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Antrag der Linksfraktion "Überarbeitung bzw. Neufassung von Satzungen"

Der Landrat wird beauftragt, bis zur Sitzung des Kreistages im April 2016

1. die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Übergangseinrichtungen zur vorläufigen Unterbringung innerhalb des Landkreises Oder-Spree (Amtsblatt des Landkreises Oder-Spree Nr. 9 vom 19.11.2001) in der Fassung der 1. Änderung vom 22.02.2005 (Amtsblatt des Landkreises Oder-Spree Nr. 2 vom 18.03.2005)
2. die Satzung über die Benutzung von Übergangswohnheimen vom 01. November 1995 (Amtsblatt Nr. 19 vom 29.11.1995) in der Fassung der 1. Änderung, Beschluß 126/23/96 vom 17.12.96 (Amtsblatt Nr. 29 vom 12.02.97)
3. die Satzung zur Aufnahme und Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen im Landkreis Oder-Spree vom 22.10.1997 
zu überprüfen und gegebenenfalls dem Kreistag eine überarbeitete Fassung zur Beschlussfassung oder einen Vorschlag zur Aufhebung vorzulegen.
Sachdarstellung: Der Regelungsinhalt dieser Satzungen hat durch die verstärkte Unterbringung von Asylsuchenden / Flüchtlingen  im Landkreis an Bedeutung gewonnen.Die z.T. 20 Jahre alten Regelungen bedürfen der Aktualisierung, insbesondere wenn nach dem Abschluss der Asylverfahren die betroffenen Menschen aus dem Regelkreis des Asylbewerberleistungsgesetzes in den Regelkreis des SGB II (Hartz IV) wechseln.


Fraktionsgeschäftsstelle 

Uwe Tippelt
Fraktionsgeschäftsführer

 

DIE LINKE Kreisverband Oder-Spree
Fraktionsgeschäftsstelle
Mühlenstr. 5 c
15517 Fürstenwalde

Tel:  03361 598 46 57
Fax: 03361 598 50 72
Handy: 0176 47 08 48 81

E-Mail: uwe.tippelt@dielinke-oder-spree.de

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