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Antrag: Weisung der Stadtverordnetenversammlung Erkner an den Bürgermeister und die Aufsichtsratsmitglieder zur Spenden- und Sponsoring-Praxis des kommunalen Unternehmens Wohnungsgesellschaft Erkner mbH



 

Die Stadtverordneten Versammlung Erkner möge beschließen:

1. Im Falle der Spendenvergabe der Wohnungsgesellschaft Erkner mbH (WGE) wird ein gerechtes und transparentes Verfahren dadurch hergestellt, dass diese für das jeweilige Geschäftsjahr durch die WGE öffentlich ausgeschrieben wird und damit allen Erkneraner Bürgern und Institutionen die gleichen Chancen eingeräumt werden. Die Ausschreibung soll erstmalig im Jahr 2010 erfolgen.

2. Über die Spendenvergabe unterrichtet der Bürgermeister die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der städtischen Haushaltsberatungen, damit gegebenenfalls Spenden der WGE mit berücksichtigt werden können. Gleiches gilt für den Abschluss von Sponsoring-Verträgen.

3. Die von der Stadt/Stadtverordnetenversammlung Erkner in den Aufsichtsrat der WGE entsandten Mitglieder werden gemäß § 97 Abs. 1 Satz 6, Abs. 2 Brandenburgische Kommunalverfassung an den Beschluss gebunden.


Rechtsgrundlage:
Artikel 20 Abs. 2 GG i.V.m. § 97 Abs. 1 Sa
tz 4, Abs. 2 Brandenburgische Kommunalverfassung

Behandelt im Ausschuss:
am 14.04.2010 im Ausschuss Finanzen, Haushaltsplanung, Wirtschaftsförderung, Tourismus

Kosten: zu ermitteln

Folgekosten: zu ermitteln

Sachdarstellung/Begründung:

Die Wohnungsgesellschaft Erkner mbH verfolgt den öffentlichen Zweck der Wohnungsfürsorge für die Stadt Erkner als Aufgabenträger der Daseinsvorsorge.

Diese unternehmerische Tätigkeit dient mithin nicht vorrangig wirtschaftlichen Interessen, sondern überwiegend der Verfolgung dieser öffentlich-rechtlichen Aufgabe.

Daraus ergibt sich die Überwachungspflicht der Stadt dahingehend, ob die dem Unternehmen gesetzten öffentlichen Aufgaben auch tatsächlich erfüllt werden. Die Überwachung/Kontrolle kann nur durch Ausübung eines entsprechenden Einflusses auf das Unternehmen erfolgen. Diesen Einfluss nehmen der Bürgermeister und die von der Stadtverordnetenversammlung bestimmten Aufsichtsratsmitglieder der WGE wahr.

Die Spendenvergabe und das Sponsoring der WGE gehören gemäß Gesellschaftervertrag nicht zu den Kernaufgaben des Unternehmens. Sie sind aber das zwangsläufige Ergebnis der Geschäftstätigkeit als privatrechtliches Unternehmen.

Wie die Hauptaufgabe ist auch dieser Bereich der Geschäftstätigkeit der Kontrolle der Stadt und mithin der Stadtverordnetenversammlung zu unterwerfen. Dies gilt um so mehr, als eine unter Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsgesichtspunkten gesetzeskonforme Haushaltspolitik (Stichwort: freiwillige Leistungen der Kommune) nur dann erfolgen kann, wenn bekannt ist, welche Institutionen Spenden oder finanzielle Zuwendungen im Wege des Sponsorings durch die WGE erhalten haben. Nur so lässt sich eine Doppelförderung vermeiden.

Die Väter der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg haben in weiser Voraussicht mit dem § 97 Brandenburgische Kommunalverfassung die Voraussetzungen einer wirksamen Kontrolle auch dieses "Geschäftsfeldes" geschaffen. Danach kann die Stadtverordnetenversammlung dem Bürgermeister und den von ihr entsandten Aufsichtsratsmitglieder Weisungen diesbezüglich erteilen.

Da die bisherige Spenden- und Sponsoringpraxis der WGE die Anforderungen hinsichtlich eines für die Erkneraner Bürger und Institutionen transparenten und gerechten Verfahrens nicht erfüllt, besteht die Notwendigkeit einer diesbezüglichen Weisung mit dem Ziel, das Spenden-/Sponsoring-Budget im langfristigen Ergebnis gleichmäßig auf die Bereiche Soziales, Bildung, Sport, und Kultur zu verteilen. Nur so lässt sich zukünftig auch der Verdacht ausräumen, hier werde einseitig Kommunalpolitik durch die Hintertür betrieben.

Die Ausschreibung der Spendengelder durch die WGE wird als geeignetes Verfahren betrachtet, das mit dem Antrag verfolgte Ziel zu erreichen.


Frank Dahmen
stellvertretender Fraktionsvorsitzender
Vorsitzender des Ausschusses für Bildung, Soziales, Jugend, Senioren, Kultur, Gesundheit und Sport; Mitglied im Ausschuss Finanzen, Haushalt, Wirtschaftsförderung und Tourismus, Vertreter im Hauptausschuss