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Antrag zur Ausschreibung des Neubaus einer Kindertagesstätte und zur Ausschreibung des Betriebs der neuerrichteten Kindertagesstätte


 

Antrag
Grundsatzbeschluss zur Ausschreibung des Neubaus einer Kindertagesstätte und zur Ausschreibung des Betriebs der neuerrichteten Kindertagesstätte


Beschlussempfehlung:

Die Stadtverordneten Versammlung Erkner beschließt, der zur Realisierung des Neubaus und des Betriebs einer städtischen Kindertagesstätte im Haushalsjahr 2010 notwendigen Ausschreibung grundsätzlich zuzustimmen. Der Bürgermeister wird dazu ferner um Prüfung gebeten, ob eine getrennte Ausschreibung des Baus und des Betriebs der Einrichtung zu einem wirtschaftlicheren Ergebnis führt, als eine gemeinsame Ausschreibung beider Leistungen zu Gunsten eines Auftragnehmers.


Rechtsgrundlagen:

  • § 28 Abs. 2 Punkt 19 Kommunalverfassung
  • § 63 Abs. 1 Kommunalverfassung i. V. m. § 9 Abs. 2 Gemeindehaushaltsordnung
  • Verdingungsordnung für Leistungen (VOL), Teil A
  • Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB, Teil A

Behandelt im Ausschuss: 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bildung am 15. Juni 2009


Sachdarstellung/ Begründung:

Die Bedarfsplanung der Stadt Erkner hat ergeben, dass der zu erwartende Mehrbedarf an Kita-Plätzen in den nächsten Jahren sowie der notwendige Abbau der Überkapazitäten (Ausnahmegenehmigungen durch das Landesjugendamt) in derzeit vier von fünf Kitas in Erkner sowie die Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz für Kinder unter drei Jahren im Jahre 2013 die Schaffung weiterer Betreuungskapazitäten erfordert. Um dies zu realisieren, ist es dringend erforderlich, eine weitere Kindertagesstätte zu errichten.

Der Lösungsvorschlag des Bürgermeisters, einen zusätzlichen Kita-Neubau zu errichten und diese Einrichtung einem zuverlässigen Betreiber zu übergeben wird daher begrüßt.

Die grundsätzliche Zustimmung erfolgt allerdings abhängig von der Beachtung Einhaltung der nachstehenden rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Rahmenbedingen:

Gemäß § 63 Abs. 1 Brandenburgische Kommunalverfassung hat eine Gemeinde ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Dabei ist den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen. Sie hat nach Abs. 2 die Haushaltswirtschaft sparsam und wirtschaftlich zu führen. Nach § 9 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung muss für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung, bevor sie beschlossen werden, unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch Vergleich der Anschaffungs-oder Herstellungskosten und des Folgeaufwands die wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden. Gemäß Abs. 3 der Vorschrift dürfen Ausgaben für Bauten erst veranschlagt werden, wenn Pläne, Kostenermittlungen und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die Kosten der Maßnahme und der Einrichtung sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter und der Bauzeitplan im Einzelnen ersichtlich sind. Den Unterlagen ist eine Schätzung des nach Fertigstellung der Maßnahme entstehenden jährlichen Folgeaufwands und der Einnahmen beizufügen.

Die Errichtung und der Betrieb der Kita sind daher entsprechen der VOL/A und VOB/A auszuschreiben.

Dabei ist zu prüfen, ob eine getrennte Ausschreibung von Errichtung und Betrieb zu einem wirtschaftlicheren und besseren Ergebnis führt, inbesondere im Hinblick auf die sog. EU-Schwellenwerte.

Es ist dem Umstand in geeigneter Weise Rechnung zu tragen, dass bereits bewährte Betreiber von Kindertagesstätten in Erkner existieren. Dies ist ebenfalls bei der Entscheidung über Art und Umfang der Ausschreibung zu berücksichtigen.

Dabei ist eine Vorbefassung einzelner in Frage kommender Betreiber (z.B. DRK) zu vermeiden, da die an sich wertneutrale Vorbefassung vergaberechtliche Relevanz erhält, wenn die durch diese Vorbefassung erworbenen Kenntnisse den Wettbewerb verfälschen können und sich die Stadt Erkner somit einem Klagerisiko aussetzen würde.


Frank Dahmen
Stadtverordneter der
Stellv. Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE
Vorsitzender des Ausschusses für Bildung, Soziales, Jugend, Senioren, Kultur, Gesundheit und Sport; Mitglied im Ausschuss Finanzen, Haushalt, Wirtschaftsförderung und Tourismus; Vertreter im Hauptausschuss