Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

von Peter Engert, Fürstenwalde, sachkundiger Einwohner der Fraktion DIE LINKE im Kreistag Oder-Spree, Mitglied der Regionalversammlung Oderland-Spree

Kommen jetzt Windräder, wohin man schaut?

Am 28. Mai tagte in Seelow die Regionalversammlung der Planungsregion Oderland Spree, zu der die Landkreise LOS und MOL sowie die Stadt Frankfurt gehören. Es wurde der sachliche Teilregionalplan Windenergie (Windplan) beschlossen, in dem 33 neue Windeignungsgebiete ausgewiesen werden. Ich gehöre zu den Regionalräten, die diesem Beschluss zugestimmt haben. Meine Beweggründe dazu möchte ich hier darstellen.

 

Angesichts des bereits eingetretenen Klimawandels muss unbedingt gegengesteuert werden. Die Erhöhung der Durchschnittstemperatur ist eindeutig von Menschen gemacht, die Freisetzung von CO ² gilt als wichtigste Ursache. Zwar hat die Klimakonferenz von Paris beschlossen, den Temperaturanstieg auf unter 2 Grad, möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen. Das kann jedoch nur gelingen, wenn die Verbrennung fossilen Kohlenstoffs in Form von Kohle, Erdöl und Erdgas ein Ende findet. Bei der Umstellung von fossilen Energieträgern auf erneuerbare ist die Windenergie eine wichtige Säule. Windräder verbrauchen außer zu ihrer Herstellung keine Rohstoffe und sie setzen keine Schadstoffe frei.

 

Dem Wildwuchs Einhalt gebieten
Da sie aber auch Nachteile haben (z. B. Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, Geräuschemissionen, Schlagschatten, Zusammenstöße mit Vögeln und Fledermäusen) muss dem „Wildwuchs“ von Windenergieanlagen Einhalt geboten werden. Zwar meinen viele, der Windplan würde die Zunahme an Windrädern zur Folge haben.  Das Gegenteil ist jedoch der Fall.  Nach § 35 des Baugesetzbuches sind Windenergieanlagen nämlich privilegierte Vorhaben, die auch im Außenbereich überall dort gebaut werden dürfen, wo es nicht durch Gesetze oder Verordnungen verboten ist. In unserer Planungsregion ist das auf 68 Prozent der Fläche der Fall, also außerhalb von Siedlungen und Naturschutzgebieten fast überall. Mit der Festlegung von Eignungsgebieten für Windenergienutzung wird die Errichtung von Windrädern außerhalb dieser Gebiete faktisch ausgeschlossen.  Jetzt ist es nur noch auf 1,6 Prozent der Fläche unserer Planungsregion möglich, Windräder zu errichten.

Was war der Beschlussfassung am letzten Mai Montag vorausgegangen? Die Regionale Planungsgemeinschaft verfügt seit 2004 über einen gültigen Windplan. Planungen müssen aber immer wieder an sich verändernde Bedingungen angepasst werden. Und so fasste die Regionalversammlung im November 2008 in Umsetzung der von der Landesregierung beschlossenen „Energiestrategie 2020“ den Beschluss zur Fortschreibung. Die Beschäftigten der Regionalen Planungsstelle leisteten eine enorme Arbeit. 2012 lag ein erster Entwurf vor, der im Herbst öffentlich ausgelegt wurde. Nach Auswertung der hierbei eingegangenen Anregungen und Bedenken entstand ein zweiter Entwurf, der Ende 2015 fertig war und Anfang 2016 in die öffentliche Auslegung ging. Im Ergebnis dieser Auslegung ergab sich wiederum die Notwendigkeit eine Überarbeitung. Der dritte Entwurf wurde dann im ersten Halbjahr 2017 öffentlich ausgelegt. Parallel dazu wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt, flankiert von einer Vielzahl öffentlicher Informationsveranstaltungen. Die Anzahl der zu berücksichtigenden Stellungnahmen wurde von Entwurfsfassung zu Entwurfsfassung mehr. Im Ergebnis der Auslegung des dritten Entwurfs trafen wiederum 2423 Stellungnahmen bei der Regionalen Planungsstelle ein, die vor der Beschlussfassung abzuwägen waren. Das Abwägungsprotokoll umfasst mehr als 6000 Seiten und wurde allen Regionalräten zur Verfügung gestellt. Bei der stichpunktartigen Prüfung dieser Unterlagen, die gerichtsfest sein müssen, konnte ich keine Abwägungsfehler erkennen.

 

Planung der Windeignungsgebiete in drei Schritten
Die Auswahl der Flächen für die Windeignungsgebiete erfolgte in drei Schritten. In einem ersten Planungsschritt wurden harte Tabuzonen berücksichtigt, in denen Windenergienutzung generell nicht in Frage kommt. Die übrige Fläche wurde in einem zweiten Planungsschritt mit den Restriktionskriterien abgeglichen, die die Regionalversammlung per Beschluss festgelegt hatte. Schließlich musste in einem dritten Planungsschritt überprüft werden, ob die verbleibenden Gebiete trotz flächenmäßiger Begrenzung der Windenergienutzung noch substanziellen Raum verschaffen. Der fertige Plan kann nun nach der Beschlussfassung auf der Internetseite der Regionalen Planungsregion Oderland-Spree (www.rpgoderlandspree. de) von jedem eingesehen werden.  Die Annahme des neuen Windplanes kam rechtzeitig, um Wildwuchs zu verhindern. Kurz vor der Beschlussfassung erreichte uns die Nachricht, dass unser bisher gültiger Plan vor Gericht wohl bald gekippt worden wäre. Er enthält dieselben Fehler, auf Grund derer ein Plan aus einer anderen Planungsregion von einem Verwaltungsgericht für ungültig erklärt wurde.

Zu den Bürgerinitiativen der Windkraftgegner Der gesamte Planungsprozess wurde begleitet von einigen Bürgerinitiativen von Windkraftgegnern, für deren Argumente ich durchaus Verständnis habe. Sie gingen aber von der falschen Annahme aus, mit der Verhinderung des Windplanes den Bau weiterer Windräder aufhalten zu können. Wie oben dargelegt, ist das Gegenteil der Fall, es wird eine unkontrollierte Entwicklung verhindert. Die örtlichen Initiativen haben aber weitere Möglichkeiten, sich einzubringen. Mit der Annahme des Teilregionalplanes ist noch kein einziger Bau einer Anlage beschlossen. Dieser bedarf nämlich einer Genehmigung der Im Imissionsschutzbehörde (Landesamt für Umwelt). Im Genehmigungsverfahren werden alle Umweltbelange sowie die Belange Betroffener nochmals explizit geprüft und bei der Festlegung von Auflagen berücksichtigt.  Auch die begründete Versagung der Genehmigung ist möglich. Unabhängig davon können die Kommunen natürlich von ihrem Planungsrecht Gebrauch machen und für Windeignungsgebiete beispielsweise in einem Bebauungsplan konkrete Festlegungen treffen.


Fraktionsgeschäftsstelle 

Uwe Tippelt
Fraktionsgeschäftsführer

 

DIE LINKE Kreisverband Oder-Spree
Fraktionsgeschäftsstelle
Mühlenstr. 5 c
15517 Fürstenwalde

Tel:  03361 598 46 57
Fax: 03361 598 50 72
Handy: 0176 47 08 48 81

E-Mail: uwe.tippelt@dielinke-oder-spree.de

www.dielinke-oder-spree.de