Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen für einen sozialökologischen Umbau
Erhalt und Erhöhung der biologischen Vielfalt, Arten- und Biotopschutz: Vielfalt erhält nicht nur das natürliche Regulationsvermögen, sondern trägt auch zum Wohlfühlen der Menschen bei.
Festlegung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen möglichst ortsnah am Standort des Eingriffes, dingliche Sicherung und wirksame Kontrolle derselben. Erhalt und Verbesserung wertvoller Biotope innerhalb von Siedlungen und in der freien Landschaft.
Maßnahmen zur Verbesserung der Akzeptanz geschützter Tierarten wie Biber, Wolf usw.
Insektenrückgang stoppen, unter anderem durch Förderung von Imkerei und Wildbienenschutz, Anbau von Bienenfutterpflanzen, Grünflächengestaltung und Pflege von Straßenbegleitgrün nach ökologischen Kriterien, zum Beispiel mit wildkräuterreichen Wiesen statt Rasen oder insekten- und vogelgerechter Artenwahl, Verzicht auf Biozideinsatz auf Flächen des Landkreises und Ackerrandstreifen,
Beschränkung beim Mähen der Straßenränder und Belassung von Totholz.
Schaffung von Nistmöglichkeiten für gebäudebrütende Vogelarten und von Fledermausquartieren an bzw. in öffentlichen Gebäuden, insbesondere Schulgebäuden.
Erhalt von Kleingärten als Naherholungsgebiete und ökologische Ausgleichsflächen,
Erhalt und Vermehrung des Alleenbestandes an Straßen und Wegen,
Fassaden- und Dachbegrünung, Photovoltaik und Solarthermie an öffentlichen Gebäuden (Vorbildwirkung für Private).
Bodenschutz und Erhalt bzw. Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit, unter anderem durch Reduzierung des Flächenverbrauchs und Förderung nachhaltiger Bodennutzung,
Gewässerschutz durch Maßnahmen zur Verbesserung der chemischen Qualität sowie des ökologischen Zustandes von Fließ- und Standgewässern. Durchsetzung des Düngemittel-Gesetzes im Landkreis, um Nährstoffeinträge und Verunreinigungen in Gewässer zu vermeiden.
Sicherung der Zugänglichkeit von Gewässerufern. Seen und Flüsse sind für alle da.
Einsetzen einer Koordinator*in für Klimaschutz auf der Ebene des Landkreises mit den Aufgaben, ein kreisliches Klimaschutzkonzept zu entwickeln und fortzuschreiben sowie kommunale Konzepte zu koordinieren.