelten angesetzt, also Mieten, Pachten, Eintrittsgelder usw. Soll etwa die neue Gaststätte bis 2014 leer stehen? Etwa 20.000 bis 25.000 Euro gingen jährlich an Einnahmen verloren. Seit Jahren steht die Ermittlung der Folgekosten für den Betrieb des Sportplatzgebäudes aus, zu der die Stadtverwaltung bei derartig großen Investitionen nach dem geltenden Kommunalrecht verpflichtet ist. Immer wieder mahnte die Fraktion DIE LINKE diese an. Erfolglos.


Die öffentliche Bahnhofstoilette

In der „Märkischer Oderzeitung“, Ausgabe vom 17. Februar 2011 informiert die Bauamtsleiterin Frau Günzel über ein besonderes Vorhaben. Der Bahnhof Erkner bekommt noch in diesem Jahr eine Toilette. Diese Investition wird mit 60.000 bis 80.000 Euro veranschlagt. Pro Jahr würden ab 2012 rund 40.000 Euro an Folgekosten entstehen. Im Entwurf des Investitionsplanes für 2011 der Stadt vom 11. März 2011 fehlt diese Investitionsmaßnahme ebenso wie in den Teilproduktplänen bis zum Jahre 2014 die Folgekosten fehlen.


Der Kirchvorplatz

Bürgermeister und Kämmerin schlagen im Haushaltsplanentwurf den Umbau des Kirchvorplatzes vor. Kosten in Höhe von 15.000 Euro sollen 2012 für die Planung und von 180.000 Euro im darauffolgendem Jahr für die Bauausführung entstehen. Damit würde der Kirchvorplatz innerhalb von 15 Jahren zum zweiten Male umgebaut, obwohl er ganz gut in Schuss ist. Ohne Zweifels besteht ein gewisser Handlungsbedarf. Bäume, Sträucher und Blumenbeete müssten sofort nachgepflanzt, Gehwege an einigen Stellen ausgebessert werden. Angebracht erscheint auch die Einrichtung von weiteren Sitzgelegenheiten. Aber insgesamt 195.000 Euro braucht das Ganze nicht zu kosten.


Die Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkunft in Erkner

Die im November 2010 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene und seit 1. Januar 2011 in Kraft getretene Satzung fußt auf einer Kostenkalkulation (Kostenrechnung), die sich nach den Ansätzen des Haushaltsplanentwurf 2011 geurteilt endgültig als falsch erweist. Doch der Reihe nach: Laut Kalkulation der Gebühren sollen für 2009 insgesamt rund 37.000 Euro an Kosten angefallen sein. Die Jahresrechnung für 2009 weist jedoch nur Gesamtkosten in Höhe von rund 29.000 Euro aus, also 9.000 Euro weniger – der erste Fehler. In die Kalkulation der Gebühren für die Obdachlosenunterkunft gingen Personalkosten für Angestellte der Stadtverwaltung (rund 2.900 Euro) und für eine Kommunal-Kombi-Stelle 2009 (rund 2.200 Euro) ein. Im Teilergebnishaushalt für die Obdachlosenunterkunft werden ab 2011 jedoch keine Personal- und Vorsorgeaufwendungen für Angestellte der Stadt angesetzt. Die aber, so sie tatsächlich entstehen, wären nach § 20 Abs. 5 KomHKV als sogenannte interne Leistungen zwischen den Teilergebnishaushalten zwingend zu verrechnen gewesen, wenn es um gebührenpflichtige Leistungen der Stadt geht. Die GefAS als Betreiber erhält anstelle der in die Gebührenkalkulation eingestellten Kosten von 25.000 Euro in diesem Jahr 6.200 Euro und im kommenden Jahr 6.000 Euro weniger.


Bereits diese Sachverhalte rechtfertigen, dem Haushaltsplanentwurf für 2011 und die Folgejahre die Zustimmung zu verweigern.


Dr. Lothar Kober
Mitglied im Ausschuss Finanzen, Haushaltsplanung, Wirtschaftsförderung, Tourismus
Mitglied im Ausschuss Stadtentwicklung, Bauplanung, Natur- und Umweltschutz und Verkehr



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