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Änderungsantrag zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Produkthaushaltes der Stadt Erkner für das Haushaltsjahr 2014 – Ausbau der Hafenstraße 2014 zurückstellen

 

Zum Antrag "Ausbau der Hafenstraße zurückstellen" möchte ich erklären: Natürlich gibt es ein "muss" für den Ausbau, aber nach Regeln, nicht aber selbst erfundenen. Der Zustand der Gehwege zwischen Berliner Straße und Hessenwinkler Straße ist infolge jahrzehntelang unterbliebener Unterhaltung unbestreitbar desolat.
Dr. Lothar Kober


Betreff:
Ausbau der Hafenstraße 2014 zurückstellen; immensen Bauaufwand senken, Verstöße gegen den Bebauungsplan „Sportzentrum“ beseitigen, tatsächliche Priorität klären


Beschlussempfehlung

Die Stadtverordnetenversammlung wird ersucht, den für 2014 geplanten Ausbau der Hafenstraße zurückzustellen, bis

 

  1. eine kostengünstigere und wirtschaftlichere Ausbaulösung gefunden und
  2. der mit der jetzigen Ausbauplanung entstehende Verstoß gegen den Bebauungsplan Nr. 8, „Sportzentrum Erkner“ beseitigt und
  3. die Priorität des Ausbaus in diesem Haushaltsjahr sachlich bewiesen ist

 


Rechtsgrundlage

  • Kommunalverfassung, insbes. § 63 Abs. 2
  • Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung, insbes. § 16
  • Baugesetzbuch, insbes. § 9 Abs. 1
  • Bundes-Immissionsschutzgesetz, § 47d
  • Prioritätenliste der Stadt für den Ausbau von Straßen, Stand Januar 2012

 

Sachdarstellung

Die Hafenstraße soll komplett ausgebaut werden. Dazu soll laut mündlichen Aussagen aus dem Bauressort der Gehweg zwischen Hessenwinkler Straße und Straße am Dämeritzsee in Seerichtung gesehen auf die rechte Seite verlegt und der Stabilzaun zu den Kleinspielflächen bis an die Böschungskante zurückgesetzt werden, um Fläche für PKW-Stellplätze zu gewinnen.


Zu Nummer 1:
Die im Haushaltsplan auf Seite 56 unter Investitionsmaßnahme …057 für diese Baumaßnahme angegebenen Kosten von 250.000 Euro halten schon keiner Plausibilitätskontrolle stand, wenn dafür der Gemeindestraßen-Leitfaden Brandenburg, Arbeitshilfe für Gestaltung und Bau von Gemeindestraßen innerhalb bebauter Gebiete herangezogen wird. Der Leitfaden wurde herausgegeben vom Brandenburgischen Infrastrukturministerium 2007. Beispielsweise besitzt das Grobsteinpflaster bereits die für Anliegerstraßen erforderliche Tragfähigkeit, so dass für die Fahrbahn eine Deckschicht von etwa 10 cm Bitumenbelag ausreichend sein kann. Insgesamt sollten Baukosteneinsparungen von rd. 50.000 Euro möglich sein.

 

Zu Nummer 2:
Der Bebauungsplan „Sportzentrum“ weist für den Bereich der Hafenstraße zwischen Hessenwinkler Straße und Straße am Dämeritzsee rechterhand in Richtung See die Errichtung von Parkplätzen in einer Reihe aus; gekennzeichnet durch weiß-gelbe schräge Balken und das Zeichen „P“ für Parkplätze). Dahinter folgt die öffentliche Grünfläche „Kleinspielfelder“. Ein Gehweg ist hier nicht vorgesehen (siehe grüne Straßenbegrenzungslinie). Die Versetzung des Stabilzaunes um mehrere Meter bis hin zur Böschungskante und die Anlage von PKW-Parkplätzen auf der dadurch „gewonnen“ Fläche stellt einen unzulässigen Eingriff in den Bebauungsplan dar. Der Charakter der Grünflächen würde verfälscht. Diese Eingriffe in den Bebauungsplan können nicht als „objektiv geringfügig“ angesehen werden.   

