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Auch Hartz-IV-Empfänger sind mündige Bürger!

"Um in der Gemeinde, im Landkreis oder auch in der Landespolitik an Entscheidungen mitwirken zu können, müssen alle Menschen grundsätzlich die Möglichkeit haben, Akten und Daten der Behörden einzusehen. Erst wenn sie über die gleichen Informationen verfügen wie die Staatsgewalt, können sie ihre Mitwirkungsrechte ausüben. Das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz ist hierfür ein wichtiges Werkzeug". So die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht im März 2009 in der Einleitung einer von ihr herausgegebenen Broschüre mit dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) des Landes Brandenburg. Nach diesem Gesetz hat jeder hat das Recht auf Akteneinsicht. Auf dieser eindeutigen rechtlichen Grundlage beantragte die Fraktion der LINKEN im Kreistag Oder-Spree für Sitzung am 24. 06. 2009, die Richtlinien des Landkreises für das Amt für Grundsicherung auf der Homepage der Landkreises zu veröffentlichen. Der Leiter des Amtes für Grundsicherung versuchte im Auftrage des Landrats, die Ablehnung des Antrages zu begründen. Da war die Rede vom unzumutbaren Verwaltungsaufwand - als ob die Richtlinien des Landkreises noch immer mit der Hand geschrieben würden; von der Unfähigkeit der Bürgerinnen und Bürger, das Deutsch der Kreisverwaltung zu verstehen; von den größeren Möglichkeiten der Arbeitsagentur, die ihre Richtlinien im Netz veröffentlicht. Das alles ist schon merkwürdig, wird doch sonst immer der Anspruch vertreten, es als Optionskommune besser zu richten, als die Arbeitsagentur. Die Hartz-IV-Koalition des Kreistages ließ dann alle Argumente an sich abprallen. Da zählte weder der Verweis auf das Gesetz noch auf andere Landkreise, in denen eine Veröffentlichung der Richtlinien gängige Praxis ist. Die Kreisverwaltung und die Hartz-IV-Koalition im Kreistag wollen offenkundig den mündigen Bürger nicht - mindestens dann, wenn er von Hartz-IV leben muss. Da ist schon an die alte Weisheit zu denken, dass sich ein dummes Volk leichter regiert. Denn mit dem Streben nach Geheimhaltung der Richtlinien für die Hartz-IV-Verwaltung im Landkreis Oder-Spree wird sehr deutlich, dass den Menschen selbst jene Rechte vorenthalten werden sollen, die ihnen der Landesgesetzgeber schon vor mehr als 10 Jahren zugestanden hat. Es ist also noch viel Arbeit und vor allem politischer Druck erforderlich, um den Menschen auch im Landkreis Oder-Spree zu ihrem Recht zu verhelfen.


Fraktionsgeschäftsstelle 

Uwe Tippelt
Fraktionsgeschäftsführer

 

DIE LINKE Kreisverband Oder-Spree
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