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Umwelt

Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen für einen sozialökologischen Umbau

  • Erhalt und Erhöhung der biologischen Vielfalt, Arten- und Biotopschutz: Vielfalt erhält nicht nur das natürliche Regulationsvermögen, sondern trägt auch zum Wohlfühlen der Menschen bei.
  • Festlegung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen möglichst ortsnah am Standort des Eingriffes, dingliche Sicherung und wirksame Kontrolle derselben. Erhalt und Verbesserung wertvoller Biotope innerhalb von Siedlungen und in der freien Landschaft.
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Akzeptanz geschützter Tierarten wie Biber, Wolf usw.
  • Insektenrückgang stoppen, unter anderem durch Förderung von Imkerei und Wildbienenschutz, Anbau von Bienenfutterpflanzen, Grünflächengestaltung und Pflege von Straßenbegleitgrün nach ökologischen Kriterien, zum Beispiel mit wildkräuterreichen Wiesen statt Rasen oder insekten- und  vogelgerechter Artenwahl,  Verzicht auf Biozideinsatz auf Flächen des Landkreises und Ackerrandstreifen,
  • Beschränkung beim Mähen der Straßenränder und Belassung von Totholz.
  • Schaffung von Nistmöglichkeiten für gebäudebrütende Vogelarten und von Fledermausquartieren an bzw. in öffentlichen Gebäuden, insbesondere Schulgebäuden.
  • Erhalt von Kleingärten als Naherholungsgebiete und ökologische Ausgleichsflächen,
  • Erhalt und Vermehrung des Alleenbestandes an Straßen und Wegen,
  • Fassaden- und Dachbegrünung, Photovoltaik und Solarthermie an öffentlichen Gebäuden (Vorbildwirkung für Private).
  • Bodenschutz und Erhalt bzw. Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit, unter anderem durch Reduzierung des Flächenverbrauchs und Förderung nachhaltiger Bodennutzung,
  • Gewässerschutz durch Maßnahmen zur Verbesserung der chemischen Qualität sowie des ökologischen Zustandes von Fließ- und Standgewässern. Durchsetzung des Düngemittel-Gesetzes im Landkreis, um Nährstoffeinträge und Verunreinigungen in Gewässer zu vermeiden.
  • Sicherung der Zugänglichkeit von Gewässerufern. Seen und Flüsse sind für alle da.
  • Einsetzen einer Koordinator*in für Klimaschutz auf der Ebene des Landkreises mit den Aufgaben, ein kreisliches Klimaschutzkonzept zu entwickeln und fortzuschreiben sowie kommunale Konzepte zu koordinieren.