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Fragen des Abgeordneten Dr. Kober an Bürgermeister Kirsch



Sehr geehrter Herr Eysser,

ich bitte Sie, Herrn Bürgermeister Kirsch in der nächsten Sitzung der SVV um die Beantwortung der nachfolgenden Anfragen zu ersuchen. Da die Vorstellung des INSEK in der SVV abgesetzt ist und nur wenige Vorlagen auf der Tagesordnung stehen werden, erlaube ich mir, mehrere Fragen zu stellen.

  1. Die Sauberkeit auf dem Bahnhofsvorplatz und an den Zugängen zum Regionalbahnhof (Verkehrsflächen für Fußgänger und Radfahrer) lässt noch immer auf sich warten. In wie weit ist es seit meiner Anfrage zur 26. SVV gelungen, DB AG bzw. S-Bahn zur ordnungsgemäßen Reinigung gem. Satzung der Stadt Erkner zu bewegen?


  2. Die Investoren des City Center Erkner gehen lt. Märkischer Oderzeitung vom 21. November  2013 von einer Inbetriebnahme Ende 2014 aus. Welche Fortschritte haben in diesem Zusammenhang die Neuplanung und Neuprogrammierung der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Friedrichstraße/Seestraße und die Anlage eines neuen Übergangs für Fußgänger über die Friedrichstraße in Höhe des geplanten Haupteinganges in das künftige City Center seit der letzten SVV am 24. September gemacht?


  3. Wie ist aktuell der Stand der beiden Klagen gegen den Bebauungsplan für das City Center vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) einzuschätzen; haben die Kläger inzwischen „das Handtuch geworfen“ oder sehen sie immer noch Mängel im Bebauungsplan nach der 1. Änderung und verfolgen weiter ihre Klage; wenn ja, um welche handelt es sich?


  4. Kann bestätigt werden, wie die MOZ vom 21. November meldet: „Der Knackpunkt der Klage gegen das Vorhaben ist die Behauptung, in der Friedrichstraße und besonders an der Kreuzung Seestraße würde das totale Verkehrschaos ausbrechen, weil das City Center über die Seestraße angefahren werden soll.“ Haben Bedienstete der Stadt diese Auskunft gegeben? Besteht nicht in Wahrheit der Kern der Klage darin, dass die Eigentümer des Geschäftshauses nach Inbetriebnahme des City Centers eine erhebliche Behinderung der Zufahrt zum Parkplatz befürchten und diese Befürchtung qualifiziert begründen


  5. Die Stadt Erkner soll nach eigenen Angaben eine ausführliche Berichterstattung über den Lärmaktionsplan (2. Stufe) gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutz-gesetz - Zusammenfassung gemäß Anhang VI Nr. 2.8 der Richtlinie 2002/49EG in Verbindung mit Anhang V dieser Richtlinie spätestens bis November dieses Jahres dem Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zuleiten.
    Dazu frage ich:

    • Ist diese Berichterstattung inzwischen erfolgt?
    • Wenn ja, welche Maßnahmen zur Lärmminderung in den nächsten fünf Jahren sind unter Nummer 3.3 des Formulars der Berichterstattung dargestellt?
    • Welche Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete in den nächsten fünf Jahren unter Nummer 3.4 des Formulars benannt worden?
  6. Der Lärmaktionsplan soll gem. S 47 d Abs. 5 BImSchG bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten spätestens nach fünf Jahren überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet werden. Erfahrungen und erreichte Ergebnisse werden in diesem Zusammenhang ermittelt und ausgewertet. Die Öffentlichkeit soll explizit daran beteiligt werden. Für die letzte Fassung des Lärmaktionsplan Erkner ist aktuell auf der Internetseite der Stadt angegeben: „Stand 10.11.2008“. Wann erfolgte oder erfolgt die nach dem Gesetz zwingend vorgeschriebene Überprüfung bzw. Überarbeitung?


  7. Mit Datum vom 4.9.2013 wird auf der Internetseite der Stadt informiert, dass das Bahnlärmgutachten mit Auswertung der Messungen vom August 2012 nunmehr vorliege, allerdings nochmals zu überarbeiten sei. Was ist zwischenzeitlich geschehen; wann wird die Überarbeitung abgeschlossen sein?

 

Dr. Lothar Kober
Mitglied in den Ausschüssen Stadtentwicklung, Bauplanung, Natur- und Umweltschutz, Verkehr
sowie Finanzen, Haushaltsplanung, Wirtschaftsförderung, Tourismus