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Wahl zum Brandenburger Landtag am 1. September 2019

 

Das Wahlsystem der Landtagswahl

(Quelle: Landtagswahl 2019 in Brandenburg)

 

Der Landtag des Landes Brandenburg wird alle fünf Jahre gewählt. Er setzt sich in der Regel aus 88 Abgeordneten zusammen. 44 Abgeordnete werden direkt in den Wahlkreisen gewählt. Die übrigen Abgeordneten werden nach dem Prinzip der Verhältniswahl aus den Landeslisten der Parteien, politischen Vereinigungen oder Listenvereinigungen gewählt. Jeder Wähler hat zwei Stimmen: die Erststimme gibt er einem Kandidaten direkt in seinem Wahlkreis; die Zweitstimme gibt er der Landesliste einer Partei. Die Verteilung der Sitze auf die Parteien richtet sich nach ihrem prozentualen Anteil an den Zweitstimmen. Dabei werden die gewählten Wahlkreiskandidaten der jeweiligen Partei mit berücksichtigt.

In den Landtag können nur die Parteien einziehen, die die Fünf-Prozent-Hürde überschritten haben. Ausnahme: eine Partei oder politische Vereinigung erringt ein Direktmandat in einem Wahlkreis. Dann erhält sie so viel Sitze, wie diese ihrem prozentualen Anteil an den Zweitstimmen - unter Berücksichtigung des einen Direktmandates - entsprechen würden.

Gewinnt eine Partei mehr Direktmandate in den Wahlkreisen als ihr nach der Zweitstimme zustehen würden (Überhangmandate), kann das zu einem Verhältnisausgleich führen und sich somit die Gesamtzahl der Abgeordneten des Landtages bis zu maximal 110 Abgeordnete erhöhen.

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr, die im Land Brandenburg ihren Hauptwohnsitz haben. Gewählt werden kann man ab dem 18. Lebensjahr.

Die nächste Landtagswahl findet am 1. September 2019 statt.


Landtagswahl 2019

1. September 2019

Foto: privat

Franziska Schneider, Direktkandidatin der LINKEN im Wahlkreis 31

Am 1. September ist Landtagswahl in Brandenburg. Im Song “Wir nich!” setzen "Künstler mit Herz" ein Zeichen für ein offenes, tolerantes Miteinander in Brandenburg.