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Änderungsantrag zum Haushalt 2012: Zurückstellung des Ausbaus der Herweghstraße und Fontanestraße

Änderungsantrag Nr. 2 zur Beschlussvorlage des Bürgermeisters „Haushaltssatzung und Produkthaushalt der Stadt Erkner für das Jahr 2012“, Drucksache 0328/12


Zurückstellung des Ausbaus der Herweghstraße und Fontanestraße

(Seite 237 Produkthaushalt)


Die Stadtverordnetenversammlung möge folgendes beschließen:

  1. Die Investitionsmaßnahmen „5410000061 Herweghstraße Straßenbau“ und „..041 Fontanestraße Straßenbau“ werden in das Haushaltsjahr 2013 verschoben; die Fahrbahnen zwischenzeitlich provisorisch repariert, es sei denn, alle Anlieger der jeweiligen Straßen stimmen nachweislich einem Beitrag in Höhe von 90 v. H der Ausbaukosten nach den Vorschriften des Erschließungsbeitragsrecht (BauGB) zu.

  2. Der Bürgermeister wird ersucht, alle rechtlichen Umstände, die für eine Beitragspflicht der beiden Straßen nach dem Straßenbaubeitragsrecht bzw. für eine Beitragspflicht nach dem Erschließungsbeitragsrecht sprechen, zu prüfen und die Stadtverordneten über das Ergebnis zu unterrichten.

  3. Der Bürgermeister wird des Weiteren ersucht, unabhängig von Nummer 1 und 2 die beiden Straßenplanungen vor der Ausschreibung der Bauleistungen durch einen Experten auf Einsparungsmöglichkeiten von Baukosten prüfen zu lassen und auch diesbezüglichen Anregungen der Anlieger nachzugehen.


Rechtsgrundlagen:

Kommunalabgabengesetz Brandenburg, Baugesetzbuch


Begründung:

Mit dem Ausbau der Herwegh- und Fontanestraße vollzieht der Bürgermeister bei der Kostenbeteiligung der Anlieger am Ausbau von Straßen eine Kehrtwende in der Rechtsanwendung, ohne diese vorher auch nur andeutungsweise anzukündigen. Anstelle des Straßenbaubeitragsrechts nach dem Kommunalabgabengesetz soll für bestehende Straßen erstmalig in Erkner das Erschließungsbeitragsrecht nach dem Baugesetzbuch angewendet werden. Die Anliegerbeiträge steigen dadurch von 50 bzw. 60 v.H. auf 90 v.H. der beitragspflichtigen Baukosten.

Die sich daraus ergebende Beitragshöhe von 72.000 Euro für die Anlieger der Fontanestraße und von 189.000 Euro für die Anlieger der Herweghstraße war bereits im Produkthaushalt für das Haushaltsjahr 2011 ausgewiesen. Erläuterungen oder Begründungen für diese Verfahrensweise fehlen indes in beiden Haushaltsplänen. Da 2011 zumindest den Stadtverordneten, die der SVV bereits in der 3. Wahlperiode angehörten, die „alte“ Liste der Einteilung der Straßen nach Straßenarten bekannt war und allein das Straßenbaubeitragsrecht angewendet werden sollte, regte sich kein Widerspruch gegen diese Planansätze.

Erst im Protokoll der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung im November 2011, das den Ausschussmitgliedern am 10. Januar 2012 zuging, befand sich eine Anlage, die ohne Angabe des Herausgebers informierte, dass für eine erhebliche Anzahl von Anliegerstraßen nicht mehr das Straßenbaubeitragsrecht sondern das Erschließungsbeitragsrecht gelten soll. Erläuterungen und Erklärungen fehlten. Zu den Tagesordnungspunkten der Novembersitzung hatte diese Anlage jedenfalls keinen Bezug.


Die Fraktion DIE LINKE hält es für erforderlich, dass eine Veränderung der Rechtsgrundlage für die Beitragserhebung - wenn überhaupt statthaft - der gründlichen Prüfung bedarf. Diese Prüfung sollte für die beiden Straßen unverzüglich vorgenommen werden.

Des Weiteren hält es die Fraktion DIE LINKE für unbedingt erforderlich, sparsamer denn je jeden Straßenausbau auf das nach den Vorschriften und den Verhältnissen vor Ort notwendige Maß zu beschränken. Das betrifft die Ausbaubreite, die Lastannahmen für die Dimensionierung der Tragschicht, die wirtschaftlichste Baumaterialwahl.


Dr. Elvira Strauß
Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE
in der Stadtverordnetenversammlung Erkner


Weitergehende Informationen zum Thema siehe Artikel "Einteilung der Straßen zu Lasten der Anlieger geändert" vom 20. Januar 2012 unter Aktuelles aus Erkner.