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Fragen des Stadtverordneten Dr. Lothar Kober zum Lärmschutz in der Ernst-Thälmann-Straße und Wirtschaftsplan der Wohnungsgesellschaft Erkner

 


  1. Welche Wohneinheiten der stadteigenen Wohnungsgesellschaft Erkner in der Ernst-Thälmann- und Beuststraße, für die im Beschluss ein Anspruch auf Erstattung der Kosten für passiven Lärmschutz anerkannt ist, erhielten bis dato den erforderlichen Schallschutz an Fenstern, Türen usw.? Bis wann sollen die Maßnahmen vollständig abgeschlossen sein?

  2. Was wurde unternommen, um zu klären, ob für die Wohneinheiten der Wohnungsgesellschaft in der Ernst-Thälmann-Straße 11, die in der Übersicht der untersuchten Immissionsorte mit/ohne Anspruchsberechtigung (Anhang zum Beschluss) ungenannt bleiben, ebenfalls einen Anspruch auf passiven Schallschutz besteht?

  3. Inwieweit ist der Stadt bekannt, ob die anspruchsberechtigten privaten Eigentümer von Wohngrundstücken an der Beust- und Ernst-Thälmann-Straße diesen Schallschutz in Anspruch genommen und die Kosten erstattet bekommen haben?

  4. Wann erhalten die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung den fehlenden Stellenplan und den vollständigen Wirschaftsplan der Wohnungsgesellschaft Erkner?



Die Antworten der Stadtverwaltung


zu 1.

Zur Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses bzgl. des Anspruchs auf passiven Lärmschutz wurden im Auftrag und auf Kosten der Deutschen Bahn AG die Wohnungen der Wohnungsgesellschaft Erkner mbH in der Beuststraße 1–4 und in der Ernst-Thälmannn-Straße dahingehend untersucht, ob und in welchem Umfang eine Verbesserung des Schallschutzes notwendig ist. Die Untersuchungsberichte liegen der Wohnungsgesellschaft vor.
In 31 Wohnungen in der Beuststraße 1-4 und in 4 Wohnungen in der Ernst-Thälmann-Straße wiesen die Untersuchungsergebnisse nicht ausreichenden Schallschutz aus. Als Schallschutzmaßnahme wurde der Einbau von Fenstern mit dem notwendigen Schalldämmmaß festgelegt. Der Fensteraustausch ist abgeschlossen, die Abnahmeprotokolle liegen der Wohnungsgesellschaft vor.

zu 2.
Auch die in der Ernst-Thälmann-Straße 11 gelegenen Wohnungen der Wohnungsgesellschaft wurden in die Untersuchung einbezogen. Die Berichte liegen ebenfalls der Wohnungsgesellschaft vor. Darin wird der Schallschutz für diese Wohnungen als ausreichend ausgewiesen.

zu 3.
Der Stadt ist nicht bekannt, dass private Eigentümer der Beuststraße und Ernst-Thälmann-Straße Anträge auf Schallschutz bei der Bahn gestellt haben bzw. Kostenerstattungen erhalten haben.


zu 4.
Es ist richtig, dass zu den Sitzungen der einzelnen Ausschüsse der Stellenplan und der Wirtschaftsplan der Wohnungsgesellschaft nicht vorlagen. Die Unterlagen wurden jedoch zu der 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung nachgereicht, sodass sie zum Beschluss über den Haushaltsplan 2011 jedem Stadtverordneten vorlagen.
Sie erhielten:

  • eine überarbeitete Haushaltssatzung
  • eine überarbeitete Inhaltsübersicht
  • Entwicklung der Rücklage
  • Austauschblätter zum Vorbericht
  • Austauschblätter zum Ergebnis- und Finanzhaushalt
  • Austauschblätter zu Teilproduktplänen
  • verschiedene Nachlieferungen
  • Stellenplan
  • Jahresabschluss und Wirtschaftsplan der Wohnungsgesellschaft Erkner

Sollten Ihnen die Unterlagen nicht zugegangen sein, bitte ich dies zu entschuldigen. Sie erhalten dann unverzüglich die Unterlagen nachgereicht.



Dr. Lothar Kober
Mitglied in den Ausschüssen Stadtentwicklung, Bauplanung, Natur- und Umweltschutz, Verkehr sowie Finanzen, Haushaltsplanung, Wirtschaftsförderung, Tourismus