Antrag der Linksfraktion "Ausschuss für Grundsicherung und Beschäftigungsförderung"
Der Kreistag möge beschließen:
In § 1 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung zur Bildung und zu den Zuständigkeiten von Ausschüssen des Kreistages wird gemäß § 13 Hauptsatzung des Landkreises Oder-Spree eingefügt:
Ausschuss für Grundsicherung und Beschäftigungsförderung.In § 3 Abs. (1) wird eingefügt:
Der Ausschuss für Grundsicherung und Beschäftigungsförderung ist zuständig für alle dem Kommunalen Jobcenter zugeordneten Produktgruppen des Kreishaushaltes und insbesondere für :
Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II (Produktgruppe 312), darunter
Amtsleitung und Fachaufsicht Grundsicherung für Arbeitssuchende;
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Beschäftigung / Eingliederung
sowie für
Kosten der Unterkunft
Mögliche Veränderungen der Systematik / Nummerierung des Kreishaushaltes berühren die Zuständigkeiten des Ausschusses für Grundsicherung und Beschäftigungsförderung nicht.Die Anlage 1 „Zuständigkeit der Ausschüsse für Produktgruppen und Produkte“ wird entsprechend Punkt 2 dieses Beschlusses angepasst.
Fraktionsgeschäftsstelle
Uwe Tippelt
Fraktionsgeschäftsführer
DIE LINKE Kreisverband Oder-Spree
Fraktionsgeschäftsstelle
Mühlenstr. 5 c
15517 Fürstenwalde
Tel: 03361 598 46 57
Fax: 03361 598 50 72
Handy: 0176 47 08 48 81
E-Mail: uwe.tippelt@dielinke-oder-spree.de
www.dielinke-oder-spree.de