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Wer zahlt den Rettungsdiensteinsatz?

Die gültige Gebührensatzung für den Rettungsdienst im Landkreis Oder-Spree sorgt weiter für Verunsicherung der Einwohner. Die am 4. Februar 2009 im Eilverfahren von einer Kreistagsmehrheit aus SPD, CDU und weiteren Abgeordneten beschlossene Gebührensatzung für den Rettungsdienst 2009 im Landkreis Oder-Spree hat zu für viel Aufregung und Diskussionen geführt – in den Medien, aber auch im Kreistag, bei den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch bei den Krankenkassen.

 

Der Werkleiter des Eigenbetriebes Rettungsdienst des Landkreises, Dr. Eckhard Fehse (SPD), Kandidat für den Landratsposten, hat einerseits in der Kreistagssitzung am 25. Februar die Fraktion DIE LINKE beschuldigt, durch die Öffentlichmachung der neue Regelungen der Gebührensatzung „die Bürger des LOS und darüber hinaus massiv verunsichert“ zu haben, „so dass nicht auszuschließen ist, dass es dadurch zu Schädigung von Patienten gekommen ist“. Das lässt zumindest die Frage offen, was Dr. Fehse dem mündigen Bürger des Landkreises zutraut. Andererseits hat Dr. Fehse im Kreistag wie auch in regionalen Medien wortreich versucht, die Brisanz der beschlossenen Gebührensatzung für betroffene Bürger zu nivellieren:

- Zum Beispiel den Fall 1 des § 3 der neuen Gebührensatzung, nach dem „der Notfallpatient, welcher vor Ort behandelt oder versorgt wird, ohne dass nachfolgend ein Transport erfolgt, weil dieser nicht erforderlich ist oder abgelehnt wird“, gebühren-pflichtig ist. Dr. Fehse wie auch die Ministerin Ziegler stellten dar, dass die Krankenkassen auch in diesem Fall den Notarztein-satz zahlen. Das wurde von uns nie in Frage gestellt. Aber uns – wie auch Dr. Fehse – liegen eindeutige Aussagen der Kranken-kassen vor, dass sie in diesem Falle nicht die Kosten des Rettungswagens zahlen, die immerhin 387,40 Euro (plus 0,54 Euro/km Kilometergeld) pro Einsatz betragen. Ein entsprechendes Urteil des Bundessozialgerichtes aus dem Jahre 2008 hat dieses Vor-gehen der Krankenkassen bestätigt. Betroffen sind natürlich die Patienten.

- Auch der Fall 2 des § 3 der Satzung ist durchaus noch strittig: Wenn der Patient vom gerufenen Notarzt nicht mehr reanimiert werden kann, d. h. bereits gestorben ist, differieren die Auffassungen zwischen verschiedenen Krankenkassen zur Übernahmepflicht der Kosten. Im Fall der Weigerung der Krankenkasse zur Übernahme der Kosten des Rettungseinsatzes empfiehlt Dr. Fehse die zivilrechtliche Auseinandersetzung der Erben mit den Krankenkassen. Das ist natürlich für den Landkreis die einfachste Lösung.

- Fall 3 des § 3 der neuen Gebührensatzung ist sicherlich in seiner jetzigen Formulierung der brisanteste – laut Dr. Fehse soll damit der Missbrauch des Notrufes 112 geahndet werden. Leider taucht der Begriff „Missbrauch“ an keiner Stelle der Satzung auf. Hier wird sehr schwammig formuliert: Wenn jemand „den Rettungsdienst für sich oder einen Dritten anfordert, obwohl er weiß oder wissen muss, dass ein dies rechtfertigender Notfall nicht vorliegt“, ist wiederum derjenige auch der Gebührenpflichtige. Dass diese Formulierung bei Bürgern mit gesundem Menschenverstand Unsicherheit dahingehend hervorruft, ob man Gefahr läuft, entweder eine Straftat nach § 323 c Strafgesetzbuch (unterlassene Hilfeleistung) zu begehen, oder aber im Extremfall für die Kosten des Rettungseinsatzes in Haftung genommen zu werden, ist nachvollziehbar.

 

Die Fraktion DIE LINKE im Kreistag Oder-Spree bleibt an dem Problem auch weiterhin dran. Wir werden deshalb zu einer Anhörung zur Gebührensatzung und ihren Auswirkungen am 16. April 2009 einladen – auch Vertreter der Krankenkassen und des Landkreises.

 

Wir sind daran interessiert, mit Bürgern, die bereits Gebührenbescheide auf der Grundlage der neuen Gebührensatzung erhalten haben, ins Gespräch zu kommen. Bitte melden Sie sich, wenn Sie betroffen sind, bei Monika Krüger – Tel. (0 33 62) 7 50 06, E-Mail Moni.Krueger@t-online.de – oder in der Kreisgeschäftsstelle der LINKEN in Fürstenwalde.

 

Monika Krüger (Neu Zittau)

Mitglied des Kreistages LOS, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE

 


Fraktionsgeschäftsstelle 

Uwe Tippelt
Fraktionsgeschäftsführer

 

DIE LINKE Kreisverband Oder-Spree
Fraktionsgeschäftsstelle
Mühlenstr. 5 c
15517 Fürstenwalde

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