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Der Sozialausschuss am 11.11. hatte nichts mit Karneval zu tun

 

In Gegensatz zu den anderen Ausschüssen der Stadt­verordnetenversammlung (SVV) in Erkner hatte der Sozialausschuss in der November-Tagungswoche eine sehr lange Tagesordnung. Auf ihr standen der Sitzungskalender 2014 und der Bericht zur Umsetzung des Bibliothekskonzepts. Der Entwurf einer neuen Friedhofssatzung – Gestaltung von Friedhof und Trauer­feiern – wurde diskutiert. Änderung der Gebührensatzung erarbeitet gegenwärtig die Verwaltung.

Gerhart-Hauptmann-Stadt

Ein Jahr kultureller Entwicklung der Gerhart-Hauptmann-Stadt liegt hinter uns. Vor Beginn der Sitzung eröffnete Museumsdirektor Stefan Rohlfs eine kleine, sehenswerte Ausstellung mit Schenkungen und neuen Dokumenten für das Museum im Rathaus. Eine neue Broschüre „Erkner-Kultur“ wurde gleichzeitig präsentiert, die eine sehr gute Übersicht über Akteure, Orte und kulturelle Angebote in der Gerhart-Hauptmann-Stadt gibt. Über ein Jahr arbeitete eine Projektgruppe aus kulturell interessierten Bürgern, deren Ergebnisse vom Ausschuss zustimmend zur Kenntnis genommen wurden. Ein Eckpunkte-Papier enthält Schwerpunkte und Maßnahmen, die den Namenszusatz Gerhart Hauptmann weiter mit Leben zu erfüllen sollen. Es wird als Bestandteil des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes verstanden. Kulturell gut ausgestattet, natürlich eingebunden und offen für Entdecker, das sollen Merkmale der einzigen Gerhart-Hauptmann-Stadt sein. So wird es jährlich im Frühsommer einen Gerhart-Hauptmann-Tag geben. 2014 wird aus der Projektgruppe ein Verein, der sich dann um die weitere kulturelle Entwicklung kümmern soll. Überarbeitung der Internetseite der Stadt, die Entwicklung eines Logos sowie weitere Maßnahmen sind in den nächsten fünf Jahren geplant, um Erkner nach innen und außen besser zu vermarkten. (Das Konzept ist nachzulesen im Internet: www.bis.erkner.de weiter links „Bildung, Soziales, Jugend …“/„Beschlussvorlagen“)

Kostenpauschale für Becher-Schule

Mit Schreiben vom 2. Oktober 2013 informierte der Landkreis Oder-Spree, dass der Kreistag den Landrat beauftragt hat, eine Vereinbarung mit den Trägern weiterführender Schulen im Kreis abzuschließen. In Erkner betrifft das die Johannes-R.-Becherschule. Gegenstand der vorliegenden Vereinbarung ist die Zahlung einer jährlichen Kostenpauschale des Kreises in Höhe von 780 Euro pro Schüler mit Wohnsitz im Landkreis an die Stadt zur Abgleichung der Schulkosten. Aktuell beträgt diese Kostenpauschale 379,89 Euro. Die Pauschale wird entsprechend dem Schulgesetz seit 1998 gezahlt, wobei jährlich eine Anpassung entsprechend der Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst und der jeweils geltenden Teuerungsrate erfolgte. Trotzdem deckt diese Schulkostenpauschale bei Weitem nicht die Aufwendungen, die die Kommunen für ihre weiterführenden Schulen aufbringen müssen. Der Landkreis hat die Notwendigkeit der Anpassung der Schulkostenpauschale anerkannt und unterbreitete das Angebot zur Erhöhung des Pauschalbetrages. Auch dieser erhöhte Betrag für die Becher-Oberschule ist nicht kostendeckend. So betrug 2012 das Defizit pro Schüler ohne Erstattung des Landkreises 1357 Euro. Die Stadtverordneten waren sich einig, dass wir trotzdem die Becherschule weiter in unserer Trägerschaft behalten wollen und demzufolge das Defizit aus dem Stadthaushalt ausgleichen müssen.

