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Aktuelles


Fürstenwalde, den 26.06.2024 Antrag der Fraktion DIE LINKE. in der Stadtverordnetenversammlung Fürstenwalde / Spree

„Hort Sternschnuppe unverzüglich wiedereröffnen!“

Fraktion DIE LINKE. in der SVV Fürstenwalde,
Mühlenstraße 5c, 15517 Fürstenwalde (Spree)

Stadt Fürstenwalde / Spree
z. Hd. Herr Kai Hamacher (Vors. des Hauptausschusses)
z. K. Mitglieder des Hauptausschusses
Bürgermeister Matthias Rudolph
Am Markt 4
15517 Fürstenwalde/Spree
Zur Veröffentlichung im Ratsinfosystem
Zur Weiterleitung an die Mitglieder im Hauptausschuss
Zur Weiterleitung an die beteiligten Mitarbeitenden der Stadtverwaltung

 


Fürstenwalde, den 26.06.2024
Antrag der Fraktion DIE LINKE. in der Stadtverordnetenversammlung Fürstenwalde / Spree
„Hort Sternschnuppe unverzüglich wiedereröffnen!“


Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt, den Bürgermeister damit zu beauftragen:
1.)
den Hort Sternschnuppe in Trägerschaft der Stadt Fürstenwalde unverzüglich wieder in Betrieb zu nehmen
und
2.)
in Zusammenarbeit mit der Einrichtungsaufsicht des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport sowie dem örtlichen Träger der Jugendhilfe Lösungen zur Vertretung von erkranktem bzw. zur Unterstützung des vorhandenen Personals zu prüfen und ggfs. umzusetzen. Die Stadtverwaltung darf sich auch der Kooperation mit Leiharbeitsfirmen für pädagogisches Fachpersonal in Brandenburg und Berlin bedienen
und
3.)
die verkündete Kündigung der Betreuungsverträge zum 18. Juli 2024 öffentlich zurückzunehmen.

Zur Begründung:
Die zeitlich unbegrenzte Schließung des Hortes seitens des Bürgermeisters war der falsche Schritt zur falschen Zeit. Die Stadt Fürstenwalde als Trägerin der Horteinrichtung ist in der Verantwortung, den Rechtsanspruch der Kinder auf ein Hortangebot auf Grundlage der bestehenden Betreuungsverträge vollumfänglich zu erfüllen und das Kindeswohl zu sichern. Alle momentan eingeleiteten alternativen "Notlösungen" werden dem Rechtsanspruch gem. § 22 ff SGB VIII und gem. § 1 Brandenburgisches KitaG nicht gerecht. Auftrag des Kitagesetzes ist es, den Betrieb einer Horteinrichtung und somit die Sicherung des Rechtsanspruches eins jeden Kindes auf „auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung in Kindertagesstätten“ sowohl im zeitlich garantierten als auch im qualitativen Umfang, u.a. hinsichtlich der fachlichen Eignung des beauftragten Personales für eine kindeswohlsichernde Betreuung, mit allen Mitteln zu sichern. Die Schließung einer Einrichtung ist die allerletzte Möglichkeit eines Trägers und sicher eine Gefährdung der Zuverlässigkeitseinschätzung durch die Fach- und Einrichtungsaufsicht.
Die Entscheidung des Bürgermeisters geht von falschen Annahmen aus, u.a. der nicht bewiesenen Unterstellung das das bisher im Hort Sternschnuppe beschäftigte Personal dauerhaft ausfällt.
Der Bürgermeister ignoriert in seiner Entscheidung, dass ein zugelassener Hort räumlich zur Verfügung steht und durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe die anteiligen Personalmittel zur Verfügung für den Einsatz im Hort Sternschnuppe stehen. Deren unrechtmäßige Verwendung für „Erzieherpraktikanten“ in anderen Einrichtungen der Stadt wird die Rückforderung der bewilligten durch den LOS zur Folge haben.
Formal sind die Voraussetzungen des sofortigen Betriebes der Einrichtung gegeben.
Ebenso, wie der Bürgermeister die Personalhoheit zur Versetzung aus dem Hort Sternschnuppe hat, hat er diese auch zur Versetzung in den Hort Sternschnuppe. Der in Aussicht gestellte Trägerwechsel und somit die befristete Versetzung von Erzieher*innen und die Möglichkeit sich der Dienste von Leiharbeitsfirmen in Berlin und Brandenburg zu bedienen, hilft sicher, den Betrieb personalseitig abzusichern. Hier ist auch die Expertise der Fach- und Einrichtungsaufsicht zur Sicherung eines Hortangebotes entsprechend § 1 brandenburgisches KitaG einzubeziehen.
Mit der Entscheidung wird die Stadt Fürstenwalde in die Lage versetzt,
a)
den Rechtsanspruch der Kinder zu erfüllen
und
b)
den Familie Belastungen, wie Verdienstausfall, Betreuungsmehrkosten und ggfs. kostenpflichtige und langwierige Gerichtsverfahren zu ersparen.
Im Interesse der Familien aber auch eines geordneten Trägerwechsels muss auf die Kündigung der Betreuungsverträge verzichtet werden. Dies umso mehr, als dass auch
a)
damit die Betreuung in den Sommerferien gekündigt würde
und
b)
die Grundschule „Siegmund Jähn“ jetzt schon verlässliche Aussagen für ein sicheres Hortangebot der künftigen Erstklässler braucht.
Die Kündigung der Betreuungsverträge ist erst im Zuge eines geordneten Betriebsüberganges an eine freien Träger zulässig.

Stephan Wende
für die Fraktion DIE LINKE.

Fraktion DIE LINKE. in der SVV Fürstenwalde
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Telefon (03361) 33 069
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Mail fraktion@linke-fuerstenwalde.de
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