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Peter Engert, Christopher Voß

LANDESWASSERGESETZ / LESERBRIEF

Kurz vor Jahresende im November 2017 beschloss der Landtag Brandenburg nach einer langen und intensiven Beratung ein neues Landeswassergesetz. Die Gewässerunterhaltung wird neu organisiert und die Kosten werden am Verursacher- und Vorteilsprinzip ausgerichtet.
Nach einer Übergangszeit sollen Flächen in Siedlungsgebieten stärker zur Finanzierung herangezogen werden als Landwirtschaftsflächen und diese stärker als Waldflächen. In einer Verordnung werden die genauen Differenzierungsfaktoren festgelegt. Sie können innerhalb einzelner Wasserzweckverbände variiert werden.

Flächeneigentümer*innen soll es demnächst auf Antrag möglich sein, direkt Mitglied in den Wasser- und Bodenverbänden werden und in den Verbandsversammlungen mitreden zu können. Die Landesregierung kommt so dem von Landnutzerverbänden, dem Landeswasserverbandstag und dem Städte- und Gemeindebund vorgelegten Forderungen ein großes Stück entgegen. Es wird aber daran festgehalten, dass die Gewässerunterhaltung als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge auch weiterhin maßgeblich von den Gemeinden mitbestimmt werden soll.

Das Wassergesetz enthält auch weitere Neuregelungen.
So soll das Befahren von nicht schiffbaren Gewässern mit kleinen Elektromotorbooten erleichtert und die Möglichkeiten der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Festsetzung von Wasserschutzgebieten verbessert werden. Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten für kleinere Wasserwerke durch Landkreise und kreisfreie Städte ist umstritten. Erfahrungen zeigen, dass diese Aufgabe zentral auf Landesebene wesentlich effektiver erfüllt wird. Allerdings muss das neue Gesetz den Praxistest erst bestehen. Vertreter*innen der Kommunen und der Wasser- und Bodenverbände sehen die Neuorganisation der Gewässerunterhaltung eher skeptisch, da sie insbesondere bei der Erhebung der Beiträge für die Gewässerunterhaltung einen höheren bürokratischen Aufwand auf sich zu kommen sehen.

Das Wassernutzungsentgelt wird für industrielle Nutzungen, nicht aber für die Trinkwassergewinnung erhöht – damit stehen mehr Mittel für Gewässer- und Hochwasserschutz
zur Verfügung. Dass dorthin zukünftig noch mehr Geld fließen muss, zeigen uns die zunehmenden Überschwemmungen.
Die geringe Erhöhung des Wassernutzungsentgeltes für industrielle Nutzungen von 0,10 auf 0,15 Euro je Kubikmeter ist ein Schritt in die richtige Richtung. Versäumt wurde jedoch, die Betreiber von Tagebauen für die Entnahme von Grubenwasser ebenfalls zur Kasse zu bitten, was angesichts des Koalitionsvertrages auch nicht anders zu erwarten war. Anders als
Nordrhein-Westfalen verzichtet Brandenburg somit auf diese Einnahmequelle, die jährlich etwa 20 Millionen Euro einbringen würde. Zu einer Zeit, wo der Ausstieg aus der Kohleverstromung auf der Tagesordnung steht, wird diese durch Brandenburgisches Wasserrecht auch noch indirekt subventioniert. Erst letztes Jahr bestätigte das Bundesverwaltungsgericht dem Land Nordrhein-Westfalen ausdrücklich, dass die Erhebung von Wassernutzungsentgelt für Grubenwasser aus Tagebauen rechtmäßig ist. Dort beträgt das Wassernutzungsentgelt 0,45 Euro je Kubikmeter.

Als Landesverband müssen wir uns stärker mit der Kohlelobby anlegen, die sich durch gute Kontakte in die Politik noch zu viele Vorteile organisiert und sich daher noch so gut auf dem Strommarkt gegenüber erneuerbaren Energien behaupten kann. Dabei hören wir in den Nachrichten immer häufiger von den zunehmenden negativen Auswirkungen der Erderhitzung. DIE LINKE sollte sich demzufolge breiter aufstellen, nicht allein die sozialen, auf Erwerbsarbeit zielenden Antworten geben, sondern auch ihr ökologisches Profil schärfen. Ökologisches und Soziales sind untrennbar verbunden, weshalb wir grundsätzlich immer von der Notwendigkeit einer sozial-ökologischen Wende sprechen. Unter den Neueintritten in unsere Partei Jahr 2017 wollen sich für den „klassischen“ Themenblock Arbeit und Soziales 2978 Neumitglieder engagieren. Schon auf Platz 2 landet das Umweltthema (944). Das zeigt die Notwendigkeit, diese gesellschaftliche Realität auch in der Partei besser abzubilden.


von Peter Engert, Fürstenwalde, Mitglied des Landesausschusses der LINKEN Brandenburg und Christopher Voß, Fürstenwalde,  Vorsitzender DIE LINKE Oder- Spree, Mitglied des Kreistages Oder-Spree

 


Fraktionsgeschäftsstelle 

Uwe Tippelt
Fraktionsgeschäftsführer

 

DIE LINKE Kreisverband Oder-Spree
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