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Antrag: Waldflächen am Hang zwischen dem Wohngebiet auf dem TEWE-Gelände und dem Flakensee erhalten; Bebauungsplanverstöße ahnden



Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Bürgermeister wird ersucht, mit der Stadt zu Gebote stehenden Mitteln die im Bebauungsplan „Wohnen und Arbeiten am Flakensee” auf den Grundstücken zum See hin festgesetzte Bodennutzung „Wald” - soweit erforderlich - wieder herzustellen und dauerhaft zu gewährleisten.

Der Bürgermeister wird des Weiteren ersucht, in der 18. Sitzung der SVV über die eingeleiteten Maßnahmen und erzielten Ergebnisse zu berichten.


Rechtsgrundlagen:

  • Satzung über den Bebauungsplan Nr. 10/1 der Stadt Erkner „Arbeiten und Wohnen am Flakensee in der Fassung der 2. Änderung einschließlich der Planbegründung mit integriertem Umweltbericht;
  • Baugesetzbuch, insbes. § 4c Überwachung;
  • Waldgesetz des Landes Brandenburg


Behandelt im Ausschuss:

Ausschuss für Stadtentwicklung am 6. September 2011


Sachdarstellung/Begründung:

Gemäß Begründung zum Bebauungsplan Nr. 10/1 (Seite 6) verfolgt der Plan unter anderem folgendes Ziel: „Die umgebenden Waldflächen innerhalb des Plangebietes sollen ebenso wie die Uferzonen des Flakensees und des Flakenfließes der Allgemeinheit zugänglich sein”.

Unter Nummer 5.8 wird in der Begründung nochmals hervorgehoben, dass im Plangebiet erhebliche Flächen als Wald anzusprechen sind. Sie unterliegen somit den Regelungen des Waldgesetzes des Landes Brandenburg. Im Plangebiet liegende Waldflächen werden erhalten und sind in der Planzeichnung entsprechend dargestellt. An ihnen sollen keine planungsbedingten Veränderungen vorgenommen werden mit Ausnahme der geplanten Fuß-/Radwegverbindungen. Diese stellen keine Neuanlagen im eigentlichen Sinne dar, sondern sind im Grunde nur zeichnerisch kenntlich gemachte, bereits bestehende Wege und Verbindungen.

Die von der Stadt Erkner im Plangebiet gem. § 9 Abs. 1 Nr. 18 Baugesetzbuch als Wald festgesetzten Flächen mussten im Zuge der Planaufstellung einer besonderen Erforderlichkeitsprüfung standhalten. Sie erlangten Bestandskraft. Der Bebauungsplan kann in der Stadtverwaltung ohne Beschränkung eingesehen werden.

Inzwischen sind auf der besagten Fläche zwischen dem Wohnbaugebiet und dem Ufer des Flakensees unhaltbare, ja rechtswidrige Zustände eingetreten. Auf den als Wald ausgewiesenen Flächenanteilen mehrerer Grundstücke sind Bäume und Sträucher fast vollständig gerodet und Rasenflächen mit Freisitzen angelegt worden. Vereinzelt haben Grundstückseigentümer Zäune gesetzt, so dass diese Waldflächen Stück für Stück für die Allgemeinheit unzugänglich geworden sind. Auf einem Grundstück wurde Bodenaushub in größerer Menge über die Böschungskante in den ufernahen Waldhang verkippt.

Nur durch rechtzeitiges und striktes Vorgehen der Stadt können derartige rechtswidrige Vorgehensweisen "eingebremst" werden. Ansonsten wird in absehbarer Zeit von der Waldfläche zwischen den Wohnbauflächen und Seeufer nichts mehr übrig sein.

Die Wirkkraft geeigneter Maßnahmen zur Abhilfe der Missstände hängt auch von den Bestimmungen des Städtebaulichen Vertrags ab, welchen die Stadt mit dem Vorhabenträger abgeschlossen hat. Im Zusammenhang mit der Antragstellung wird deshalb vor der Stadtverordnetenversammlung am 27. September 2011 um Einsichtnahme in den Städtebaulichen Vertrag gebeten.


Kosten: sind aus den 2011 geplanten Aufwendungen für die laufende Verwaltung zu decken

Folgekosten: keine


Dr. Elvira Strauß
Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE
in der Stadtverordnetenversammlung Erkner



Abstimmungsergebnis

Amtsblatt 9/2011, Seite 3:

TOP 11.1.2 – Antrag der Fraktion DIE LINKE – Waldflächen am
Hang zwischen dem Wohngebiet auf dem TEWE-Gelände und dem
Flakensee erhalten; Bebauungsplanverstöße ahnden
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mehrheitlich den Antrag der
Fraktion DIE LINKE – Waldflächen am Hang zwischen dem Wohngebiet
auf dem TEWE-Gelände und dem Flakensee erhalten; Bebauungsplanverstöße
ahnden – ab.
Ja: 6; Nein: 10; Enthaltung: 1