 

 

Die Verwaltung beantwortete zwei Anfragen der Ausschussvorsitzenden Dr. Elvira Strauß:

Zu Mahn- und VollstMahn- und Vollstreckungsgebühren,reckungsgebühren

Erste Frage: „Wie geht Erkner mit Mahn- und Vollstreckungsgebühren um?“. In der „MOZ“ vom 6. November 2013 war zu lesen: „Wer sein Knöllchen, die Müllgebühren oder Grundsteuern nicht rechtzeitig begleicht, zahlt seit dem 1. September deutlich mehr Gebühren als bisher. Das legt die neue Kostenordnung im geänderten Vollstreckungsgesetz des Landes fest.“ … Rund 300 Vollstreckungsverfahren pro Jahr betreibe die Stadt Erkner, sagte Kämmerin Margrit Schindelasch – vom Bußgeld bis zur Gewerbesteuer. Die Gebühren-Erhöhungen sind happig. Wer Summen bis zu 50 Euro schuldig blieb, musste bei einer Mahnung bislang 1,50 Euro Gebühr drauflegen – jetzt sind es fünf Euro. Ähnlich sieht es bei den Pfändungen aus. Bei einer Summe bis zu 100 Euro sind es statt sechs nunmehr 10,50 Euro. Was Schuldner kleinerer Beträge besonders schmerzen dürfte: Für jede Pfändung wird jetzt eine Grundgebühr von mindestens 31 Euro fällig. Die Kämmerin antwortete kurz: „Die Verwaltung hat im Vollsteckungsverfahren keinen Spielraum.“ Habe der Schuldner sich nicht vorher mit Anträgen auf Stundung oder Ratenzahlung an die Verwaltung gewandt, könne die Stadt nicht mehr helfen.

Zu Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Empfänger

Die Wohnungsgesellschaft in Erkner mache eine gute, soziale Politik im Sinn aller Mieter, erklärte Dr. Elvira Strauß. Aber die Bundesgesetze (SGB II) und die Regelungen des Landkreises Oder-Spree sind oft nicht so sozial. Der Landkreis hat zum 1. April 2012 die Angemessenheitswerte für Hartz-IV-Wohnungen gegenüber der vorangegangenen Zeit gesenkt. Daher kommt es in letzter Zeit vor, dass Menschen, die bereits Arbeitslosengeld II beziehen, nach dem Einbau von Fahrstühlen oder anderen Modernisierungsmaßnahmen vom Landkreis (Jobcenter) aufgefordert werden, sich andere, angemessene Wohnungen zu suchen. Die Verwaltung sah sich außer Stande, die Frage zu beantworten, wie viel Wohnungen es in Erkner gibt, die für Hartz-VI-Empfänger als angemessen gelten.
Daher hier der Auszug aus einer schriftlichen die Antwort des Geschäftsführers der Wohnungsgesellschaft Erkner mbH, Achim Wegeleben: „Die Durchschnittsmieten, die unser Unternehmen verlang, sehen wie folgt aus: <media 44582 - external-link-new-window "Öffnet einen externen Link in neuem Fenster">siehe Tabelle</media>

Die konkrete Miete kann also auch unter diesen Beträgen liegen, aber auch darüber.
Bisher haben wir etwa 24,4 Prozent Wohnungen, in denen die Miethöhe über der geförderten Miete liegt. In der Regel haben wir immer eine passende Wohnung für den Antragsteller gefunden. Bis heute hat sich kein Mieter bei uns gemeldet und um eine andere Wohnung gebeten, weil das Amt für Grundsicherung unsres Landkreises ihn aufgefordert hat, sich eine andere Wohnung zu suchen.“

 

Dr. Elvira Strauß
Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE,
Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Soziales, Jugend, Gleichstellung, Sport, Kultur und
Mitglied des Hauptausschusses