Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Änderungsantrag zur Beschlussvorlage des Bürgermeisters „Änderung der Straßenbaubeitragssatzung“ (Drucksache 0315/11)


 

Die Stadtverordnetenversammlung möge folgendes beschließen:

Der Bürgermeister wird ersucht, bis Mitte des nächsten Jahres den Entwurf einer Straßenzuordnungssatzung auszuarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen, in der die

  1. Zuordnung der einzelnen Straßen der Stadt zu den Straßenarten Anliegerstraßen, Haupterschließungsstraßen und Hauptverkehrsstraßen gemäß § 4 Abs. 2 und 3 der Straßenbaubeitragssatzung (Entwurf) sowie die

  2. Einteilung der Anliegerstraßen, deren Ausbaukosten auf die Stadt und die Beitragspflichtigen nach den Regelungen des Straßenbaubeitragsrecht gem. Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg bzw. den Regelungen des Erschließungsbeitragsrechts nach dem Baugesetzbuch

erfolgen soll.


Begründung:

Die Straßenzuordnungssatzung der Stadt Erkner soll auf diesem wichtigen Betätigungsfeld der Stadt zur Gewährleistung der infrastrukturellen Grundversorgung Rechtsklarheit für alle Seiten schaffen. Mit der Satzung soll nach dem einschlägig geltenden Recht und der diesbezüglichen Spruchpraxis des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig bzw. des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg für alle Bürgerinnen und Bürger, die beitragspflichtig werden können, schlüssig begründet und deutlich werden, welche Beitragsart und Beitragssätze sie zu erwarten haben, sofern an ihrer Straße ein Ausbau erfolgt.


Dr. Elvira Strauß
Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE
in der Stadtverordnetenversammlung Erkner


Weitergehende Informationen zum Thema siehe Artikel "Einteilung der Straßen zu Lasten der Anlieger geändert" vom 20. Januar 2012 unter Aktuelles aus Erkner.