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AV Schl/aschw

Mitmachen! Beteiligen! Mitgestalten! – Bürgerbudget der Stadt Müllrose beschlossen

In der Stadtverordnetenversammlung am 1. Dezember vergangenen Jahres wurde nach langen und kontroversen Diskussionen die Satzung zum Bürgerbudget der Stadt Müllrose beschlossen. Die Fraktion SPD/DIE LINKE hatte zur SVV am 28. April 2020 einen Antrag zur Einführung eines Bürgerbudgets im Haushalt der Stadt Müllrose in Höhe von 10.000 EUR ab dem Haushaltsjahr 2021 eingereicht.

Mitinitiator Harald Schwaeger, Sprecher DIE LINKE. Amtsverband Schlaubetal, begründete diesen Antrag: „In etlichen Gemeinden in Brandenburg ist das Bürgerbudget ein bewährtes Mittel, die Bürgerbeteiligung im Heimatort zu stärken. Wir wollen damit erreichen, dass Müllroser Bürgerinnen und Bürger ab dem 14. Lebensjahr die Möglichkeit erhalten, aktiv an der Entwicklung unserer Stadt mitzuwirken, Projekte und Vorhaben dafür vorzuschlagen und im Rahmen des Bürgerbudgets über ihre Realisierung abzustimmen."

Die nun beschlossene Satzung zum Bürgerbudget ist im Amtsblatt des Amtes Schlaubetal vom 1. Januar 2021, Seiten 13-15 veröffentlicht worden. Sie sieht auf Vorschlag von Vertretern der Fraktion PWM/CDU/FDP/FLM nur einen Betrag von 5.000 EUR für das Bürgerbudget vor. Alle Einwohnerinnen und Einwohner des gesamten Stadtgebietes Müllrose ab vollendetem 14. Lebensjahr sind berechtigt, Vorschläge für das Bürgerbudget einzureichen. Pro Jahr kann jeder Vorschlagsberechtigte einen Vorschlag bis zum 30. Juni d.J. einreichen (Hinweis vom 05.03.2021: entgegen der im o.g. Amtsblatt veröffentlichten Satzung zum Bürgerbudget wird auf der Internetseite der Stadt Müllrose und des Amtes Schlaubetal sowie im Schlaubetal-Kurier 03/2021 nun als spätester Abgabetermin für die Vorschläge in 2021 der 30.04. des Jahres benannt.). Der Vorschlag muss im Zuständigkeitsbereich der Stadt Müllrose liegen und der Allgemeinheit zu Gute kommen. Seine Umsetzung soll innerhalb des betreffenden Haushaltsjahres möglich sein. Die eingegangenen Vorschläge werden von der Amtsverwaltung des Amtes Schlaubetal formell geprüft und dann der Stadtverordnetenversammlung zur Freigabe vorgelegt. Alle freigegebenen Vorschläge können im Amt Schlaubetal und auf der Internetseite der Stadt Müllrose eingesehen werden. Vier Wochen nach Bekanntgabe der Vorschläge erfolgt die Abstimmung, zu der alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt, die zum 1. August d.J. das 14. Lebensjahr vollendet haben, zugelassen sind. Die Abstimmung kann auf einer öffentlichen Veranstaltung der Stadt oder auch schriftlich erfolgen. Die Stimmzettel, die Namen und Anschrift des Stimmberechtigten enthalten müssen, sowie der Stichtag zur Abgabe werden im Amtsblatt veröffentlicht. Jeder Stimmberechtigte hat eine Stimme, die er einem Projektvorschlag geben kann. Vorschläge werden in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Anzahl der Stimmen im Rahmen des vorgegebenen Budgets realisiert. Zum gesamten Prozess des Bürgerbudgets soll laut Satzung umfassend über die öffentlich zugänglichen Medien und insbesondere auf der Internetseite der Stadt Müllrose informiert werden.

Es bleibt zu hoffen, dass diese Informationspflichten jetzt zeitnah umgesetzt werden, u.a. durch eine Erweiterung der Internetseite der Stadt Müllrose zu diesem Thema mit bürgerfreundlichen Informationen zum Verfahrensablauf für das Bürgerbudget, Veröffentlichung der Satzung, Benennung eines Ansprechpartners im Amt Schlaubetal, einem Formular mit allen in der Satzung vorgeschriebenen Angaben zur Einreichung eines Vorschlages zum Bürgerbudget und zum Stimmzettel für die Abstimmung, die in der zweiten Jahreshälfte erfolgen wird.

Liebe Müllroserinnen und Müllroser, haben Sie, Ihre Familie oder eine Gemeinschaft von Nachbarn, Vereinsmitgliedern, Ideenfindern und Projektinitiatoren einen Vorschlag, wie unsere Stadt und unser Zusammenleben schöner, sicherer, lebenswerter, umweltfreundlicher, kulturvoller und … werden kann?  O.g. Satzung gibt Auskunft zu den Kriterien und den Einreichungsmodalitäten für einen Vorschlag zum Bürgerbudget der Stadt Müllrose ab 2021.

frühere Beiträge zum Thema
Beitrag MOZ v. 15.01.2021