Wir fordern vom Bund und seiner Bodenverwertungs- und –verwaltungs GmbH (BVVG) ein Ende der bisherigen Praxis der Seenprivatisierung und die Schaffung genereller Voraussetzungen für eine kostenlose Übertragung von Gewässern an die ostdeutschen Bundesländer. Gewässer sind Allgemeingut. Sie dienen den Menschen zur Erholung und Entspannung und sind in dieser Form weiterhin der Allgemeinheit zugänglich zu erhalten. Die Privatisierung von Seen kann diese Entwicklung gefährden.
In meinem Wahlkreis könnte eine Privatisierung folgende Seen betreffen:
- Heinersdorfer See (Seinhöfel)
- Liebenberger See (Kagel)
Außerdem wären weitere Seen in Oder-Spree wären betroffen. Beredtes Beispiel für die Auswirkungen der Privatisierung von Seen ist der Wandlitzsee im Landkreis Barnim, wo die Kommune für das öffentliche Freibad jetzt Nutzungsentgelte an den Eigentümer abführen muss. Insbesondere für Brandenburg als seenreichstes Bundesland mit mehr als 3.000 Seen haben die Gewässerflächen aufgrund der hohen touristischen Nutzung eine große Bedeutung.
Im Jahr 2002 hat die BVVG die bisher einzige Bilanz zu veräußerten Gewässern im Osten Deutschlands vorgelegt. Zu dieser Zeit waren etwa 10.000 ha Seen, Teiche, Flüsse und Bäche in privaten Besitz übergegangen. Mit diesen Verkäufen nahm die BVVG ca. 15 Mio. Euro ein. Die BVVG plant in den kommenden Jahren den Verkauf von weiteren 300 Seen mit ca. 15.000 ha Gewässerfläche.