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Änträge zur Bebauungsplanänderung City Center Erkner


Anträge zur Beschlussvorlage, Drucksache 0356/12, über die 1. Änderung des B-planes Nr. 17 „City Center Erkner“; Nr. 1 der Beschlussempfehlung an die Stadtverordnetenversammlung


1.
Berechnung der Kapazität des Knotens Friedrichstraße/Seestraße, Nachvollziehbarkeit (Plausibilität) wesentlicher Ausgangswerte


 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, die Beschlussempfehlung zu den Stellungnahmen I/4.2 a bis c (Seite 8), I/5.4. (S. 13) und im Weiteren folgenden einschlägigen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit werden wie folgt geändert:

„Die Stadtverordnetenversammlung empfiehlt dem Bürgermeister möglichst vor der Auslegung des modifizierten Planentwurfs die Nachvollziehbarkeit für die Leistungsfähigkeit des Knotens Friedrichstraße/Seestraße wesentlicher Annahmen für den Geradeausverkehr in der Friedrichstraße (Verkehrsstärken), für den Fuß- und Radverkehr überprüfen zu lassen und die bisher fehlenden Ergebnisse der Berechnung der Leistungsfähigkeit des Knotens für den erheblichen Fuß- und Radverkehr ergänzen zu lassen.“


Begründung:

Der Änderungsantrag verfolgt direkt zum Ziel, die Aussagen über die Anpassung der verkehrlichen Grundlagen des Bebauungsplanes City Center Erkner unangreifbar zu machen. Für derzeit nicht nachvollziehbar hält der Antragsteller die Ausgangsdaten.

  • Für den Geradeausverkehr auf der Friedrichstraße von Nord nach Süd werden im Gutachten der Ingenieurgruppe für Verkehrswesen und Verfahrensentwicklung (IVV) vom Januar 2012 für die Nachmittagsspitze 470 Pkw-E/h angenommen. Im Gutachten des Ingenieurbüros für Straßenverkehrstechnik und -organisation G. Müller, Frankfurt (Oder) aus dem Jahre 2007, welches bisher dem Bebauungsplan zugrunde lag, waren es 920 Pkw gewesen. Das entspricht einer Verringerung um 49 %.

  • Für den Geradeausverkehr auf der Friedrichstraße von Süd nach Nord. Die verringerten sich von 719 Pkw (2007) auf ebenfalls 470 Pkw (2012) bzw. um 35 %. Dabei nimmt die tägliche Verkehrsbelegung der Friedrichstraße nördlich des Knotens nur um 15 % ab (18.900 Kfz/d nach der Verkehrsuntersuchung von Dr. Hunger 2005, von der aus G. Müller seinen Kapazitätsnachweis hochrechnet; 16.000 Kfz/d nach der modellhaften Schätzung der IVV). Bei einer derartigen Verringerung des Geradeausverkehrs erscheint es relativ einfach, den Nachweis der Verkehrsqualität im Kraftfahrzeugverkehr für den Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage unter Berücksichtigung des vom CCE induzierten Verkehrs zu führen.

Über den Nachweis der Verkehrsqualität für die drei Geh- und Radwege im Knotenpunkt finden sich im Gutachten nur wenige im Zusammenhang mit dem Kfz-Verkehr getroffene Annahmen. Aussagen über deren Verkehrsqualität fehlen. Auf Seite 40 des Gutachtens heißt es lediglich pauschal: „Im Zuge des Nachweises wurde die starke Frequentierung des Knotens durch Fußgänger und Radfahrer mittels einer für eine Einmündung hohen Zwischenzeit von 20 Sekunden pro Umlauf berücksichtigt.“verordnetenversammlung möge beschließen, die Beschlussempfehlung zu den Stellungnahmen I/4.2 a bis c (Seite 8), I/5.4. (S. 13) und im Weiteren folgenden einschlägigen Stellungnahm



