Zu den heute durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung veröffentlichen Flugrouten am BER, erklärt die verkehrspolitische Sprecherin, Kornelia Wehlan:
Mit der Kenntnisnahme der Ergebnisse macht sich eine große Ernüchterung breit. Wer die Hoffnung hatte, dass die grundsätzlichen Regelungsbedarfe des Umweltbundesamtes (UBA) Eingang in die Positionierung des Bundesaufsichtsamtes finden würden, sieht sich getäuscht. Benehmen herstellen mit dem UBA a la Bundesaufsichtsamt heißt, dass man die Vorschläge einfach ignoriert und damit ablehnt.
Spätestens mit der Vorlage des Gutachtens des Umweltbundesamtes war klar, dass im Ergebnis der unsäglichen Standortwahl ganz erhebliche Lärm- und Gesundheitsbelastungen nicht mehr vermieden werden können. Dennoch wären mit Veränderungen bei den Flugrouten, bei den Nutzungskonzepten für die Flugbahnen und bei Anflugverfahren noch Verbesserungen möglich. Das Bundesamt für Flugsicherung interessiert das nicht. Es agiert wider die Vernunft und Bundesverkehrsminister Ramsauer tut das Ganze als unvermeidliche Nebenwirkung ab.
DIE LINKE hatte an den heutigen Tag eine andere Erwartung. Nämlich, dass das Bundesaufsichtsamt zu grundsätzlichen Regelungsbedarfen Stellung nimmt und diese unterstützt. Die fachliche Vorarbeit dazu hat das Umweltbundesamt auf über 100 Seiten geleistet. Zu Recht wird vom UBA das völlige Nachtflugverbot herausgearbeitet, um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass Fluglärm krank macht. Das wäre auch für die Gemeinde Blankenfelde - Mahlow, die mit An – und Abflugrouten doppelt belastet ist, ein wirkliches Zeichen gewesen.
Genauso berechtigt thematisiert das Umweltbundesamt den massiven Vertrauensverlust, weil viele Bürger über Jahre den Planfeststellungsunterlagen gefolgt sind und davon ausgehen konnten, nicht betroffen zu sein. Besonders dramatisch bekommen dies nun die Bewohner von Rangsdorf zu spüren.
Folgerichtig macht das UBA-Gutachten ein „Spannungsverhältnis“ zwischen Planfeststellung und Flugrouten-Festsetzung aus. Als grundsätzlich fatal wird die Entscheidung für den Standort im Jahr 1996 beschrieben. Damit sei in Kauf genommen worden, dass eine große Anzahl von Bürgern künftig Fluglärm ausgesetzt ist, ohne dass die Flugroutenplanung daran noch etwas ändern kann.
Aus dem Hause Ramsauer vermissen wir überdies eine Stellungnahme zur längst überfälligen Zusammenführung von Planfestellungs- und Flugroutenplanungplanverfahren.
Wer ernsthaft will, dass die Gesundheit nicht mehr von wirtschaftlichen Interessen und Konkurrenzen überlagert wird, muss den Vorrang von Lärmschutz gesetzlich festschreiben.