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Dr. Artur Pech, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Kreistag Oder-Spree

Land grabbing

In einem Bericht des ARD-Fernsehmagazins „plusminus“ war aus Grünheide berichtet worden (www. ardmediathek.de/tv/Plusminus/Wie- Konzerne-mit-Ackerland-spekulieren/ Das-Erste/Video?bcastId= 432744&documentId= 49251410). Da ging es um den Verkauf des von einem Landwirt gepachteten Landes an ei- nen „Finanzinvestor“.

Grundsätzlich haben Landwirte, die das Land selbst bewirtschaften, ein Vorkaufsrecht. Sie stehen allerdings vor dem Problem, dass die Auswirkungen der Profitwirtschaft im Ergebnis der Finanzkrise die Preise in Dimensionen getrieben haben, die mit landwirtschaftlicher Produktion nicht mehr erwirtschaftet werden können. In Ostdeutschland geht es im letzten Jahrzehnt da etwa um eine Verdreifachung.

So kaufen Finanzinvestoren nach und nach viele landwirtschaftliche Flächen auf.

Im Fall Grünheide erfolgte der Verkauf an eine Vermögensverwaltungs-GmbH mit Sitz in Berlin. „Dahinter steckt unter anderem ein Graf Castell zu Castell. Dem Adelsgeschlecht gehört zum Beispiel die älteste Privatbank Deutschlands und eine berühmte Bleistiftfabrik… Das Land in Grünheide liegt nahe an Berlin. Und gleich neben dem Hof neue Einfamilienhaussiedlungen. Wenn der Hof … zu Bauland wird, wäre das für den In- vestor ein unglaublich lukrativer Deal.“ (siehe Fernsehbericht)

Solche Käufe müssen vorab von den Behörden genehmigt wer- den. Denn der Erhalt einer funktionierenden Landwirtschaft ist eben nicht nur Privatsache einiger Landwirte sondern ein wesentliche Grundlage des gesellschaftlichen Lebens.

Die dem einschlägigen Verfahren zugrunde liegenden Regelungen gehen allerdings auf die Zeit unmittelbar nach dem Ersten Weltkrieg zurück, sind also zu Teilen schon rund 100 Jahre alt. Und daraus erwächst ein Wirrwarr an Zuständigkeiten unterschiedlicher Behörden und nach bundesrepublikanischem Recht auch ausgegliederter „öffentlicher“ Unternehmen. Die nach Aufgaben geteilten Zuständigkeiten erstrecken sich dann vom Landwirtschaftsamt des Landkreises über Institutionen in Sachsen-Anhalt bis zu Ministerien in Potsdam.

Leider kann auf der Ebene des Landkreises kaum etwas bewirkt werden. Die Fraktion hat sich des- halb auf folgende Forderungen verständigt:

• Gründung eines Siedlungsunternehmens (auf Landesebene), welches die Aufgaben entsprechend dem Reichssiedlungsgesetz 11. August 1919, zuletzt geändert 29. Juli 2009, § 1 auch wirklich wahrnimmt, d.h. auch Flächen selbständig aufkauft und einen Flächenpool für die Landwirte aufbaut. Aus diesem Flächenpool könnten Flächenverluste der Landwirte durch Bau von Wind- und Photovoltaikanlagen sowie Ausgleichsflächen ersetzt werden.

• Bei Eintritt in den Kaufvertrag durch den Landwirt, sollte der Kaufpreis auf den Bodenrichtwert herunter gebrochen werden. Analog den Verfahrensweisen im Baubereich für Gemeinden (nach § 28, Abs. 3 BauGB) kann die Gemeinde den zu zahlenden Betrag nach dem Verkehrswert des Grundstücks im Zeitpunkt des Kaufes bestimmen, wenn der vereinbarte Kaufpreis den Verkehrswert in einer dem Rechtsverkehr erkennbaren Weise deutlich überschreitet (siehe §§ 24 ff BauGb). Damit wäre der gegenwärtigen Spekulation der Boden entzogen, denn im Landkreis Oder-Spree ist in den letzten beiden Jahren die Tendenz zu bemerken, dass Landwirte das ihnen zustehende Vorkaufsrecht wegen der Preise nicht wahrnehmen können.

• Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Flächen durch die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) nur auf Basis von Bodenrichtwerten mit dem Ziel der Verbesserung der Agrarstruktur und der Verhinderung einer ungesunden Verteilung von Grund und Boden.

Für diese Positionen brauchen wir auch eine möglichst breite Un- terstützung der Öffentlichkeit.

Wir werden sie auch der Landes- regierung und dem Landtag so vortragen.


Dr. Artur Pech, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Kreistag Oder-Spree


Fraktionsgeschäftsstelle 

Uwe Tippelt
Fraktionsgeschäftsführer

 

DIE LINKE Kreisverband Oder-Spree
Fraktionsgeschäftsstelle
Mühlenstr. 5 c
15517 Fürstenwalde

Tel:  03361 598 46 57
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