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Fragen der Sachkundigen Einwohnerin Andrea Pohl zur Einwohnerstatistik und zu Geschwindigkeitsmessungen in Erkner sowie die Antworten der Stadtverwaltung



Ich bitte zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauplanung, Natur- und Umweltschutz, Verkehr am 17.01.2012 um die Beantwortung der folgenden Fragen:


1. Laut "MOZ" beklagt der Bürgermeister der Stadt Erkner den Wegzug von ca. 3700 Bürgern in einem Zeitraum von fünf Jahren. Teilweise erfolgt der Wegzug, weil kein geeignetes Bauland zur Verfügung steht. Da Sterbefälle und Geburten sich ungefähr ausgleichen, dürften sich mittlerweile weniger als 8000 Einwohner in der Stadt tummeln. Das dem nicht so ist, können wir dem Vorbericht zum Entwurf der Haushaltssatzung entnehmen. Es muss also auch Zuzüge geben.

  • Wie viele Menschen sind im gleichen Zeitraum nach Erkner gezogen?

  • Wie viele sind ca. in die Wohnungen der städtischen Wohnungsgesellschaft eingezogen?

  • Wie viele haben ein Haus gekauft?

  • Wie viele haben ein Haus gebaut?

  • Wie stellt sich die Altersstruktur der Zugezogenen dar?

  • Handelt es sich vornehmlich um Steuerzahler oder Hilfeempfänger?


2. Lt. MOZ vom 10.01.2012 ist die Geschwindigkeits-Messanlage der Stadt vor dem Rathaus aufgestellt worden. Damit soll die tatsächliche Geschwindigkeit in der 30 er Zone gemessen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass grobe Verstöße der Polizei gemeldet werden.

Meine Fragen:

  • Welche Daten werden dort tatsächlich erhoben?

  • Wie lange werden die Daten vorgehalten?

  • Werden Autokennzeichen erfasst und im Fall des groben Verstoßes an die Polizei weitergeleitet?

  • Haben die erfassten Daten Bestand, wenn es zum Rechtstreit kommt?

Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.


Andrea Pohl
Sachkundige Einwohnerin der Fraktion DIE LINKE
in der Satdtverordnetenversammlung Erkner



Antworten der Stadtverwaltung

Stadtverwaltung Erkner
20.01.2012
R 60


Anfrage Frau Pohl zur Sitzung Ausschuss Stadtentwicklung am 17.01.2012


1.)

Laut MOZ beklagt der Bürgermeister der Stadt Erkner den Wegzug von ca. 3.700 Bürgern in einem Zeitraum von 5 Jahren. Teilweise erfolgt der Wegzug, weil kein geeignetes Bauland zu Verfügung steht. Da Sterbefälle und Geburten sich ungefähr ausgleichen, dürfte sich mittlerweile weniger als 8000 Einwohner in der Stadt tummeln. Das dem nicht so ist, können wir dem Vorbericht zum Entwurf der Haushaltssatzung entnehmen. Es muss also auch Zuzüge geben.

Antwort

Die Aussage im Bericht des Bürgermeisters bezog sich auf die Abwanderung von Einwohnern im Alter zwischen 18 und 30 Jahren. Leider ist bei der genannten Zahl ein Übertragungsfehler aus den statistischen Angaben zur demographischen Entwicklung und zum Wanderungssaldo unterlaufen. Es muss richtig heißen:

„Im Zeitraum von 2005-2009 sind 3,7 pro 1000 Einwohner der Altersgruppe zwischen 18 und 30 Jahren aus Erkner weggezogen, weil u.a. kein geeigneter Wohnraum zur Verfügung steht.“ Dagegen gab es im genannten Zeitraum eine Zuwanderung von 4,1 pro 1000 Einwohner in der Altersgruppe ab 65 Jahre.
(Quelle Landesamt für Bauen und Verkehr)

Die von Ihnen gestellten 6 Anfragen können nicht beantwortet werden. Die Daten sind zum Teil bereits archiviert und es können daher keine genauen Angaben zur Verfügung gestellt werden bzw. die Daten werden so nicht erfasst.

Sie können jedoch beim Amt für Statistik Berlin- Brandenburg nachfragen.


2.)
Laut MOZ- Artikel vom 10.01.2012 ist die Geschwindigkeits-Messanlage der Stadt vor dem Rathaus aufgestellt

Antwort zu den Anfragen:

In der MOZ wurde die Sachlage leider falsch dargelegt. Richtig ist es, dass die Geschwindigkeits- Messanlage der Stadt Erkner die Anzahl, Datum, Uhrzeit und die tatsächliche Geschwindigkeit der Fahrzeuge in einer Verkehrsrichtung erfasst. Es werden keine gerichtsfesten Daten, wie z.B. Kennzeichen oder Fotos angelegt.

Die Polizei erhält nach der Auswertung der Daten lediglich Hinweise, zu welchen Tageszeiten eine Kontrolle der Geschwindigkeit nach unserer Meinung durch die Polizei sinnvoll ist.

In der Friedrichstraße ist die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h (VKZ 274-53) angeordnet. Es handelt sich dabei nicht um eine Tempo 30-Zone (VKZ 274.1-50).