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Fragen der Stadtverordneten Elvira Strauß in der Sitzung des Sozialausschusses am 11.11.2013

  1. In der "Märkischen Oderzeitung" vom 7.11. wird berichtet, dass die Stadt Erkner pro Jahr Vollstreckungen von nichtgezahlten Mahn- und Pfändungsgebühren vornimmt. Seit 1.9.2013 sind die Mahn- und Pfändungsgebühren drastisch erhöht worden. Es gibt Möglichkeiten, von den Gebühren ganz oder teilweise abzusehen oder in Ausnahmefällen diese ganz zu streichen.
    Ich bitte in der Sozialausschusssitzung um Antwort auf folgende Fragen:

    Wie werden Vollstreckungen in Erkner gehandhabt?
    Welchen Spielraum hat die Verwaltung?


  2. Der Landkreis Oder-Spree hat zum 1.4.2012 die Angemessenheitswerte für Hartz-IV-Wohnungen gegenüber der vorangegangenen Zeit gesenkt. Für Erkner gilt:

    • eine Wohnung unter 50 m² für eine Person darf nicht mehr als 290,50 Euro,
    • eine Wohnung bis 65 m² für zwei Personen darf nicht mehr als 358,15 Euro,
    • bis 80 m² Wohnraum für drei Personen darf bis 454,40 Euro,
    • eine 90m²-Wohnung 523,40 Euro und
    • eine Wohnung, die größer als 100 m² ist, darf nicht mehr als 598,00 Euro
    Miete kosten.

    Daher kommt es in letzter Zeit häufig vor, dass Menschen, die bereits Arbeitslosengeld II beziehen, nach dem Einbau von Fahrstühlen oder anderen Modernisierungsmaßnahmen vom Landkreis (dem Jobcenter) aufgefordert werden, sich andere, angemessene Wohnungen zu suchen.

    In der Auseinandersetzung mit dem Landkreis dürfen die Hartz-IV-Empfänger nicht allein gelassen werden. Die Senkung der Kosten der Unterkunft für die Landkreise darf nicht auf Kosten der Betroffenen gehen. Die Wohnungsgesellschaft in Erkner macht eine gute, soziale Politik im Sinn aller Mieter, das weiß ich, aber die Bundesgesetze (SGB II) und die Regelungen des Landkreises sind oft nicht so sozial. Die Stadt Erkner und ihre Wohnungsgesellschaft kann aber auch nicht wollen, dass Mieter ständig umziehen oder sich Mietschulden anhäufen, weil ALG-II-Empfänger Mieten, die nicht vom Amt übernommen werden, nicht selbst tragen können.

    Ich frage daher:

    • Wie viele kommunale Wohnungen gibt es in Erkner, die unterhalb der Grenzen des SGB II (absolut und in Prozent, wenn möglich unterschieden nach Bestandsmieten und Preisen bei Neuvermietung) liegen?
    Dabei kommt es mir nicht auf absolut exakte Zahlen an. Es reicht die ungefähre Anzahl der Wohnungen in Erkner, die potentiell von ALG-II-Empfängern bewohnt werden könnten. Das diese Zahl schwankt, ist mir schon klar. Die Anzahl von Wohnungen, die aktuell 2013 beim Mietpreis in den Grenzen des SGB II liegen, ist ein wichtiges Argument gegen die Umzugsaufforderungen des Amtes.

    Modernisierungen in den Wohnungen sind sehr gut, schließlich sollen sich die Mieter wohl fühlen.

    • Bei wie viel Wohnungen steigt nach der Modernisierung die Miete über die Angemessenheitswerte?
    Auch hierbei kommt es mir nicht darauf an, ob in den Wohnungen tatsächlich Betroffene wohnen oder nicht.
     
    • Wie viel Mieter der Wohnungsgesellschaft Erkner wurden durch den Landkreis aufgefordert, sich eine andere, angemessene Wohnung zu suchen?
    • Was können wir anbieten?
    • Wie vermeiden wir ein „Hartz-IV-Getto“?

 

Dr. Elvira Strauß
Vorsitzende der Fartion DIE LINKE in der Stadtverordnetenversammlung Erkner;
Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Soziales, Jugend, Senioren, Kultur, Gesundheit und Sport; Mitglied im Hauptausschus