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Dr. Elvira Strauß

Neun Änderungsanträge zur Ausschussordnung der Stadtverordnetenversammlung


Mit neun Veränderungen in der Ausschuss-Ordnung sollen die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger in den Ausschusssitzungen verbessert werden.

Begründung: Keine mündliche in der SVV gegeben.

Diskussion: keine

Abstimmung:

Alle mit 6:14 Stimmen abgelehnt.



Antragstext


Die Stadtverordneten Versammlung Erkner möge beschließen:

  1. Der § 4 Zuhörer ist zu streichen. Die anderen Paragraphennummern passen sich entsprechend an.
  2. Im § 5 (2) sind die Worte „Beratung und“ zu streichen.
  3. Der § 6 wird um (5) ergänzt mit folgendem Wortlaut: „Antworten auf Anfragen sind, soweit sie bereits zur Sitzung schriftlich vorliegen, dem Fragesteller unverzüglich in Schriftform zu übergeben. Die Fragen und Antworten sind unverzüglich auf der Homepage der Stadt zu veröffentlichen.“
  4. Im § 7 (2) ist die Abkürzung „ggf.“ an allen Stellen zu streichen.
  5. Im § 13 lautet (3): „Die Sitzungsniederschrift soll unverzüglich (als Vorabveröffentlichung) den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung zugeleitet werden. Spätestens soll das mit der Ladung zur nächsten Sitzung geschehen.“
  6. Im § 13 (4) ist nach dem Wort „Öffentlichkeit“ das Wort „unverzüglich“ und nach „Amtsblatt für die Stadt Erkner“ die Worte „und auf der Internetseite“ einzufügen.
  7. Im § 16 ist Punkt (4) einzufügen. Er soll heißen: „Die Ausschusssitzungen sind öffentlich, soweit nicht im Einzelfall aus Gründen des öffentlichen Wohls oder der Wahrung von Rechten Dritter etwas anderes beschlossen wird. Gäste haben Rederecht zur Sache.“
  8. Im § 17 (2) sind nach dem Wort „Bekanntmachungskästen“ die Worte „im Amtsblatt und auf der Homepage der Stadt“ einzufügen.
  9. Im § 18 (3) ist nach dem Wort „Öffentlichkeit“ das Wort „unverzüglich“ einzufügen.


Sachdarstellung/Begründung:

Zu 1. Der genannte Paragraph 36 der Brandenburgischen Kommunalverfassung kennt das Wort „Zuhörer“ nicht. Die jetzige Formulierung des Paragraphen 4 schreckt Bürgerinnen und Bürger ab, ihr demokratisches Recht der Mitsprache wahrzunehmen, und führt nicht zur Transparenz der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung.

Zu 2. Sachverständige und Betroffene sollen, wenn ihnen nach § 9 (4) das Rederecht erteilt wurde, auch an der Beratung teilnehmen können, sie sollen nicht nur das Recht zu einem Statement haben. Erfahrungsgemäß lassen sich so Probleme besser klären.

Zu 3. Anfragen betreffen oft aktuelle Probleme, dienen den Fraktionen zur Exaktheit der Arbeit, zur Erhöhung der Qualität der Anträge und sollten daher nicht erst nach Wochen vor der nächsten Stadtverordnetenversammlung nutzbar sein. Das detaillierte Mitschreiben ist den Stadtverordneten in der Kürze der Zeit nicht möglich.

Zu 4. Ist der Bürgermeister nicht anwesend oder hat er nicht zu berichten, liegen keine Anfragen vor, sind keine Einwohner anwesend oder gibt es keine Fragen, haben die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung keine Anfragen, bleibt die Reihenfolge der Versammlung unberührt.

Zu 5. Protokolle der Stadtverordnetenversammlungen sind ein wichtiges Arbeitsmittel aller Stadtverordneten. Sie sollten, wenn sie vom Sitzungsdienst geschrieben sind, in die Hände der Volksvertreter gelangen. Mittels E-Mail ist das auch kein zusätzlicher Arbeitsaufwand für die Verwaltung.

Zu 6. Eine schnelle Information über die Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung erhöht die Transparenz unserer Arbeit, hilft bei der raschen Umsetzung der Beschlüsse und erhöht die Motivation zur Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger.

Zu 7. Ausschüsse sollten nicht nur öffentlich tagen, wie es die Kommunalverfassung Brandenburgs formuliert, sondern den Gästen auch die Gelegenheit geben, sich zu Tagesordnungspunkten zu Wort zu melden. Eine vorherige Abstimmung dazu sollte entfallen. Die oder der Vorsitzende des Ausschusses leitet die Sitzung, erteilt und entzieht das Wort und übt das Hausrecht aus. Dies sollte als Schutz gegen unsachliche Redebeiträge ausreichend sein.

Zu 8. Eine breite Bekanntgabe der Sitzungstermine der Ausschüsse und der Stadtverordnetenversammlungen weckt das Interesse der Einwohnerinnen und Einwohner an der Politik in der Stadt und erhöht die Bindung an Erkner.

Zu 9. Siehe: zu 6.


Dr. Ervira Strauß
Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE
Mitglied im Hauptausschuss und Ausschuss für Bildung, Soziales, Jugend, Senioren, Kultur, Gesundheit und Sport