Aktuell
Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den Bürgermeister im Hauptausschuss behandelt
Am 29.08.2022 fand eine Sondersitzung des Hauptausschusses statt, in der im öffentlichen Teil zwei Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den Bürgermeister von AfD und der Fraktion BVFO/Piraten in Zusammenhang mit der Freistellung des ehemaligen Geschäftsführers des Städtischen Krankenhauses behandelt wurden. Die Dienstaufsichtsbeschwerden und die Antwort des Kreises als Kommunalaufsicht liegen dem Artikel in der Anlage als pdf – Datei bei (siehe unten).
Die Antragsteller verließen den Saal schon bei der Abstimmung über die Tagesordnung, da sie ihr Anliegen als TOP3 und nicht als TOP4 behandelt wissen wollten, was keine Mehrheit fand. Die damit verbundenen Anschuldigungen ihrerseits spare ich mir hier.
Da es in diesem Fall gegen den Bürgermeister, der auch Vorsitzender des Hauptausschusses ist, ging und der andere Stellvertreter nicht anwesend war, fiel mir die Versammlungsleitung zu diesem Tagesordnungspunkt zu. Da es in der Diskussion eine nicht unerhebliche Rolle spielte, erkläre ich hiermit noch einmal ausdrücklich, dass es in dem Tagesordnungspunkt um die Bewertung der Dienstaufsichtsbeschwerden und das Verfassen einer entsprechenden Empfehlung an die Stadtverordnetenversammlung und nicht um das allgemeine Unwohlsein, Meinungen zu dieser oder jener Frage oder sonst etwas ging. Das war die Aufgabe und nichts anderes.
Zur Dienstaufsichtsbeschwerde der AfD:
- Der Bürgermeister als Gesellschafter hat nach dem GmbH Gesetz das Recht, einen Geschäftsführer von seinen Aufgaben freizustellen und nicht der Aufsichtsrat, wie von der AfD behauptet.
- Mitarbeiterbefragungen haben nicht stattgefunden und selbstverständlich hat der Bürgermeister das Recht, mit Krankenhausmitarbeitern zu sprechen.
- Verstöße gegen die genannten Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch konnten wir nicht feststellen. Wenn jemand der festen Überzeugung ist, dass gegen sie verstoßen wurde, dann ist der richtige Weg ohnehin eine Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft.
Zur Dienstaufsichtbeschwerde der Fraktion BVFO/Piraten:
- Das Verhalten des Bürgermeisters bezüglich Information spiegelt nicht das im Wahlkampf versprochene „Mehr Miteinander“ wider. Rechtlich zu beanstanden ist es allerdings nicht.
- Da ein neuer Geschäftsführer bestellt wurde, existiert auch keine nicht tragbare Rechtssituation im Krankenhaus.
Der Kreisausschuss beschloss bei einer Enthaltung, der Stadtverordnetenversammlung zu empfehlen, die Dienstaufsichtsbeschwerden nicht weiter zu verfolgen, da gegenstandslos.
Dateien
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Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den Bürgermeister im Hauptausschuss behandelt
Am 29.08.2022 fand eine Sondersitzung des Hauptausschusses statt, in der im öffentlichen Teil zwei Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den Bürgermeister von AfD und der Fraktion BVFO/Piraten in Zusammenhang mit der Freistellung des ehemaligen Geschäftsführers des Städtischen Krankenhauses behandelt wurden. Die Dienstaufsichtsbeschwerden und die Antwort des Kreises als Kommunalaufsicht liegen dem Artikel in der Anlage als pdf – Datei bei (siehe unten).
Die Antragsteller verließen den Saal schon bei der Abstimmung über die Tagesordnung, da sie ihr Anliegen als TOP3 und nicht als TOP4 behandelt wissen wollten, was keine Mehrheit fand. Die damit verbundenen Anschuldigungen ihrerseits spare ich mir hier.
Da es in diesem Fall gegen den Bürgermeister, der auch Vorsitzender des Hauptausschusses ist, ging und der andere Stellvertreter nicht anwesend war, fiel mir die Versammlungsleitung zu diesem Tagesordnungspunkt zu. Da es in der Diskussion eine nicht unerhebliche Rolle spielte, erkläre ich hiermit noch einmal ausdrücklich, dass es in dem Tagesordnungspunkt um die Bewertung der Dienstaufsichtsbeschwerden und das Verfassen einer entsprechenden Empfehlung an die Stadtverordnetenversammlung und nicht um das allgemeine Unwohlsein, Meinungen zu dieser oder jener Frage oder sonst etwas ging. Das war die Aufgabe und nichts anderes.
Zur Dienstaufsichtsbeschwerde der AfD:
- Der Bürgermeister als Gesellschafter hat nach dem GmbH Gesetz das Recht, einen Geschäftsführer von seinen Aufgaben freizustellen und nicht der Aufsichtsrat, wie von der AfD behauptet.
- Mitarbeiterbefragungen haben nicht stattgefunden und selbstverständlich hat der Bürgermeister das Recht, mit Krankenhausmitarbeitern zu sprechen.
- Verstöße gegen die genannten Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch konnten wir nicht feststellen. Wenn jemand der festen Überzeugung ist, dass gegen sie verstoßen wurde, dann ist der richtige Weg ohnehin eine Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft.
Zur Dienstaufsichtbeschwerde der Fraktion BVFO/Piraten:
- Das Verhalten des Bürgermeisters bezüglich Information spiegelt nicht das im Wahlkampf versprochene „Mehr Miteinander“ wider. Rechtlich zu beanstanden ist es allerdings nicht.
- Da ein neuer Geschäftsführer bestellt wurde, existiert auch keine nicht tragbare Rechtssituation im Krankenhaus.
Der Kreisausschuss beschloss bei einer Enthaltung, der Stadtverordnetenversammlung zu empfehlen, die Dienstaufsichtsbeschwerden nicht weiter zu verfolgen, da gegenstandslos.
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