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Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 0137/09, Betreff: Entwurf der Satzung über die Vergütung für Mitglieder des Aufsichtsrates der Wohnungsgesellschaft Erkner mbH



Thema:
Verringerung der vom Bürgermeister vorgeschlagenen Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Aufsichtsrats von 200 Euro auf 130 Euro monatlich


Beschlussvorschlag:

§ 3 wird wie folgt geändert: In Satz 1 dritter Stabstrich wird nach den Worten „für das Mitglied“ die Angabe „200,00 Euro“ durch durch die Angabe „130,00 Euro“ ersetzt.


Begründung:

Der § 97 Abs. 8 ist in die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg 2007 neu aufgenommen worden. Wie mit dieser wesentlichen Änderung der Kommunalverfassung im pratischen Vollzug verfahren werden soll, wurde auf Seite 282 des Gesetzentwurfs zur Reform der Kommunalverfassung … (Drucksache 4/5056) erläutert, der dem Landtag von der der damaligen Landesregierung zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet wurde. Dort heißt es:


„1. Neu aufgenommen wurde die Bestimmung, dass in der Hauptsatzung bzw. in einer gesonderten Satzung Vorgaben zur Angemessenheit der Aufwandsentschädigung bzw. zur Höhe der Abführung bestimmt werden sollen.
2. Auf die Vorgabe einer landeseinheitlichen Regelung ist unter Berücksichtigung der Grundsätze kommunaler Selbstverwaltung und Selbstverantwortung bewusst verzichtet worden, da die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse bei den einzelnen Kommunen als auch bei den einzelnen Unternehmen – auch wegen der Branchenvielfalt – zu unterschiedlich sind, um eine generelle und einheitliche Vorgabe zu rechtfertigen.
3. Für die Mitglieder in Aufsichtsgremien muss jedoch eine klare – ortsrechtlich geregelte und in ihrer Höhe nach begründete – Vorgabe über die Höhe einer möglichen Abführung bestehen, damit in diesem sehr sensiblen Bereich ausreichend Transparenz und Kontrolle gewährleistet werden kann.“


In der Begründung/Sachdarstellung fehlen Aussagen darüber gänzlich, wodurch die Höhe der Aufwandsentschädigung von 200,00 Euro monatlich für die Mitglieder des Aufsichtsrats bzw. die Höhe einer möglichen Abführung eines darüber hinausgehenden Differenzbetrags gerechtfertigt sein soll. Die Beantwortung dieser Frage darf aus Gründen der Transparenz und Kontrolle eben nicht außer Acht gelassen werden.

Für die vorgeschlagene Verringerung der Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Aufsichtsrats um 70 Euro auf 130 Euro im Monat spricht folgendes: Die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse der Stadt gestatten derzeit, den Mitgliedern der SVV für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung von 76,50 Euro monatlich sowie eine Aufwandsentschädigung von 13 Euro je Sitzung zu gewähren. Damit ist der entstehende Aufwand (pauschal) abgedeckt, es sei denn, über einen Einzelnachweis kann ein höherer Aufwand geltend gemacht werden. Daraus ergibt sich im Schnitt eine monatliche Aufwandsentschädigung von etwa 100 Euro. Für die Angemessenheit der Aufwandsentschädigung für den Vorsitz und für den stellvertretenden Vorsitz spricht die Tatsache, dass der Vorsitzende der SVV eine zusätzliche Aufwandsentschädigung von 200 Euro und Fraktionsvorsitzende von 76,50 Euro monatlich erhalten.



Dr. Lothar Kober
Stadtverordneter, Fraktion DIE LINKE
Mitglied im Ausschuss Ortsgestaltung, Bauplanung, Natur- und Umweltschutz, Verkehr;
Mitglied des Aufsichtsrates der Wohnungsgesellschaft Erkner mbH