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Aktuell


Regeln für grüne Dächer und Fassaden

Die menschengemachten Klimaschäden machen sich längst auch bei uns bemerkbar. Immer häufiger kommt es beispielsweise zu extremen Hitzeperioden. Bäume und andere Pflanzen spenden Schatten, verdunsten Wasser und bewirken auf diese Weise eine natürliche Kühlung in ihrer Umgebung. Besonders in Wohngebieten kann eine umfassende Bepflanzung deshalb die Klimawandelfolgen erträglicher machen. Das gilt neben Bäumen, Sträuchern und Hecken insbesondere auch für Pflanzen, die direkt auf und an Häusern wachsen, z.B. in Form von Gründächern und -fassaden. Gebäudebegrünung ist deshalb ein Beitrag zum dauerhaften Erhalt der Lebensqualität vor Ort.

Gemeindesatzung für Gebäudebegrünung geplant

Mit der letzten Änderung der Brandenburgischen Bauordnung hat die Landesregierung den Städten und Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt, eigene Regeln für die Begrünung von Gebäuden zu erlassen. Davon soll Schöneiche in Zukunft Gebrauch machen. In einem gemeinsamen Antrag wollen die Fraktionen DIE LINKE, BBS/FDP/SCHÖN, GRÜNE/NF und SPD den Bürgermeister beauftragen, dafür eine Satzung zu entwickeln. Die Gemeindevertretung wird darüber ab der kommenden Woche in den Ausschüssen beraten und voraussichtlich im Dezember entscheiden. Der Impuls für diesen Vorstoß entstand im ersten Schöneicher Gemeindeforum, bei dem im September Einwohnerinnen und Gemeindevertreter miteinander ins Gespräch kamen.

Verbot von Schottergärten angestrebt

Das gilt auch für einen zweiten gemeinsamen Antrag. Mit diesem wollen die oben genannten Fraktionen eine weitere Regelungsmöglichkeit aus der neuen Landesbauordnung in Schöneiche umsetzen. Hierbei geht es um ein Verbot von sogenannten Schottergärten. Dabei handelt es sich um eine großflächige Form der Versiegelung, die keinen Lebensraum mehr für Pflanzen und Tiere bietet. Obendrein wird oft durch Abdichtungen die Versickerung von Regenwasser verhindert. Das schädigt die Artenvielfalt und den Wasserhaushalt vor Ort. In einer Satzung soll deshalb klargestellt werden, dass diese Form der Gartengestaltung in unserer "Waldgartengemeinde" nicht zulässig ist. Auch diese Initiative steht in der nächsten Woche in den Ausschüssen und wahrscheinlich im Dezember in der Gemeindevertretung auf der Tagesordnung.