Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Antrag des Stadtverordneten Wolfgang Specht zur Schaffung eines behindertengerechten Fußgängerzugangs zum Aldi-Markt

 

Betreff: Behindertengerechter Fußgängerzugang zum Aldi-Markt

 



 

Beschlussempfehlung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
  1. Die Stadtverordneten sind der Auffassung, dass für Fußgänger sowie für ältere und behinderte Bürger behindertengerechte Zugänge zum Aldi-Markt entsprechend der Anlage geschaffen werden müssen.
  2. Der Bürgermeister, Herr Kirsch, wird ersucht, im vierten Quartal 2010 einen konkreten Vorschlag für die Gestaltung Zuwege zum Aldi-Markt erarbeiten zu lassen und den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zu geben, Anregungen und Bedenken zu diesem Gestaltungsentwurf zu äußern.
  3. Der Bürgermeister wird des weitern ersucht, diesbezüglich mit der für Bauangelegenheiten zuständigen Abteilung des Aldi-Marktes Kontakt aufzunehmen, um notwendige Abstimmungen diesbezüglich zu tätigen.
  4. Der Bürgermeister wird in Vorbereitung des Winters 2010/2011 ersucht, die Verantwortlichkeit der Räumpflicht in diesem Bereich zu klären und die Begehbarkeit der Zuwege zum Aldi-Markt jeder Zeit zu sichern.


 

Rechtsgrundlage:

  • Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 3
  • Verfassung des Landes Brandenburg, Art. 12, Abs.4
  • Lärmminderungs- und -aktionsplan der Stadt Erkner
  • Erkneraner Erklärung
  • Barrierefreies Erkner

 

Sachdarstellung:

Alte und behinderte Menschen stellen zu jeder Jahreszeit beim Begehen des Marktgeländes durch die Haupteinfahrt eine große Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar und sind selbst extrem gefährdet. Die Zufahrt und gleichzeitig der Fußgängerzugang zum Aldi-Markt befindet sich unmittelbar an der L30. Ein- und ausfahrende Fahrzeugführer übersehen auf Grund der hohen Verkehrsdichte leicht die ebenfalls die Einfahrt nutzenden Fußgänger. Viele ältere Bürger der Bahnhofssiedlung sind darauf angewiesen, die bis zu 1,6 km lange Strecke von ihrer Wohnung zum Aldi-Markt zu Fuß bzw. mit dem Rollator zu bewältigen.
Über den ca. 1,5 m breiten Grünstreifen zwischen der Woltersdorfer Landstraße und dem Aldi-Markt ist im Laufe der Jahre ein Trampelpfad entstanden, der den Weg von der Bahnhofssiedlung zum Aldi-Markt um ca. 100 m verkürzt. Hier könnte ein 1,5 m langer Verbindungsweg 100m Umweg ersparen.
Weiter kann nicht weiter hingenommen werden, dass der Aldi-Markt für unmotorisierte, ältere und behinderte Bürger aus der Bahnhofsiedlung und der Woltersdorfer Landstraße im Winter nicht erreichbar ist. Der Gehweg Julius-Rütgers-Straße wird auf der Aldiseite im Winter weder von der Stadt noch von Aldi beräumt.
Die vorhandene Situation stellt eine zeitweilige Ausgrenzung von älteren und behinderten Bürgern dar und ist eine eindeutige Verletzung des Grundgesetzes, Art. 3 der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Brandenburg, Art. 12, Abs. 4

 



 

Kosten: noch zu ermitteln
Bürgerbeteiligung: siehe Antragstext
Verteiler: Mitglieder der SVV
Anlagen: Lageplanskizze

 





 

Wolfgang Specht
Mitglied im Ausschuss Stadtentwicklung, Bauplanung, Natur- und Umweltschutz, Verkehr

 

 


 

Anlage: Lageplanskizze