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Antrag: Änderungen der Geschäftsordnung des Kreistages Oder-Spree

Der Kreistag beschließt die Änderungen der Geschäftsordnung des Kreistages Oder-Spree gemäß Anlage.

 

Sachdarstellung:

 

1. Änderung in § 4 Abs. 1 wie folgt:

„(1) Der Vorsitzende setzt die Tagesordnungspunkte im Benehmen mit dem Landrat fest. Die einzelnen Tagesordnungspunkte sind in der Regel schriftlich zu erläutern. In die Tagesordnung sind außerdem Anträge aufzunehmen, die von mindestens einem Zehntel der gesetzlichen Anzahl der Kreistagsabgeordneten oder einer Fraktion spätestens 14 Kalendertage vor der Sitzung schriftlich vorgelegt werden. Die Anträge sind schriftlich zu begründen und haben einen Beschlussvorschlag zu enthalten. Der Landrat darf auch ohne Bindung an eine Frist Beratungsgegenstände benennen, die in die Tagesordnung aufzunehmen

sind.“

 

Begründung:

Die bisher festgelegte Frist für das Einreichen von Anträgen zur Tagesordnung der Kreistagssitzungen von 20 Kalendertagen ist entschieden zu lang. Damit wird für die Abgeordneten und Fraktionen die Möglichkeit genommen, zeitnäher auf aktuelle Probleme des Landkreises im Kreistag Bezug zu nehmen. Deshalb schlagen wir eine Verkürzung auf 14 Kalendertage vor. Damit kann auch die Ladungsfrist von 10 Kalendertagen weiterhin sichergestellt werden.

 

2. Änderung des § 9 wie folgt:

„Änderungsanträge zu bestehenden Tagesordnungspunkten können von Fraktionen und von einzelnen Kreistagsabgeordneten bis zur Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand gestellt werden. Der Antrag muss begründet werden und einen konkreten Beschlussvorschlag enthalten.“

 

Begründung:

Die vorgeschlagene Änderung stellt u.E. lediglich eine Konkretisierung der Fristen für die Einreichung von Änderungsanträgen dar. Änderungsanträge können danach auch bereits vor Eintritt in die Beratung des Gegenstandes eingebracht werden. Letzte Frist für Änderungsanträge zu einem bestehenden Tagesordnungspunkt soll der Aufruf zur Beschlussfassung zum jeweiligen Punkt sein

 

3. Änderung in § 23 Abs 3 wie folgt:

„(3) Der Sitzungsverlauf wird für die Anfertigung der Niederschrift mittels Tonband aufgezeichnet. Bei berechtigten Zweifeln an der Niederschrift können die Mitunterzeichner bzw. die antragstellenden Abgeordneten die entsprechenden Stellen der Aufzeichnung zusammen mit dem Schriftführer abhören. Das Tonband ist bis zur Bestätigung der Niederschrift durch den Kreistag aufzubewahren; die Tonaufnahme ist danach zu löschen. Die Anfertigung oder Nutzung von Ton- und Bildaufnahmen oder von Ton- und Bildübertragungen ist nur mit vorheriger Genehmigung des Kreistagsvorsitzenden zulässig.“

 

Begründung:

Wir schlagen zum Umgang mit den Tonbandaufzeichnungen der Sitzungen (Abs. 3) vor, dass auch Abgeordnete auf Antrag hin die Aufzeichnungen (zusammen mit dem Schriftführer) abhören können und dass die Tonbandaufzeichnungen bis zur Bestätigung der Niederschrift durch den Kreistag und nicht nur bis zur nächsten Sitzung des Kreistages aufzubewahren sind


Fraktionsgeschäftsstelle 

Uwe Tippelt
Fraktionsgeschäftsführer

 

DIE LINKE Kreisverband Oder-Spree
Fraktionsgeschäftsstelle
Mühlenstr. 5 c
15517 Fürstenwalde

Tel:  03361 598 46 57
Fax: 03361 598 50 72
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E-Mail: uwe.tippelt@dielinke-oder-spree.de

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