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Prof. Tankred Schewe

Persönliche Erklärung des Stadtverordneten Prof. Tankred Schewe


Prof. Dr. Tankred Schewe
SVV der Stadt Erkner, Fraktion DIE LINKE
Erkner, 11.02.2009


Herrn Jörg Vogelsänger, Vorsitzender der SVV

Sehr geehrter Herr Vogelsänger,

auf der gestrigen 3. SVV hatte ich vor, die nachfolgende persönliche Erklärung abzugeben, um zu begründen, weshalb ich gegen die Beschlussvorlage zur Hauptsatzung gestimmt habe. Nach meiner Auffassung gebietet dies die Fairness gerade bei einem so wichtigen Beschluss, wie es die Abstimmung über eine Hauptsatzung naturgemäß ist. Leider war die Stimmung gestern derart aufgeheizt, dass ich zu diesem Zeitpunkt die Umsetzung meiner Absicht nicht mehr für sinnvoll hielt. Aus diesem Grunde wende ich mich in Schriftform direkt an Sie mit der Bitte, diese Erklärung im Vorstand auszuwerten und sie der Niederschrift zur 3. SVV als Anlage beizufügen.

 

Sehr geehrter Herr Vogelsänger,
Auf der Sitzung des Hauptausschusses am 11.11.08 riefen Sie die Stadtverordneten auf, auf der Grundlage der neuen Brandenburgischen Kommunalverfassung Vorschläge zur Überarbeitung der Hauptsatzung der Stadt Erkner zu unterbreiten, damit diese Vorschläge in den Entwurf eingehen können, die dann von der SVV verabschiedet werden kann. Ich habe Ihrer Aufforderung Folge geleistet. Meine Vorschläge sind in Beschlussvorlagen der Fraktion DIE LINKE eingegangen, die auf der 2. SVV vorlagen. Diese Beschlussvorlagen wurden an die Ausschüsse verwiesen. Den Ausschüssen wurde vom Bürgermeister ein von der Hauptamtsleiterin Frau Kirscht verfasster neuer Entwurf vorgelegt, in dem die Änderungsvorschläge der Fraktion DIE LINKE weitgehend unberücksichtigt blieben. Dies betrifft vor allem die §§ 3 und 5 dieses Entwurfs. Hier unterbreitete DIE LINKE konstruktive Vorschläge zur Erleichterung der förmlichen Bürgerbeteiligung gemäß den Möglichkeiten, die die neue Brandenburgische Kommunalverfassung ausdrücklich zulässt:

  1. Senkung des Quorums bei Einwohneranträgen auf 1 % gemäß §14 Abs (3) BbgKVerf.

  2. Einbeziehung des Petitionsrechts gemäß §16 BbgKVerf.

  3. Zulassung der Briefabstimmung bei Bürgerentscheiden, da § 15 Abs. (6) BbgKVerf lediglich eine Kann-Bestimmung ist.

Der vorgelegte Entwurf hielt sich ziemlich sklavisch an die Mustervorlage des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 25.9.2008 samt den dort leider enthaltenen gravierenden sprachlichen Holprigkeiten und unpräzisen Formulierungen. Der in diesem Muster ausdrücklich vorgegebene Gestaltungsspielraum wurde hingegen nicht genutzt. Die Vorlage und damit die gestern mehrheitlich beschlossene Hauptsatzung weist etliche stilistische Mängel sowie überflüssige Wörter und Nebensätze auf. Beispiel: §3 Abs. (2); dort steht in einem Satz gleich zweimal das inhaltslose Wort „Einzelheiten“; warum nicht einfacher „Die Verfahrensweise … wird in einer gesonderten Satzung geregelt“? Schauen Sie sich bitte auch §11, letzter Absatz an. Umständlicher geht es wohl kaum.

In der Sitzung des Ausschusses für BOVU ebenso wie auf der 3. SVV war die Hauptamtsleiterin unnachgiebig und beharrte auf der Beibehaltung ihrer Textpassagen. Die Ablehnung der Anträge auf bürgerfreundlichere förmliche Einwohnerbeteiligung begründete sie im Ausschuss für BOVU unter anderem damit, dass dann zuviel Arbeit auf sie zukäme (?!).

Im Nachhinein schätze ich ein, dass die praktizierte Verfahrensweise der Neuerarbeitung der Hauptsatzung ungeeignet war. Es war nicht gut, dies Frau Kirscht weitgehend allein zu überlassen. Besser wäre eine kleine interfraktionelle Redaktionskommission von Stadtverordneten mit gutem Sprachgefühl gewesen (die gibt es in allen Fraktionen). Ich bin überzeugt, dass dann eine Hauptsatzung entstanden wäre, die mit hoher Wahrscheinlichkeit von der SVV hätte einstimmig angenommen werden können. Die wenigen Diskussionen, die in den Ausschüssen und in der SVV überhaupt zustande kamen, zeigten, dass die Standpunkte gar nicht so weit auseinander lagen, wie es aufgrund der teilweise unnötig hitzigen Wortgefechte vielleicht den Anschein hatte. Nach meiner Einschätzung hätte bei sachlicher Abwägung der Standpunkte und gegenseitiger Kompromissbereitschaft die Vorlage inhaltlich und sprachlich dahingehend verbessert werden können, dass ein einstimmiger Beschluss möglich gewesen wäre. Diese Chance wurde leider verspielt, wobei das obstruktive Verhalten der Hauptamtsleiterin in den Ausschüssen und in der SVV ein wesentliches Hindernis war.

Aus den hier dargelegten Gründen sah ich mich außerstande, dem hier vorliegenden Entwurf der Hauptsatzung der Stadt Erkner meine Zustimmung zu geben. Ich kann mich weder inhaltlich noch sprachlich damit identifizieren. Ich bedaure zutiefst, dass für ein so wichtiges Dokument, wie es die Hauptsatzung einer Stadt nun einmal ist, kein Konsens zwischen den Fraktionen erzielt werden konnte. Die Chance dafür hätte bestanden, wenn Sie, Herr Vogelsänger, sowie die Stadtverordneten und die Mitarbeiter der Stadtverwaltung es menschlich und logistisch besser angepackt hätten.

Tankred Schewe