Grünflächen im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB sind Flächen, die grundsätzlich frei von fester Bebauung sind und durch natur belassene oder angelegte Pflanzungen bewachsene oder zumindest dem Aufenthalt im Freien dienende Flächen geprägt werden. Für diese Grünflächen ist im B-plan eine Zweckbestimmung „Kleinfeldflächen“ festgelegt. Andere Zweckbestimmungen als die vorgenannte sind aus dem Bebauungsplan nicht ersichtlich.

Der spezielle Nutzungszweck darf die Grenzen der Nutzungsart „Grünflächen“ nicht überschreiten. Dessen waren sich Planer und Stadt bewusst: Sie wählten deshalb für die Anlage von Stellflächen für PKW von sich aus Straßenflächen außerhalb der festgesetzten öffentlichen Grünflächen aus.

 

Zu Nummer 3:
In der „Prioritätenliste 2012“ für einen Fahrbahn- und/oder Gehwegausbau steht die Hafenstraße auf Platz 30. 10 weiter vorn stehende Maßnahmen sind bisher abgeschlossen. In der Prioritätenliste Gehwegebau ist die Hafenstraße auf Platz 36 zu finden. 7 weiter vorn ausgewiesene Maßnahmen sind erledigt. Den ungeordneten Gehwegen der Hafenstraße wurde mit der Aufnahme dieser Investition in den Haushaltsplan 2014 Bauvorrang vor den Gehwegen der R.-Breitscheidstraße (ungeordnet), Uferstraße (ungeordnet), Buchhorster Straße (unbefestigt), Scharnweberstraße (unbefestigt/Platten), Spreestraße (unbefestigt) usw. gegen. Also muss es weitere objektive Kriterien gegeben haben als die, nach der sich die Rang- und Reihenfolge in der Prioritätenliste 2012 der Stadt ergab. Diese blieben bislang unbekannt.

Die Priorität wurde nunmehr mit der Berichterstattung der Stadt an die EU-Kommission über die Lärmaktionsplanung 2. Stufe vom 06.09.2013 durch Falschangaben „erzeugt“. Der Ausbau der Hafenstraße würde in Erkner nach der Anzahl der aktuell von Straßenverkehrslärm betroffenen Personen im Stadtgebiet die größte Entlastungswirkung mit sich bringen:

Ganztags entlastet würden nach den angegebenen Schätzwerten 35 Personen, die sehr hohen Belastungen von über 70 dB(A), 35 Personen, die hohen Belastungen von 65 bis 70 dB(A) und 40 Personen, die Belästigungen von 55 bis 65 dB(A) derzeit in der Hafenstraße ausgesetzt sein sollen.
Nachts würden entlastet: 40 Personen, die derzeit sehr hohen Belastungen von über 60 dB(A), 38 Personen, die hohen Belastungen von 55 bis 60 dB(A) und 45 Personen, die Belästigungen zwischen 45 und 55 dB(A) ausgesetzt sein sollen.

Die Angaben sind sachlich falsch. Weder in der Schallimmissionsanalyse von Dr. Hunger, die 2006 im Rahmen der Erarbeitung des integrierten Verkehrsentwicklungs- und Lärmminderungsplanes für alle Straßen mit erheblichen Verkehrsaufkommen angestellt wurde, noch in den Umgebungslärmkarten LDen und LNight für Erkner aus den Jahren 2007 und 2012 taucht die Hafenstraße als Lärmschwerpunkt auf. Die Entlastungswirkung des Ausbaus der Hafenstraße geht praktisch gegen Null. Der erhebliche Verkehrslärm, denen Anwohner der Hafenstraße und Hessenwinkler Straße ausgesetzt sind, stammt von der Berliner Straße.



Kosten: Einsparungen von etwa 50.000 Euro

Folgekosten: keine


Dr. Elvira Strauß
Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE