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Fragen – Einrichtung eines Schulsozialfonds

Die Richtlinien des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Schulsozialfonds für Schülerinnen und Schüler vom 7.8.2008 sehen vor, dass die Schulträger für die Zahl der Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 1-10, die vom Eigenanteil nach der Lehrmittelverordnung befreit sind, die Einrichtung eines Sozialfonds beantragen können.

 

  1. Welche Schulen der Trägerschaft der Stadt Erkner haben aus dem Sozialfonds für 2008 und welche Schulen haben Mittel aus dem Sozialfonds für 2009 beantragt?
  2. In welcher Höhe wurden Mittel kassenwirksam in 2008/09 zur Verfügung gestellt?
  3. Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden in den einzelnen Schulen bisher durch Mittel aus dem Sozialfonds gefördert?
  4. Nach welchem Verfahren verfährt die Kommune bei der Vergabe der Mittel?
  5. Inwiefern hält die Stadtverwaltung die zur Verfügung stehenden Mittel für auskömmlich, um den notwendigen Bedarf zu entsprechen?

 

Peer Jürgens
Stadtverordneter, Fraktion DIE LINKE
1. Stellvertreter des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Erkner; Mitglied im Ausschuss Finanzen, Haushalt, Wirtschaftsförderung und Tourismus; Vertreter im Hauptausschuss