Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Fragen des Stadtverordeneten Dr. Lothar Kober zur 26. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 3. September 2013

 

Dr. Lothar Kober, Fraktion DIE LINKE, fragt die Stadtverwaltung zu dem in Arbeit befindlichen „Integrierten Stadtentwicklungskonzept der Stadt Erkner“:


  1. Bleiben „complan Kommumalberatung“ und die Stadtverwaltung bei der im Dezember vergangenen Jahres in der SVV gegebenen Begründung des zusätzlichen Wohnungsbedarfs in Erkner oder gibt es in dieser Hinsicht neue weitergehende Überlegungen?

    Zur Erinnerung:
    Popowski/Schmidt, complan führten aus: „Tendenziell ist eine rückläufige Einwohnerzahl in den letzten 11 Jahren zu beobachten. Die Haushaltsgrößen liegen bei 1,7 bis 1,8 Personen pro Haushalt. Es sind somit mehr Wohnungen erforderlich. Die Stadt bräuchte 600 bis 700 neue Wohnungen, um bei einer Einwohnerzahl von 11.000 bis zum Jahr 2025 zu bleiben…“ (SVV; Protokoll S. 6).
    Nach den Grunddaten des Landesamtes für Bauen und Verkehr für 2008 ergibt sich folgendes reales Bild:
    • Die durchschnittliche Haushaltsgröße in Erkner liegt bei 1,93 Personen (11.560 Einwohner, 6.000 Wohnungen).
    • Schöneiche kommt auf 12.185 Einwohner und 5.722 Wohnungen; ergibt eine Haushaltsgröße im Schnitt von 2,13 Personen.
    • In Woltersdorf liegt die Haushaltsgröße sogar bei 2,24 Personen (7.947 Einwohner, 3.546 Wohnungen).
    Folgt man „complan …“, so ergibt sich 2025 ein zusätzlicher Wohnungsbedarf (gerundet) in Erkner von 460 Wohnungen, in Schöneiche von 1.000 Wohnungen und in Woltersdorf von 960 Wohnungen, um den Einwohnerbestand von 2008 halten zu können. Der Schwerpunkt des Wohnungsbaus im Mittelbereich müsste demnach in Schöneiche und Woltersdorf liegen.


  2. Wäre es nicht angesagt, vorausgesetzt die Vorgaben von „complan …“ über die Haushaltsgrößen werden für stichhaltig befunden, Schöneiche und Woltersdorf als Partnergemeinden des Mittelbereiches Erkner auf dieses Problem zumindest hinzuweisen; hat es in dieser Hinsicht Aktivitäten der Verwaltung gegeben?


  3. Inwieweit ist es in den eindreiviertel Jahren Arbeit von „complan …“ am INSEK tatsächlich gelungen, das in der Stadtgesellschaft auszuprägen, was „complan Kommunalberatung“ auf seiner Homepage verspricht („Unsere Konzeptionen fördern das abgestimmte Zusammenspiel und die Synergien zwischen Wohnen, Verkehr, Handel, Tourismus, Kultur und sozialer Infrastruktur. Wir mobilisieren bürgerschaftliches und unternehmerisches Engagement für eine aktive Mitgestaltung von Veränderungsprozessen und stärken damit die Identifikation der Bürger, Gewerbetreibenden und Organisationen mit ihren Städten und Gemeinden …“ „Mitreden, Mitentscheiden und gemeinsame Verantwortung übernehmen, all das erwarten wir von den Menschen …“)?


  4. Wird das bei „complan Kommunalberatung“ in Auftrag gegebene INSEK eine „Städtebauliche Kalkulation“ enthalten, wie das die Arbeitshilfen des zuständigen Landesministeriums vom Dezember 2006 und vom November 2012 empfehlen?

    Zur Erinnerung:
    „Eine 'Städtebauliche Konzeption' im Sinne einer Querbilanzierung der Finanzierungsbedarfe und -möglichkeiten für sämtliche zentralen Vorhaben (-bündel) ist erforderlich, vor allem, damit Kommune und Land eine Vorstellung erhalten, welchen Investitionsumfang die Kommune für Stadtentwicklungsvorhaben im Planungszeitraum insgesamt bewältigen will und inwieweit er eine umsetzbare Dimension hat. Auch die Tragfähigkeit der Bewirtschaftungs- und -Folgekosten soll hierbei bereits grob berücksichtigt werden“. (Arbeitshilfe, November 2012, S. 15)


  5. Welcher Preis und Liefertermin für das INSEK war im Vertrag der Stadt mit „complan …“ vereinbart worden; gelten diese Vereinbarungen fort, oder gab es zwischenzeitlich Änderungen? Wenn „ja“, um welche handelt es sich?


  6. Was spricht dafür, was dagegen, die grundlegende Neuerarbeitung des Flächennutzungsplanes (FNP) nach fast zwei Jahren Stillstand des Verfahrens abzubrechen und es bei der erforderlichen Überprüfung des geltenden FNP gemäß Baugesetzbuch zu belassen?


Dr. Lothar KoberMitglied in den Ausschüssen Stadtentwicklung, Bauplanung, Natur- und Umweltschutz, Verkehr sowie Finanzen, Haushaltsplanung, Wirtschaftsförderung, Tourismus