Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Nachrichten aus dem Kreis


Neuer Kreisvorstand - Und klare Worte für die Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine

Bericht von der Gesamtmitgliederversammlung vom 19.03.2022

Bericht von der Gesamtmitgliederversammlung vom 19.03.2022

Auf unserer Gesamtmitgliederversammlung am vergangenen Sonnabend, 19.3. in Beeskow wählten die Mitglieder aus dem Kreisverband Die Linke Oder-Spree einen neuen Kreisvorstand. Den Vorsitz teilen sich Rita-Sybille Heinrich aus Erkner und Julia Wiedemann aus Woltersdorf. Christopher Voß wurde zum Kreisschatzmeister gewählt. Den weiteren Vorstand bilden: Martina Richter, Margot Ziemann, Kerstin Labenz, Florian Bühring, David Manietta und Peter Engert.

Das neun-köpfige Team möchte den Kreisverband auf die kommenden Kommunalwahlen 2024 vorbereiten und dafür neue Formate der Zusammenarbeit im Kreisverband entwickeln.

Neben weiteren Wahlen, wie unter anderem Delegierte für Bundes- und Landesparteitagen, beschloss die Mitgliederversammlung auch eine Erklärung, in der Putins Krieg verurteilt und die  Hilfe für Geflüchete aus der Ukraine betont wurde. Der Landkreis ist bereits sehr aktiv, doch braucht es hier mehr Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen, wie der Ukraine-Hotline. Vor allem Bund und Land müssen den Kommunen hier stärker unter die Arme greifen.

 

Den Wortlaut des Beschlusses:

Beschluss der Gesamtmitgliederversammlung DIE LINKE Oder-Spree 19. März 2022

Für die konsequente Umsetzung der Hilfe für Geflüchete

Wir verurteilen den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Dieser Angriffskrieg ist durch nichts zu rechtfertigen. Russland muss die Kampfhandlungen sofort einstellen, einem Waffenstillstand zustimmen und an den Verhandlungstisch zurückkehren.

Wir lehnen eine Aufrüstung in Deutschland, die damit verbundene Bereitstellung von 100 Milliarden Sondervermögen und vor allem eine damit verbundene Grundgesetzänderung durch die Bundesregierung ab. Gleichfalls wenden wir uns gegen die Festschreibung eines Rüstungshaushaltes auf 2 Prozent des BIP.

Mehr Waffen führen nicht zu einer friedlicheren Welt.

Der Krieg hat Millionen Menschen in die Flucht getrieben. Als DIE LINKE erklären wir uns solidarisch mit allen Geflüchteten und treten für die konsequente Umsetzung der „Massenzustrom-Richtlinie“ (2001/55/EG) ein, deren Aktivierung durch die Mitgliedsstaaten am 3.März 2022 beschlossen wurde.

DIE LINKE setzt alles daran, dass die von der EU bereitgestellten Mittel aus dem AMIF (Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds) auf Landesebene und in den Kommunen direkt ankommen, dass eine zeitnahe Schaffung, Umsetzung und Einhaltung sozialer Mindeststandards sowie die Zugänge zu Arbeit, Bildung sowie Sozialleistungen und medizinischer Versorgung für die Geflüchteten gewährleistet werden können. Hierfür unterstützt Die LINKE unter anderem eine Stärkung der Ukraine-Hotline in LOS, um die im Landkreis auftretenden Bedarfe, Finanzierungsströme sowie Anfragen zielgerichteter erfassen,  monitoren und steuern zu können.

Sie setzt sich dafür ein, dass die zu schaffenden „notwendigen weitreichenden Regelungen“ sowie die Strukturen und Finanzierungen für die Zugänge zu Kita, Schule, Integrationskursen und Arbeitsmarkt zeitnah zur Verfügung stehen und damit auch regional alle sozialen und medizinischen Unterstützungsangebote sichergestellt werden können, so wie diese im Rahmen der Richtlinie zum Umgang mit Flüchtlingen beschlossen wurden.

 

Erläuterungen zum Antrag

Richtlinie 2001/55/EG (Massenzustrom-Richtlinie) – Wikipedia

Nicht erfasst von dem Schutzstatus nach der Richtlinie sind Drittstaatsangehörige, die einen regulären Daueraufenthalt in der Ukraine hatten und die nicht unter sicheren und beständigen Umständen in ihr Herkunftsland zurückkehren können. Die EU-Mitgliedstaaten können die Gültigkeit der Richtlinie auf diese Gruppe ausweiten oder eine separate nationale Regelung umsetzen, die dieser Gruppe einen angemessenen Schutz gewährt. Die Einbeziehung weiterer Gruppen, wie etwa Studierende aus Drittstaaten oder Arbeitende mit kurzem Aufenthalt, steht den Mitgliedstaaten ebenso frei.

Richtlinie 2001/55/EG (Massenzustrom-Richtlinie)

Die Mitgliedstaaten geben dabei an, wie viele Personen sie jeweils freiwillig aufnehmen; finanzielle Unterstützung gewährt der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (früher: der Europäischer Flüchtlingsfonds), vorübergehende Schutz kann dann auf schnelle und unbürokratische Weise gewährt werden, wobei der jeweilige Mitgliedstaat zur Registrierung verpflichtet ist und unter anderem für eine angemessene Unterbringung und für den Lebensunterhalt zu sorgen hat.

Personen mit vorübergehendem Schutz haben Zugang zum Arbeitsmarkt und müssen nicht in Aufnahmeeinrichtungen oder Flüchtlingsunterkünften wohnen. Der Schutz endet nach einem Jahr (verlängerbar auf insgesamt bis zu zwei Jahren bzw. mit erneutem qualifiziertem Mehrheitsbeschluss des Rates auf insgesamt maximal drei Jahre) oder endet jederzeit, sobald der Rat dies mit qualifizierter Mehrheit beschließt, bietet also keine langfristige Bleibeperspektive. Den Betroffenen ist es nicht verwehrt, einen Antrag auf Asyl zu stellen.

 

Document 32001L0055

Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen und Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung der Belastungen, die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen dieser Aufnahme verbunden sind, auf die Mitgliedstaaten

Ukraine-Flüchtlinge erhalten Krankenkassenkarte (aerzteblatt.de)

Berlin – Flüchtlinge aus der Ukraine können nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) eine Krankenversicherungskarte bekommen sowie Zugang zu Coronatests und -Impfungen.

Sie hätten Anspruch auf Krankenbehandlung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sagte ein Sprecher heute in Berlin.

Aktuell gebe es in neun der 16 Länder Vereinbarungen mit den Krankenkassen, dass für jeden angemeldeten Leistungsberechtigten auch eine elektronische Gesundheitskarte mit besonderer Statuskennzeichnung ausgegeben wird.

Die Länder übernähmen dann die Kosten der Behandlungen. „Es gibt darüber hinaus einen Anspruch auf Tests. Da reicht das Dokument zur Identität, und es gibt auch einen Anspruch auf Impfung“, fügte der Sprecher hinzu.