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Aktuell


Jörg Mernitz

Bericht aus der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2021

Am 28.09.2021 fand eine Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung (SVV) statt. Außer der Tagesordnung wurde dieses mal gar nichts beschlossen. Vielmehr ging es um die Vorstellung eines durch den TAZV beauftragten Gutachtens und eines Finanzierungskonzeptes zur Möglichkeit der Umsetzung einer Rückzahlung aller Anschlussbeiträge beim TAZV Oderaue, nachdem alle in Frage kommenden Gerichte abschließend zu diesem Themenkomplex geurteilt haben.

Die Antwort des Gutachtens ist: ja, die Anschließerbeiträge können auf freiwilliger Grundlage zurückgezahlt werden. Dabei ist zu beachten, das Alt – und Neuanschließer gleich behandelt werden und dass die Beiträge vollständig zurückgezahlt werden. Alle anderen Rückzahlungen (Teilbeträge oder nur an bestimmte Personengruppen) sind juristisch leicht anfechtbar. Bereits aus verschiedenen Gründen zurückgezahlte Beiträge sind hier außen vor.

Soweit, so gut. Das Ganze hat aber einen Haken. Die in Frage kommenden Gelder (> 16 Millionen €) wurden durch den TAZV bestimmungsgemäß verbaut. D.h. sie sind nicht mehr da und müssten jetzt durch Kredite, die über erhöhte Gebühren abbezahlt werden, bzw. über Gelder, die die Mitgliedsgemeinden des TAZV (Umlagen) einzahlen, abgezahlt werden.

Zu den Umlagen: Die können die meisten Gemeinden, darunter auch Eisenhüttenstadt finanziell nicht stemmen und sie dürfen sich gesetzlich auch nicht ohne weiteres dafür zusätzlich verschulden.

Zum Kredit: Der bedeutet, dass sich die Abwasserpreise für alle um über 2 €/m³ (Preise heute) erhöhen, egal ob sie Altanschließer, Neuanschließer oder z.B. Mieter bei der Gewi oder EWG sind.

Zu dem Thema wird die SVV am 15.12.2021 zu entscheiden haben. Einschränkend sei hier gesagt, die SVV entscheidet nicht direkt über Rückzahlung. Das macht die Verbandsversammlung des TAZV. Die SVV kann nur ihren Vertretern dort einen Auftrag erteilen, wie sie sich zu verhalten haben, solange dies nicht gesetzlichen Vorschriften widerspricht.

Wie sehe ich das Problem: Durch das im März 2004 durch die damaligen Regierungsfraktionen im Land Brandenburg (SPD und CDU) und gegen die Stimmen der Linken beschlossene Kommunalabgabengesetz sah in §8 vor, dass die Wasser – und Abwasserverbände in den Fällen, wo es keine reine Gebührenfinanzierung gab (liegt beim TAZV vor) Anschlussbeiträge von allen erheben sollen, auf deren Grundstück sich ein Abwasseranschluss befindet, egal ob er gerade errichtet wurde (Neuanschließer) oder sich ggf. schon Jahrzehnte dort befindet (Altanschließer). Neuanschließer haben eine abrechenbare Leistung erhalten, Altanschließer nicht. Insofern wurde hier Unrecht geschaffen. Dies möglicherweise nicht im juristischen Sinne, wie die Gerichte ausgeurteilt haben, auf jeden Fall aber im Verständnis der meisten Bürger, die für nichts hohe Summen zu zahlen hatten.

Eine Rückzahlung würde jedoch dieses Unrecht durch ein anderes ablösen. Es hätte dann z.B. auch die arbeitslose, alleinerziehende Mutter in einer Mietwohnung in Eisenhüttenstadt für die zu zahlen, die einen Anschluss, d.h. eine Leistung erhalten haben. Dabei werden die Abwasserpreise in den nächsten Jahren auf Grund gesetzlicher Vorgaben zu Abwasserreinigung und der damit notwendigen Investitionen durch den TAZV ohnehin stark ansteigen.

Fazit: Die Linke wird wohl wissend, dass hier nicht allen Gerechtigkeit widerfährt, nicht für eine Rückzahlung stimmen. Ein Unrecht gegen ein anderes, möglicherweise noch größeres einzutauschen ist keine Option für uns.