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Aktuelles


Die Gemeinde darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen - gleiche Rückzahlungen für alle Eltern

Die Elternbeitragssatzung der Gemeinde Wolterdorf ist rechtswidrig. Die Eltern erhalten zu viel gezahlte Beiträge zurück. Doch dabei werden nicht alle Eltern gleich behandelt. Alle Eltern, deren Kinder eine Kita der Gemeinde besuchen oder besucht haben, sind mit ihrem Betreuungsvertrag ein öffentliches Vertragsverhältnis eingegangen und erhalten alle Beiträge zurück. Die Eltern, deren Kinder eine Kita eines freien Trägers besucht haben - und das sind in Woltersdorf nicht gerade wenig - erhalten zu viel gezahlten Beiträge nur für einen Zeitraum von drei Jahren zurück, weil sie mit ihrem freien Träger ein privates Vetragsverhältnis eingegangen sind. 

Wir meinen: Angesichts der Tatsache, dass am Ende ohnehin die Gemeinde zahlt (sie erstattet den freien Trägern die Rückzahlungen), müssen alle Eltern der Gemeinde gleich behandelt werden. Oftmals hatten die Eltern angesichts langer Wartelisten keine Wahl, ob sie ihre Kindern in einer gemeindlichen Kita oder in der eines freien Trägers unterbringen.  Die freien Träger haben die von der Gemeinde erstellte, rechtswidrige Satung auf Druck der Gemeinde übernommen. Es kann daher nicht sein, dass sich die Gemeinde mit Berufung auf das Privatrecht auf Kosten dieser Eltern einen schlanken Fuß macht. Wir werden in der Gemeindevertretung Druck machen, damit alle Eltern zu ihren Rückzahlungen kommen. 


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