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Antrag: Maßstab für das Ermessen von Ausweis-Gebührenermäßigungen



Die Stadtverordnetenversammlung Erkner möge beschließen:

Die Stadtverwaltung erarbeitet einen Maßstab, mit dem das Ermessen der Ermäßigungen bzw. den Erlass der Ausweisgebühren rechtssicher möglich wird. Für Bürgerinnen und Bürger muss nachvollziehbar sein, was neben der Bedürftigkeit nach SGB II und XII als Kriterium die Ermäßigung gilt.


Sachdarstellung/Begründung:

Gemäß der aktuellen Gebührenordnung des Bundesministeriums des Innern kostet der neue Personalausweis 28,80 Euro. Ermäßigungen sind im Gesetz für Antragsteller unter 24 Jahren vorgesehen. Sie zahlen bei Erstbeantragung eine reduzierte Gebühr von 22,80 Euro. Die Gebühr für den Reisepass liegt noch höher.

Nach Auskunft der Stadtverwaltung zahlt Erkner an die Bundesdruckerei für die Herstellung des Dokuments 22,80 Euro.

Der erste Antrag der Linksfraktion zum Erlass der Ausweisgebühr vom 14.11.2010 wurde mit der Begründung abgelehnt, dass er unnötig sei, denn die Verwaltung berücksichtige die gesetzliche Vorgabe. In einem Material der Informationsplattform zum SGB II wird darauf hingewiesen, dass seit 01.01.2011 im ALG- Regelsatz Geld für den Personalausweis eingestellt wurde. Laut EVS, die der Regelsatzbegründung zugrunde liegt, sind das 0,25 Euro pro Monat. Seit Januar 2011 konnte der Betroffenen 9 mal 0,25 Euro = 2,25 Euro ansparen. Um das notwendige Dokument zu bezahlen, muss er also 9,6 Jahre sparen.

In der Stadt Erkner gibt es die Aussage (keinen Beschluss), dass ein Antrag auf Gebührenbefreiung bzw. Ermäßigung gestellt werden kann, der neben dem ALG-II-Bezug weitere außergewöhnliche Belastungen nachweisen muss. Worin diese bestehen könnten, ist bisher unklar. Einem Antrag wurde bisher entsprochen. Dem Antragsteller wurde die Gebühr zu 50 Prozent erlassen, weil eine Zwangsräumung der Wohnung anstand. Wir möchten, dass weitere konkrete Tatbestände festgelegt werden, die zur Ermäßigung bzw. zum Erlass führen.



Dr. Elvira Strauß
Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE in der Stadtverordnetenversammlung Erkner;
Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Soziales, Jugend, Senioren, Kultur, Gesundheit und Sport;
Mitglied im Hauptausschuss


Abstimmungsergebnis

Amtsblatt 9/2011, Seite 3:

TOP 11.1.3 – Antrag der Fraktion DIE LINKE –
Maßstab für das Ermessen von Ausweisgebührenermäßigungen
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mehrheitlich den Antrag der
Fraktion DIE LINKE – Maßstab für das Ermessen von Ausweisgebührenermäßigungen
– ab.
Ja: 6; Nein: 10; Enthaltung: 1