2.
Verbesserung der Nachvollziehbarkeit und Glaubwürdigkeit des Planungs-Nullfalls 2025 (Gutachten, Seite 35 ff.)


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Beschlussempfehlungen zu den Stellungnahmen I/4.2 a bis c (Seite 8), I/5.4. (S. 13) und weiterer einschlägigen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird angefügt:

„Die SVV empfiehlt dem Bürgermeister möglichst vor der Auslegung des modifizierten Planentwurfs die Glaubwürdigkeit des im Gutachten der Ingenieurgruppe IVV über die Anpassung der verkehrlichen Grundlagen des B-planes City Center Erkner dargestellten Planungs-Nullfalls 2025 überprüfen und verbessern zu lassen.“


Begründung:


Der Planungs-Nullfall soll auf Biegen und Brechen „freie Kapazitäten in der Friedrichstraße, die für die Erschließung des CCE benötigt werden“ (siehe Seite 35 unten) bringen. Dem ist Abhilfe zu schaffen.

Die für 2025 prognostizierten Verkehrsbelastungen mehrer Hauptstraßen ohne CCE sollen gegenüber der Analyse des Kfz-Verkehrs vom März 2006 zurückgehen, ohne dass dafür eine hinreichende Begründung geliefert wird. So wird für die Berliner Straße (Stadteingang) eine Verkehrsbelastung von 8.000 Kfz/WT angegeben. 2006 wurden 9.800 Kfz/d gezählt. Für die Fangschleusenstraße gibt IVV am Stadteingang eine Verkehrsbelegung von 15.000 Kfz/WT an. 2006 waren 16.000 Kfz/d gezählt worden.

Der Verkehr in der Rudolf-Breitscheid-Straße soll auf 6.000 Kfz/WT ansteigen. Im Januar 2012 wurden 4.100 Kfz/WT gezählt. Wodurch die Steigerung des Verkehrs um 50 % verursacht wird, bleibt unbeantwortet.

Für die L 30 (Stadteingang) nach Neu Zittau prognostiziert IVV 11.000 Kfz/WT. Hier liegen keine Angaben aus 2006 vor. Die gleiche Verkehrsmenge prognostiziert die Ingenieurgruppe IVV in dem Entwurf für den Landesstraßenbedarfsplan 2010 für die Maßnahme „L 30 – NE L 30 – AS Freienbrink“, den der damalige Verkehrsminister Dellmann am 04.06.2009 dem zuständigen Ausschuss des Landtags vorlegte. Die Absicht der Stadt Erkner, ein City Center zu planen und errichten zu lassen, das noch um 2000 qm Verkaufsfläche größer war als das derzeitige, war spätestens seit 2006 bekannt. Die dadurch für 2025 zu erwartenden Verkehrsverlagerungen spielten für die Begründung des Bedarfs keine Rolle. Nunmehr rechnet IVV durch das CCE mit einer Verkehrsentlastung des besagten Abschnitts der L 30 um 3.000 Kfz/WT.

Für die Friedrichstraße weist der Planungs-Nullfall 2025 einen werktäglichen Verkehr von 14.000 bzw. 13.000 Kfz aus. Im Entwurf des Landesverkehrsplanes 2010 rechnet die Ingenieurgruppe IVV für die o. g. Maßnahme mit 19.000 Kfz/d Verkehrsbelastung in der Friedrichstraße. Die Baekelandbrücke ging Anfang 2007 in Betrieb. Dass diese Brücke kommt, war bereits 2005 bekannt. Wenn beide Sachverhalte in der Verkehrsprognose 2025 für die Maßnahme „L 30 – NE L 30 – AS Freienbrink“ Berücksichtigung fanden - und davon ist bei dem Ansehen der Ingenieurgruppe IVV in Fachkreisen auszugehen - bleiben die neuen Prognosewerte unerklärlich.

Die im Planungs-Nullfall angenommenen Verkehrsbelastungen 2025 für die Ernst-Thälmann-Straße zwischen Fürstenwalder Straße und Gerhart-Hauptmann-Straße (4.000 Kfz/WT) sowie für die Gerhart-Hauptmann-Straße stadtauswärts ab der Einmündung der Ernst-Thälmannstraße (6.000 Kfz/WT) können die besagten Straßen überhaupt nicht verkraften.

 


3.
Verkehrsmäßige Erschließung der drei Parkvillen; Konfliktlösung


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, die Beschlussempfehlungen zu den Stellungnahmen I/1.1 (Seite 1-2), I/2.3. (S. 3-4) und weiterer einschlägigen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit werden zu ändern:

„Die Stadtverordnetenversammlung empfiehlt dem Bürgermeister möglichst vor der Auslegung des modifizierten Planentwurfs prüfen zu lassen, inwieweit ein kostengünstigerer Anschluss der Parkvillen an das öffentliche Verkehrsnetz erreicht werden kann, nachdem der Landesbetrieb Straßenwesen, Niederlassung Ost in seiner Stellungnahme vom 14.05.2012 an die Stadt bekundet hat, dass die direkte Ausfahrt auf die Friedrichstraße für die Stadtvillen bestehen bleiben kann. Insbesondere wird empfohlen zu prüfen,

  1. ob der Landesbetrieb Straßenwesen darüber hinaus bereit ist, die Einfahrt von Kfz von der Friedrichstraße zu den Stadtvillen zuzulassen und welche finanziellen Konsequenzen (Vorteile oder Nachteile) die Streichung der bisher im Bebauungsplan vorgesehenen Erschließungsstraße (hinterer Teil) sowie Ertüchtigung der Stichstraße zur Friedrichstraße mit sich bringt;

  2. ob die Beibehaltung der Erschließungsstraße für die Zufahrt zu den Stadtvillen nunmehr als Einbahnstraße mit verringerter Ausbaubreite (ggf. 3 m) und die Ausfahrt über die ertüchtigte Stichstraße zur Friedrichstraße sich für die späteren Schuldner des Erschließungsbeitrags wirtschaftlich günstiger darstellt,

  3. ob es zu den Ergebnissen der Prüfung gem. Nr. 1 und 2 Zustimmung von Seiten der Anwohner aus den drei Parkvillen gibt, die im laufenden Änderungsverfahren dazu Anregungen und Bedenken geäußert hatten.“


Begründung:

Mit der Stellungnahme des Landesbetriebes Straßenwesen vom 14.05.2012 ergibt sich erstmals die Möglichkeit, doch noch eine wirtschaftlich günstigere Lösung für die endgültigen Anschlu? der Stadtvillen an das öffentliche Straßennetz zu finden. Zudem kann durch das o. g. Verfahren der erhebliche Konflikt zwischen Bewohnerinnen und Bewohnern der Parkvillen und der Stadtverwaltung gütlich beigelegt und eine spätere Klage gegen den Bebauungsplan vermieden werden. In der unter Nr. 1 empfohlenen nochmaligen Verhandlung mit dem Landesbetrieb könnte darauf verwiesen werden, dass die Anzahl der zu erwartenden Einfahrten von der Friedrichstraße in die Stichstraße viel geringer sein werden, als die Einfahrten zum Parkplatz der Stadtverwaltung und zum Parkhaus über den Bechsteinweg, die ihrerseits auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs auf der Friedrichstraße als nicht störend angesehen werden. Bei den Betrachtungen zur Wirtschaftlichkeit sind natürlich alle bereits angefallenen Kosten (z. B. für die untere Tragschicht der bisher geplanten Erschließungsstraße) und zu erwartenden Kosten angemessen zu berücksichtigen.


Dr. Lothar Kober
Mitglied im Ausschuss Ortsgestaltung, Bauplanung, Natur- und Umweltschutz, Verkehr;
Mitglied im Ausschuss Finanzen, Haushalt, Wirtschaftsförderung und Tourismus;
Mitglied des Aufsichtsrates der Wohnungsgesellschaft Erkner mbH



Abstimmungsergebnisse:

Alle drei Anträge wurden mit den Stimmen der SPD-Fraktion und teilweise der CDU-Fraktion mehrheitlich abgelehnt.