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Fragen von Dr. Lothar Kober (DIE LINKE) im Finanzausschuss am 23.1.2013




Sehr geehrter Herr Bachmeyer, sehr geehrte Frau Schindelasch,
ich bitte in der Ausschusssitzung um die Beantwortung der nachfolgenden Anfragen:

  1. Welche Einsparungen an Aufwendungen und Auszahlungen konnten im Ergebnis der Haushaltssperre über Teile des Vermögenshaushalts 2012 insgesamt erreicht werden?

  2. Welche Minderausgaben gegenüber den Haushaltsansätzen entstanden durch die Sperre für das Gerhart-Hauptmann-Museum, die Becher- und Löcknitzschule sowie den Bauhof?

  3. Welche Gegenstände konnten in Folge der Haushaltssperre von der Löcknitz-Grundschule und der Oberschule "Johannes-R.-Becher" nicht angeschafft werden?


  4. Wann erhalten die Stadtverordneten den Entwurf der Eröffnungsbilanz für den Wirtschaftsbetrieb "Sportzentrum" zur Kenntnis, wird doch in Rundschreiben des Ministeriums des Innern ausdrücklich empfohlen, dass dieser zum Zeitpunkt der Feststellung des Planentwurfs zumindest ungeprüft vorliegen sollte, weil die Daten der Eröffnungsbilanz eine wesentliche Grundlage für die Veranschlagung bestimmter Ertrags- und Aufwandspositionen sind?

  5. Wann hat das von der SVV 10/2011 bestimmte Wirtschaftsprüfungsunternehmen die Prüfung der Eröffnungsbilanz für den Wirtschaftsbetrieb "Sportzentrum" abgeschlossen bzw. wird diese Prüfung abschließen?

  6. Wann wird die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 einschließlich Lagebericht (Rumpfjahr) für den Wirtschaftsbetrieb "Sportzentrum" abgeschlossen?

  7. Wann wird der Bürgermeister die von ihm festgestellten Jahresabschlüsse für das Haushaltsjahr 2011 für die Stadt und für den Wirtschaftsbetrieb "Sportzentrum"  der Stadtverordnetenversammlung vorlegen, die nach § 82 Abs. 4 Satz 1 der Kommunalverfassung bis spätestens zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres – bis zum 31.12.2012 – zu beschließen waren?

  8. Welche Position bezog die Kommunalaufsicht bzw. das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises zu all den Terminüberschreitungen? Gibt es in dieser Beziehung im Land Brandenburg Ausnahmeregelungen, die hier angewendet wurden?

  9. Kann es sein, dass der Landrat, der für Verträge mit Wirtschaftsprüfungsunternehmen über die Prüfung der Eröffnungsbilanz und des Jahresabschlusses des Wirtschaftsbetriebes "Sportzentrum" zuständig ist, die Fristüberschreitungen zu verantworten hat?

  10. Wann erhalten die Stadtverordneten das der Eröffnungsbilanz zugrunde liegende Inventar (Verzeichnis der Vermögensgegenstände und der Schulden) zur Kenntnis, welches im Ergebnis einer erstmaligen Inventur entstand, wofür die Stadtverwaltung bis zum 31. März 2011 – drei Monate nach dem Eröffnungsbilanzstichtag – Zeit hatte?


  11. Um welchen Schreibfehler handelte es sich, der dazu geführt hat, die Veröffentlichung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 im Amtsblatt vom 18.02.2012 zurückzuziehen und diese im Amtsblatt vom 07.07.2012 neu zu veröffentlichen?

  12. War es wirklich nur "ein Schreibfehler" (bezeichnet eine Schreibweise eines Wortes oder Satzzeichens, die laut der allgemein üblichen Orthographie falsch sind), oder handelte es sich um einen inhaltlichen Fehler in der Haushaltsatzung für 2012; ging es nicht die falsche Angabe der ordentlichen Ergebnisses und der ordentlichen Aufwendungen

  13. Wurde die Neuveröffentlichung der Haushaltssatzung 2012 auf Forderung der Kommunalaufsicht oder aufgrund eigener Prüfung vorgenommen?

  14. Hat die Kommunalaufsicht, sofern diese die Neuveröffentlichung der Haushaltssatzung 2012 gefordert hat, weitere Teile der Haushaltssatzung 2012 für nicht mit der Kommunalverfassung in Einklang stehend befunden?

  15. Warum wurden die Stadtverordneten nicht zumindest vorab über die Zurückziehung und Neuveröffentlichung der Haushaltssatzung 2012 informiert? Zur 21. Sitzung der SVV am 26.06.2012 wäre dazu die Gelegenheit gewesen.

  16. In wie weit wird die Auffassung geteilt, dass es nicht nur dieser Information der SVV sondern einer nochmaligen Beschlussfassung über den Haushalt 2012 bedurft hätte, weil die im Gesamtproduktplan (Seite 87 des Haushaltsplanes 2012) ausgewiesenen und gemäß Neuveröffentlichung als falsch befundenen Erträge und Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit aus Angaben in den einzelnen Produkthaushalten herrühren?


Ich empfehle, das Schreiben der Einladung zur Ausschusssitzung beizufügen. Ich bitte um Verständnis für den erheblichen Umfang der Anfragen, der wesentlich daher kommt, dass seit langem weder im Bericht des Bürgermeisters noch in den Informationen der Stadtverwaltung in den Ausschusssitzungen dazu etwas gesagt wurde.


Dr. Lothar Kober
Mitglied in den Ausschüssen Stadtentwicklung, Bauplanung, Natur- und Umweltschutz, Verkehr sowie Finanzen, Haushaltsplanung, Wirtschaftsförderung, Tourismus