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Änderungsantrag zur Verringerung der 2010 veranschlagten Ausgaben der Wohnungsgesellschaft Erkner für Sponsoring und Spenden um ein Viertel


Thema:
Verringerung der 2010 veranschlagten Ausgaben für Sponsoring und Spenden um ein Viertel


Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister wird ersucht, in seiner Eigenschaft als Gesellschafter der Wohnungsgesellschaft Erkner mbH dafür zu sorgen, dass die Ausgaben für Sponsoring und Spenden im Wirtschaftsplan 2010 um ein Viertel der im Durchschnitt der beiden Jahre 2007/08 für Spenden und Sponsoring verwendeten Mittel verringert werden.


Begründung:

Der von der Stadtverordnetenversammlung 2006 beschlossene Gesellschaftsvertrag der Wohnungsgesellschaft Erkner mbH. führt in § 2 als Gegenstand der Gesellschaft an:


  1. Zweck des Unternehmens ist die Bereitstellung von Wohnraum für die Bevölkerung zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen.

  2. Die Gesellschaft errichtet unter Verwendung eigener Vermögenswerte, betreut, bewirtschaftet und verwaltet Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter auch Eigenheime und Eigentumswohnungen. Sie außerdem alle in den Bereichen der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. Sie kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen.

  3. Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar dienlich sind.

  4. Die Preisbildung für die Überlassung von Mietwohnungen soll angemessen sein, d. h., eine Kostendeckung einschließlich angemessener Verzinsung des Eigenkapitals sowie die Bildung ausreichender Rücklagen unter Berücksichtigung einer Gesamtrentabilität des Unternehmens ermöglichen.


Von Spenden und Sponsoring ist demnach keine Rede, weder unmittelbar noch mittelbar. Die verbleibende Summe der 2010 für Spenden und Sponsoring im Wirtschaftsplan zulässigen Ausgaben dürfte auskömmlich sein. Die so „eingesparten“ Mittel sollen für die Erfüllung des Gesellschaftszwecks eingesetzt werden. Außerdem kann die Gesellschafterversammlung der WGE (hier der Bürgermeister der Stadt Erkner) jederzeit im Benehmen mit dem Aufsichtsrat der WGE oder ohne diesen in begründeten Fällen weiter Ausgaben bewilligen.



Dr. Lothar Kober
Stadtverordneter, Fraktion DIE LINKEMitglied im Ausschuss Ortsgestaltung, Bauplanung, Natur- und Umweltschutz, Verkehr;Mitglied des Aufsichtsrates der Wohnungsgesellschaft Erkner mbH