Struktur des Haushaltes im Bereich des Amtes für Grundsicherung
Antrag zur Kreistagsitzung am 17.12.2008
Soweit der Landkreis Oder-Spree von seinen Möglichkeiten als Optionskommune Gebrauch macht und Haushaltsmittel entsprechend SGB II § 6a Experimentierklausel einsetzt, sind zur Deckung des Finanzierungsbedarfs der dort genannten „Modelle der Eingliederung von Arbeitsuchenden im Wettbewerb zu den Eingliederungsmaßnahmen der Agenturen für Arbeit“ im Haushaltsbereich des Amtes für Grundsicherung Produkte zu bilden und im Haushalt auszuweisen.
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Uwe Tippelt
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